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Agrarreform

Regelungen für Dauergrünland werden nicht reformiert

Nach fünf Jahren wird ein unbewirtschafteter Acker zu Grünland. An den Regeln wird sich auch mit der Agrarreform nichts ändern, stellt die Bundesregierung klar.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind keine spürbaren Änderungen an den Regelungen für Dauergrünland zu erwarten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Nach derzeitigem Stand der Beratungen sei keine grundlegende Änderung der Definition des Begriffs Dauergrünland vorgesehen, heißt es in der Antwort. Insbesondere solle es bei der Fünf-Jahres-Frist für die Dauergrünlandentstehung bleiben. Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin die Option der Pflugregelung haben, und die Erhaltung von Dauergrünland sollte künftig im Rahmen der Konditionalität geregelt werden.

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In dieser Hinsicht unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Erhaltung von Dauergrünland sei aus ökologischen Gründen ein wichtiges Ziel, heißt es in der Antwort. In den Verhandlungen setzt sich Berlin nach eigenen Angaben in diesem Bereich für eine Stichtagsregelung ein. Für danach neu entstehendes Dauergrünland sollte im Rahmen der Konditionalität keine Erhaltungsvorschrift gelten, so die Bundesregierung. Dadurch entfiele der Anreiz, potentielles Dauergrünland vor Ablauf der Frist umzupflügen, um die Entstehung von Dauergrünland zu verhindern.

Keine Veranlassung sieht die Bundesregierung, Weideviehhalter zu unterstützen, die aufgrund der entsprechenden Regelungen regelmäßig ihre Weideflächen umbrechen müssen. Wie aus der Antwort hervorgeht, haben im Zeitraum vom 16. Mai 2018 bis zum 15. Mai 2019 insgesamt 2.052 Betriebsinhaber 5.905 ha potentielles Dauergrünland umgebrochen. Im gleichen Zeitraum wurde 1.985 Antragstellern die Genehmigung erteilt, 8.694 ha Dauergrünland zu pflügen und an gleicher Stelle wieder anzulegen.

Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland rund 4,75 Mio ha Dauergrünland; mit 1,08 Mio ha lag das meiste davon in Bayern. Im Jahr 2010 hatte sich die entsprechende Fläche auf 4,65 Mio ha deutschlandweit und 1,07 Mio ha im Freistaat belaufen.

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