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Bundesrat

Regierungskoalition will Auflagen für Nutzhanf nicht entschärfen

Die strengen Regelungen beim Anbau von Nutzhanf bleiben vorerst bestehen. Der Bundesrat stimmte gegen Lockerungen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Rahmenbedingungen für den Anbau von Nutzhanf werden sich zumindest in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr ändern. Mit den Stimmen der Regierungskoalition lehnte der Bundestag in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von Linken und Grünen ab, der auf eine Entschärfung der bestehenden Auflagen abzielte.

Vorgesehen war, Erzeugnisse des Nutzhanfanbaus aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herauszunehmen. Ferner sollten der Grenzwert für den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sowie die Richtwerte für Produkte aus Nutzhanf angepasst werden; außerdem sollte die Kultur künftig der gängigen Sortenzulassung unterworfen werden. Für die Anbaubetriebe sollte Rechtssicherheit geschaffen werden, unter anderem durch Straffreiheit bei anbaubedingtem Überschreiten der THC-Grenzwerte.

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Linken-Sprecherin Kirsten Tackmann: „Nutzhanf ist eine vielseitige, völlig zu Unrecht verdammte traditionelle heimische Kulturpflanze. Der Anbau von Hanf verbessert den Boden und schützt das Klima; zudem ist die dürretolerante Pflanze ein Gewinn für die Fruchtfolge. Zu den vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten gehören auch der Einsatz als hochwertiger Baustoff oder als Alternative zu Baumwolle. Mehr Klima-, Umwelt- und Bodenschutz auf dem Acker ist kaum möglich."

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