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Regulierung des Weizensteinbrand im Ökolandbau

Der Weizensteinbrand Tilletia caries gehört zu den gefährlichsten Krankheiten des Weizens. Dies gilt insbesondere für den Ökolandbau.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Weizensteinbrand Tilletia caries gehört zu den gefährlichsten Krankheiten des Weizens und tritt in den letzten Jahren im zunehmenden Umfang auf. Dies gilt insbesondere für den Ökolandbau. Befallen werden kann neben Weizen auch Dinkel, Triticale, Emmer und Einkorn, warnen Petra Henze (Pflanzenschutzamt, Mykologie) und Markus Mücke (Fachbereich Ökolandbau) von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Zum Problem kann der Steinbrand überall dort werden, wo Saatgut mit einem bereits vorhandenen Ausgangsbefall eingesetzt, bzw. Nachbausaatgut mehrjährig ohne Beizschutz ausgesät wird. Wer ungebeiztes Saatgut insbesondere von Weizen oder Dinkel auf seinem Betrieb einsetzt, sollte vorher eine Untersuchung vornehmen lassen.

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Unerkannt befallenes Nachbausaatgut kann über die Jahre zu größeren Ausmaßen der Krankheit führen. Bei der Ernte führt die Zerschlagung der Brandbutten in den Ähren zur Verbreitung einer enormen Menge an Sporen, die die Erntemaschinen, das Stroh, die Lager- und Hofstellen sowie die Ackerflächen verseuchen.

Befallene Partien sind in der Regel nicht vermarktungsfähig und auch in der Fütterung ist befallenes Getreide kritisch zu sehen, da es zu gesundheitlichen Schäden führen kann, erklären Henze und Mücke weiter. Bei Jungtieren und tragenden Tieren sollte eine Verfütterung konsequent unterbleiben. Bei Milch oder Eiern kann es nach Verfütterung von belasteten Getreide zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen führen.

Welche vorbeugenden Maßnahmen erforderlich sind und was Versuche zur Saatgutbehandlung mit biologischen Präparaten, ergeben haben, erfahren Sie im anliegenden Bericht.

Untersuchung auf Weizensteinbrand

Bei Verwendung von unbehandeltem Nachbausaatgut ist eine Untersuchung des Saatgutes unbedingt anzuraten, berichten Petra Henze und Hendrik Hanekamp.

Das Sachgebiet Mykologie im Pflanzenschutzamt bietet gegen eine Gebühr von 48,00 €/Probe entsprechende Untersuchungen zum Befall des Saat- oder Erntegutes an. Diese Untersuchung umfasst T.caries, T.controversa und T.indica. Für die Untersuchung werden 150 g Saatgut benötigt.

Im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden nur Proben aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen untersucht. Die Probe mit ausgefülltem Begleitschreiben senden Sie an:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Pflanzenschutzamt

Sachgebiet 3.7.4 Labor

Wunstorfer Landstr.9

30453 Hannover

Tel.: 0511 4005-2197, -2297, 2118

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