Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat Bauern im Land eine Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen erteilt. Ab dem 16. Juli 2020 dürfen Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, bestimmte brachliegende Ackerflächen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen.
„Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Freigabe der Vorrangflächen wollen wir dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu verringern“ sagte Landwirtschaftsminister Volker Wissing. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in Rheinland-Pfalz.
Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen (Nutzcodes 065 und 066). Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing.
Lob kommt vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd. Laut Verbandspräsident Eberhard Hartelt ist die Futtersituation in den viehhaltenden Betrieben auch in diesem Jahr angespannt. Die Möglichkeit, zusätzliche Flächen zur Versorgung der Tiere nutzen zu können, sei daher eine willkommene Unterstützung.
Insbesondere durch den sehr warmen, niederschlagsarmen und windigen April nahm die Trockenheit in den Böden stark zu und der Zuwachs auf den Wiesen und Weiden war entsprechend gering. Zwar brachten die Niederschläge im Mai und Juni ein wenig Entlastung, sie sind aber nicht ausreichend, um schon eingetretene Ausfälle zu kompensieren. Hinzu kommt, dass in vielen Betrieben die Futtervorräte durch die beiden vergangenen Trockenjahre aufgebraucht sind, so der Verband.