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Bauern sollen zahlen

Rheinland-Pfalz plant Wasserentnahmeentgelt für die Landwirtschaft

Rheinland-Pfalz startet eine Gesetzesinitiative für ein Wasserentnahmeentgelt. Wer in der Land- und Forstwirtschaft bewässern will, muss dann zahlen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2013 ein Wasserentnahmeentgelt. Damals wurden die Entnahmen von Grund- und Oberflächenwasser zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung allerdings von der Entgeltpflicht ausgenommen.

Infolge des Klimawandels und der zunehmenden Wasserknappheit hält es die Landesregierung nun aber für geboten, weitergehende Maßnahmen zur Schonung der Ressource Wasser vorzunehmen. Deshalb sieht ein aktueller Gesetzesentwurf die Aufhebung der Entgeltfreiheit für die Entnahmen zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung vor, um auch dort Anreize zu einer schonenden und effizienten Wassernutzung zu schaffen.

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Klimaschutzministerin Katrin Eder schilderte nun die Pläne, die der Ministerrat im ersten Durchgang beschlossen hat und die im Koalitionsvertrag enthalten sind. Konkret heißt das, dass die bisher freien Entnahmen aus dem Grundwasser und den oberirdischen Gewässern künftig ebenfalls in die Entgeltpflicht einbezogen werden, um Abgabengerechtigkeit herzustellen und den Erfordernissen der Klimawandelfolgenanpassung gerecht zu werden.

Die Details

Im Einzelnen soll die Entgeltpflicht in Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziele wie folgt ausgestaltet werden:

  • Die Höhe des zu leistenden Entgelts soll sich grundsätzlich nach den allgemein geltenden Entgeltsätzen (das heißt 6 Cent pro Kubikmeter bei Grundwasser und 2,4 Cent pro Kubikmeter bei Oberflächenwasser) richten. Für Wasser und Bodenverbände soll ein um 50 % reduzierter Entgeltsatz zum Tragen kommen, um den Vorteilen der verbandlich organisierten Entnahmen für die Gewässerbewirtschaftung und dem Verwaltungsvollzug Rechnung zu tragen.
  • Durch eine Regelung zur Verrechnung von Investitionskosten für Einrichtungen zur digitalen Mengenerfassung (bis zu 75 % in drei Jahren) soll ein Anreiz zur Anschaffung entsprechender Messgeräte gesetzt werden, die auch die Gewässerbewirtschaftung insgesamt erleichtern.
  • Das Aufkommen aus dem Entgelt für Entnahmen zur Bewässerung soll im Wege der Förderung ausschließlich für Maßnahmen und Projekte zur ressourcenschonenden Bewässerung in Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel witterungsgesteuerte Beregnungstechniken) verwendet werden dürfen (vollständige Zweckbindung).
  • Ergänzend soll die allgemeine Bagatellregelung zur Vereinheitlichung der Entgeltbefreiung so geändert werden, dass das Entgelt nur für die Entnahmen erhoben wird, die über der bereits geltenden Mengengrenze liegen (Freimenge).

„Nach groben Schätzungen wird die vorgesehene Einführung der Entgeltpflicht im Landeshaushalt zu jährlichen Netto-Einnahmen von 0,4 bis 0,8 Mio. € führen; etwa die Hälfte stammt von Wasser- und Bodenverbänden. Durch die Entlastung der entgeltpflichtigen Entnehmer um das Entgelt für die Freimenge werden die Einnahmen im Landeshaushalt bei den bisher schon Entgeltpflichtigen um rund 170.000 € und damit um weniger als 1 % sinken, so Eder. Zusätzliche Kosten bei den kommunalen Gebietskörperschaften entstehen nicht“, rechnete die Politikerin vor.

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