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Rote Gebiete: Letzte Chance Binnendifferenzierung?

Bei der neuen Düngeverordnung kommt es vor allem auf die roten Gebiete an. Um diese treffsicher abzugrenzen, setzen einige Länder nun auf die Binnendifferenzierung.

Lesezeit: 5 Minuten

An den Maßnahmen zur Verschärfung der Düngeverordnung ab 2020 lässt sich nicht mehr rütteln. Die Bundesregierung hat diese Woche erneut korrigieren müssen und verschärfte Vorschläge nach Brüssel geschickt. Nun muss die EU-Kommission wieder darlegen, ob ihr die Liste dieses Mal reicht. Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich besonders auf die mit Nitrat belasteten, roten Gebiete. Unter den Landwirten ist aber gerade darüber, welche Flächen in roten Gebieten liegen, eine heftige Diskussion entbrannt. Die einzige offene Stellschraube in der gesamten Düngethematik scheint derzeit zu sein, dass die Länder mit einer Binnendifferenzierung die Flächen in den betroffenen roten Gebieten eingrenzen.

Binnendifferenzierung bisher in drei Bundesländern

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Mittlerweile haben fast alle Bundesländer ihre Gebietskulissen für die roten Gebiete ausgewiesen (siehe Übersicht). Dabei haben bisher nur die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Möglichkeit der Binnendifferenzierung ausgereizt. In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der roten Gebiete an der landwirtschaftlich genutzten Fläche damit bei 12%. In Niedersachsen haben sich dadurch die roten Gebiete von 60 auf 39% der landwirtschaftlichen Fläche reduziert. In Sachsen sind mit der Binnendifferenzierung 17,4% der landwirtschaftlichen Fläche rotes Gebiet.

Musterbeispiel Sachsen-Anhalt

Möglich macht die Binnendifferenzierung eine Passage in der Düngeverordnung, laut der die Länder Teilgebiete eines roten Grundwasserkörpers, in denen weder mehr als 37,5 mg Nitrat je Liter und eine ansteigende Tendenz des Nitratgehaltes noch mehr als 50 mg Nitrat je Liter festgestellt werden, von den Verschärfungen ausnehmen können. Sachsen-Anhalt hat über die Binnendifferenzierung die standörtlichen Gegebenheiten im mitteldeutschen Trockengebiet berücksichtigt, berichtet das Agrarministerium in Magdeburg gegenüber top agrar. Damit hat das Land die dort anzutreffende geringe Sickerwasserrate durch relative Niederschlagsarmut und eine hohe Umwandlungsrate von Nitrat in Stickstoff (Denitrifikation) in die Abgrenzung einbezogen. Grundlage für die Gebietsausweisung ist auch in Sachsen-Anhalt die Zustandsbewertung des landeseigenen Gütegrundwassermessnetzes. Mit den Daten hat das Land für die Binnendifferenzierung die Zonen ausgegrenzt, die das potenzielle Risiko der Nitratauswaschung in das Grundwasser bestimmen. Dementsprechend wurden nicht die den Messstellen zugeordneten Flächen, sondern folgende boden-klimatischen Besonderheiten berücksichtigt:

  • Sickerwasserrate als mitbestimmende Größe für die Verdünnung der N-Austräge aus dem Boden und damit Indikator für das Risiko erhöhter Nitratkonzentrationen,
  • Denitrifikationsvermögen in der durchwurzelten Bodenzone als Indikator für das Potenzial für einen mikrobiellen N-Abbau im Boden,
  • Austauschhäufigkeit des Sickerwassers der durchwurzelten Bodenzone als Indikator für die Wirkzeiträume potenzieller denitrifizierender Prozesse im Boden.

Geht die Binnendifferenzierung bei der EU-Kommission durch?

Trotzdem ist die Binnendifferenzierung aktuell noch eine Gradwanderung. Denn die jeweiligen Verordnungen einschließlich der Gebietsausweisung haben die Länder anhand der Vorgaben der derzeitig gültigen Düngeverordnung von 2017 verabschiedet. Ob diese den Anforderungen der EU-Kommission mit der nun anstehenden Verschärfung für 2020 weiterhin genügen, kann bisher niemand beantworten. Denn noch liegen die Rechtstexte mit der Methodik zur Gebietsausweisung der EU-Kommission zur Prüfung vor. In der Diskussion um die erneute Novellierung der Düngeverordnung zeichnet sich allerdings bereits ab, dass auch die jeweiligen Landesverordnungen einer Anpassung bedürfen, heißt es in Magdeburg.

Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz wollen nachziehen

Dennoch greift die Möglichkeit der Binnendifferenzierung in den Ländern um sich. In Bayern haben die an der Regierung beteiligten Freien Wähler im Juli die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, auf Grund der geplanten Verschärfungen für die Düngung in nitratempfindlichen Gebieten, „die Gebiete mit tatsächlichem Handlungsbedarf“ anhand der Binnendifferenzierung neu festzulegen. Auch Nordrhein-Westfalens Agrarministerin Ursula Heinen-Esser hat angekündigt, dass sie das Grundwasser-Messnetz noch weiter ausbauen und verfeinern will. Die Binnendifferenzierung will sie „möglichst schnell mit allen Beteiligten diskutieren“, heißt es in Düsseldorf. Noch diesen Herbst soll es dazu ein Verbändegespräch geben. Rheinland-Pfalz hat laut dem dortigen Agrarministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die sehr viel konkreter die Risikogebiete definieren soll, heißt es in Mainz. Die Ergebnisse davon erwartet das Ministerium Anfang 2020. In Absprache mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand solle dann die Gebietskulisse entsprechend angepasst werden, teilt das Ministerium gegenüber top agrar mit. Auch das Land Hessen gibt an, dass es die Möglichkeiten und Grenzen einer Binnendifferenzierung prüfe. Hierbei seien auch die Erfahrungen anderer Länder und Fragen der Rechtssicherheit der Abgrenzung zu beachten, lautet die Antwort aus Wiesbaden. Ähnlich argumentiert Baden-Württemberg. Dort ist eine Binnendifferenzierung zwar derzeit nicht geplant. Es werde aber an einer verbesserten und differenzierteren Abgrenzung der Grundwasserkörper gearbeitet, heißt es in Stuttgart.

Voraussetzung sind sinkende Nitratwerte

Bisher haben viele Länder gezögert, weil die Binnendifferenzierung schwierig und zeitaufwändig ist. Ob die Binnendifferenzierung auch in anderen Bundesländern angewandt wird, hängt einmal mehr davon ab, ob die EU-Kommission sie auch mit der Verschärfung ab 2020 zulässt. Das wird sie wohl nur dann tun, wenn sie darauf vertraut, dass Deutschland seine Nitratwerte mit den vorgeschlagenen Maßnahmen in den Griff bekommt.

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