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Düngeverordnung

Rote Gebiete: Niedersachsen stellt neue Gebietskulisse vor

Barbara Otte-Kinast und Olaf Lies haben die neue Karte der nitratbelasteten roten Gebiete veröffentlicht. Die dazugehörige angepasste Verordnung geht jetzt in die Verbandsanhörung.

Lesezeit: 4 Minuten

Die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete haben jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies vorgestellt. Die Karte ergibt sich aus der überarbeiteten Verordnung, die am Montag in eine zweite Verbandsanhörung geht.

Durch das neue Abgrenzungskonzept kommt es insbesondere im Nordosten und im Süden des Landes zu einer deutlich geringeren Flächenbetroffenheit als im ersten Entwurf. Im Nordwesten Niedersachsens hat auch die Aktualisierung der Klimadaten dazu geführt, dass einzelne Flächen aus dem Kulissenentwurf herausgefallen sind.

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Die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun eine Fläche von ca. 24,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens, statt 31 % im ersten Entwurf. Der Grünlandanteil hat sich weiter reduziert, von zuvor 3 auf nun unter 1 %.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich erfreut, dass es vor allem durch die Nutzung der Regionalisierung eine Abgrenzung der roten Gebiete in grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen gibt.

Und Umweltminister Olaf Lies ergänzt, dass man mit der bereits umgesetzten Phase 0 in den grünen Grundwasserkörpern mit roten Messstellen eine Regionalisierung durchgeführt habe. Dies werde im nächsten Schritt bis November auch in den roten Grundwasserkörpern erfolgen. "Die Umsetzung eines echten Verursacherprinzips am landwirtschaftlichen Betrieb orientiert, wird dabei in der darauffolgenden Phase 2 einen hohen Stellenwert haben. Alle Schritte gehen wir gemeinsam mit der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft - und setzen damit unser Modell des erfolgreichen Niedersächsischen Weges fort", so der Minister.

Maßnahmen aus dem neuen Verordnungsentwurf

Der überarbeitete Verordnungsentwurf enthält zudem jetzt die beiden Maßnahmen „Einarbeitung innerhalb einer Stunde" und „eigene Frühjahrs-Nmin-Proben". Durch diese Maßnahmen soll die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemittel weiter gesteigert werden. Damit soll der ressourcenschonende Einsatz von Nährstoffen unterstützt und so zu einer Reduzierung von Nährstoffeinträgen beigetragen werden.

Flankiert werden diese beiden Maßnahmen zusätzlich von der „Meldemaßnahme", durch die einzelbetrieblichen Nährstoffdaten der Betriebe in den roten Gebieten gewonnen werden. Diese Daten dienen nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern sollen perspektivisch auch mit herangezogen werden, um die Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.

So geht es weiter

Der neue Verordnungsentwurf soll nach einer zweiwöchigen Verbandsbeteiligung möglichst noch im April dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden, um Rechtssicherheit für die Betriebe herzustellen und die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 auf Landesebene umzusetzen. Der Beirat wird den Prozess zur Weiterentwicklung der Methodik für die Gebietsausweisung weiter begleiten.

Um flächendeckend einzelbetriebliche Daten nutzen zu können, ist ferner noch 2021 die Anpassung der landesweiten ENNI-Verordnung vorgesehen. 2022 können dann Daten durch die Betriebe gemeldet werden, die 2023 eine weitere Aktualisierung der Abgrenzung der roten Gebiete erlauben.

Landvolk besorgt, ob die Laborkapazitäten reichen

Von einem „Schritt in die richtige Richtung“ spricht Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies, weil die Forderung der Bauern nach mehr Regionalisierung erfüllt wird. "Wir begrüßen auch die geplante Berücksichtigung einzelbetrieblicher Daten – bis dahin ist es aber noch ein sehr weiter Weg. Es ist aber zumindest ein großer Schritt in Richtung einer ausgewogenen Düngearbeit und wird der Situation auf den Betrieben besser gerecht“, erklärt Hennies.

Es besteht allerdings die Sorge, dass die Laborkapazitäten für die künftigen Entnahmen der Proben nicht ausreichen werden. Das Landvolk Niedersachsen fordert deshalb den Aufbau eines repräsentativen Probeentnahmesystems durch die Landwirtschaftskammer und die Wasserschutzberatung.

Erheblichen Diskussionsbedarf gibt es noch bei phosphatsensiblen Gebieten. „Hier müssen wir schauen, dass die Landwirte mit Moorboden-Bewirtschaftung nicht zu sehr benachteiligt werden“, bekräftigt Hennies abschließend.

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