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Rote Gebiete: Niedersachsen will Grünland vor Düngereduktion schützen

Die Roten Gebiete werden laut dem neuesten Vorschlag der Bundesregierung um 34 % steigen. Niedersachsen will nun vor allem Grünland vor einer Düngereduktion schützen.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Zuge der bevorstehenden Neuausweisung der roten Gebiete will Niedersachsen Grünland von Düngeauflagen in den roten Gebieten ausnehmen. Einen entsprechenden Vorschlag erläuterte am Mittwoch Umweltminister Olaf Lies (SPD) im Landtag in Hannover. Sein Ziel sei nun, Grünland von bestimmten Vorgaben der Düngeverordnung auszunehmen: „Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen“, sagte Lies.

Keine pauschale Düngereduktion auf Grünland?

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Gemeint ist, dass insbesondere Grünland bei den Maßnahmen, die die Düngeverordnung für die roten Gebiete beschreibt, etwa die pauschale 20 % Reduktion bei der Stickstoffdüngung, ausgenommen werden könnte. „Bei der Novellierung der Düngeverordnung des Bundes wird Niedersachsen sich dafür einsetzen, dass bei der Anwendung der einzelnen Maßnahmen in den Roten Gebieten bereits vorher der emissionsbasierte Ansatz angewendet werden kann. Hier haben wir insbesondere die Grünlandbetriebe im Blick“, erläuterte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast das Vorhaben.

Dafür müsste aber neben der Neuausweisung der roten Gebiete auch die Düngeverordnung mit ihren Maßnahmen für die roten Gebiete nochmal angepasst werden. Bisher hatte die Bundesregierung allerdings gesagt, die EU-Kommission verlange nur eine Neuausweisung der roten Gebiete und nicht eine Anpassung der Maßnahmen, die dort vorgeschrieben sind.

Die neue Bundesregierung hatte am 18. Februar 2022 einen von Bund und Ländern vorbereiteten neuen Vorschlag zur Ausweisung der roten Gebiete zur EU-Kommission nach Brüssel geschickt. Danach sollen die roten Gebiete künftig allein auf der Grundlage der Nitratkonzentration in Grundwassermessstellen erfolgen. Deutschlandweit wird sich damit die Kulisse der roten Gebiete von rund 2 Mio. ha auf rund 2,7 Mio. ha landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der roten Gebiete von insgesamt 33,8 %, bestätigten das Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium.

Für Niedersachsen bedeutet das ein Anwachsen der roten Gebiete auf rund 10.000 ha, heißt es beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Darunter seien rund 170.000 ha Grünland, die Niedersachsen zuvor nicht als rotes Gebiet ausgewiesen hatte.

Die Kommission hat den Eingang der deutschen Vorschläge zur Anpassung der roten Gebietskulisse an die EU-Nitratrichtlinie noch am späten Freitag bestätigt und zugesagt, dass nach eingehender Prüfung zeitnah eine Rückmeldung geben wird, teilen das BMUV und das BMEL mit.

Niedersachsen will 2024 wieder Verursachsergerechtigkeit einführen

Niedersachsen will als Folge der erneuten EU-Intervention nun das Messstellennetz zügig so ausbauen, dass Niedersachsen ab 2024 bei der Ausweisung der Gebiete wieder ein geostatistisches Verfahren auf Grundlage der Verursachergerechtigkeit einführen kann, berichtete Otte-Kinast. Mit dem vergrößerten Messstellennetz will Niedersachsen dann auch wieder den emissionsbasierten Ansatz und die Modellierung, die es bei der Neuausweisung 2021 intensiv angewendet hatte, einsetzen können.

Bei ihrer erneuten Reklamation der deutschen Gebietsausweisung hatte die EU vor allem den emissionsbasierten Ansatz und die Modellierung, die rechnerischen Herleitung der potenziellen Nitrataustragsgefährdung, kritisiert. Für diesen Ansatz sei die Messstellenbasis zu gering, lautete der Vorwurf. Das habe dazu geführt, dass die roten Gebiete zu klein ausgewiesen worden seien.

Landvolk fordert Ausnahmen für gewässerschonende Bewirtschaftung

Das Niedersächsische Landvolk fordert nun gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in den roten Gebieten von Düngereduktionen zu verschonen. „Wir können nur noch darauf hoffen, dass Bund und Länder kurzfristig die Hinweise der EU-Kommission aufgreifen und über eine Änderung der Düngeverordnung gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den pauschalen Düngeverboten ausnehmen“, sagte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Andernfalls sieht Hennies keine andere Lösung als die gerichtliche Klärung, ob Rote Gebiete durch die EU-Kommission auf Basis eines völlig ungeeigneten Nitratmessnetzes eingefordert werden können.

Das Landvolk begrüßt, dass der Bund nun eine Verbesserung des Messstellennetzes in Angriff nehmen will. „Immerhin hat die Bundesregierung erkannt, dass in Deutschland endlich ein fachlich geeignetes Messstellennetz eingerichtet werden muss“, sagte Hennies. Er warnte Bund und Länder jedoch davor, die Landwirtschaft und die betroffenen Betriebe damit auf 2028 zu vertrösten.

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