Düngeverordnung
Rote Gebiete werden auch in Niedersachsen kleiner
Niedersachsens Regierung kündigt an, die roten Gebiete der nitratbelasteten Böden schnellstmöglich anhand neuerer Messdaten zu verkleinern. Klagen von Ackerbaubetrieben könnte es dennoch geben.
Die mit Nitrat belasteten Gebiete werden auch in Niedersachsen so schnell wie möglich neu ausgewiesen. Das hat Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast in dieser Woche im Landtag angekündigt, informiert der Bauernverband Nds. seine Mitglieder.
Die Gebiete würden kleiner, weil der Emissionsansatz verfolgt werden soll. Damit wird auch das Grünland in den zukünftigen nitratsensiblen Gebieten weniger betroffen sein. Grund dafür sei nach Auskunft der Ministerin das geringere Auswaschungsrisiko, so das Landvolk weiter. Die Berechnung der Emissionen soll auch den gesunkenen Mineraldüngereinsatz in Niedersachsen berücksichtigen.
Das Landvolk Niedersachsen begrüßt, dass bei den zukünftigen Anforderungen zum Grundwasserschutz auf den Feldern erstmals eine Unterscheidung nach dem Auswaschungsrisiko von Nitrat aus dem Boden in das Grundwasser getroffen wird. Vizepräsident Dr. Holger Hennies erklärt dazu: „Wir befürworten, dass die Schutzwirkung des Dauergrünlands endlich anerkannt werden soll. Wir stellen aber auch fest, dass der große einzelbetriebliche Einfluss im Ackerbau nicht berücksichtigt wird, sondern es bei der pauschalen Annahme einer hohen Nitratauswaschung vom Ackerland bleibt.“
Hennies fordert, dass es jedem Ackerbauern ermöglicht werden muss, zum Beispiel durch Bodenproben oder über Nährstoffbilanzen nachzuweisen, dass von seinem Hof keine Gefahr für zu hohe Nitrateinträge in das Grundwasser ausgehen. „Erst dann sind wir bei einem Verursacherprinzip, das diesen Namen verdient hat.“
Der Landesbauernverband befürchtet nach der Ankündigung der Landwirtschaftsministerin, dass zukünftig unabhängig von den einzelbetrieblichen Stickstoffverlusten für große Regionen in Niedersachsen weiter starke Einschränkungen der Düngung auf vielen Ackerflächen verordnet werden, auch wenn keine Überschreitungen der Grenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser nachgewiesen werden. Für diesen Fall geht das Landvolk davon aus, dass es wieder zu Klagen von Ackerbaubetrieben vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kommen wird, wenn der überwiegende Teil des Ackerlandes in Niedersachsen als „rotes Gebiet“ eingestuft wird, obwohl an weniger als 20 % der Nitratmessstellen eine Überschreitung des Grenzwertes festzustellen ist.
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