topplus Durch die Trockenheit

Rüben: Notfallzulassung von Coragen gegen die Rübenmotte

Kommt es in diesem Jahr zu einem Starkbefall von Rübenmotten, können Sie diese mit dem notfallzugelassenen Coragen bei Überschreitung der Schadschwelle bekämpfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Besonders in trockenen Jahren, wo die Rüben stressbedingt nur wenig Blattmasse ausbilden, kann es zu einem Starkbefall mit Rübenmotten und hieraus folgenden sekundären Pilzerkrankungen (z.B. faulende Rübenköpfe) kommen. Ob dies im Jahr 2025 zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten.

Rübenbefall durch Trockenheit erwartet

Einsetzende Niederschläge können das Befallsgeschehen stark reduzieren und eine gezielte Bekämpfung überflüssig machen. In vitalen Beständen mit latentem Befall und üppiger Blattmasse zeigen sich meist keine negativen Ertragsauswirkungen. Für den Fall, dass in trockenen Regionen bei ausbleibenden Niederschlägen ein starker Befall abzusehen ist, kann über die jetzt erfolgte Notfallzulassung von Coragen eine gezielte Maßnahme ergriffen werden. Hierfür ist der passende Zeitpunkt i.d.R. jetzt noch nicht erreicht.

Coragen-Notfallzulassung 2025 nutzen

Die Notfallzulassung gilt vom 01.06.2025 bis zum 28.09.2025 für 120 Tage. Das Produkt darf zweimal im Abstand von mind. 10 Tagen angewendet werden, mit je einer Aufwandmenge von 0,125 l/ha. Eingesetzt werden darf Coragen bei der Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte (40% befallene Pflanzen) und ab BBCH 19 – 49. Die Wartezeit beträgt 28 Tage und das Produkt ist als B4 eingestuft.

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