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topplus Verordnungsentwurf

Rückstandshöchstgehalte für zwei Neonikotinoide bald auf null

Für die bienengefährlichen Neonikotinoide Clothianidin und Thiamethoxam gilt bald eine 0 % Toleranz bei Rückständen in importierten Agrarprodukten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die in der Europäischen Union geltenden Höchstgehalte für Rückstände der beiden neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin und Thiamethoxam in importierten Agrarprodukten werden aller Voraussicht nach bald abgesenkt, und zwar „auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien gemessen werden kann“.

Das hat die EU-Kommission vergangene Woche in Brüssel angekündigt. Gesenkt werden die Werte auch für in der EU hergestellte Lebensmittel, für die die zulässigen Höchstgehalte laut Kommission bereits jetzt „sehr niedrig“ waren. Bereits gestern hatte eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) einem entsprechenden Vorschlag zugestimmt.

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Der Verordnungsentwurf wird dem Rat und dem EU-Parlament vorgelegt; diese haben dann zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Wenn beide Institutionen keine Einwände erheben, wird die Verordnung laut Kommission zu Beginn des kommenden Jahres verabschiedet werden können.

Clothianidin und Thiamethoxam gefährlich für Honigbienen

Die Brüsseler Behörde erinnert daran, dass gemäß der Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Clothianidin und Thiamethoxam „ein hohes Risiko“ für Bestäuber wie Honigbienen darstellen. Aus diesem Grund war in der EU ihre Verwendung im Freien bereits 2018 untersagt worden.

Einige Mitgliedstaaten hatten allerdings ihren Landwirten auch nach dem Verbot immer wieder Notfallzulassungen erteilt, darunter Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Polen sowie Rumänien und die Slowakei.

Die zuständige Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bezeichnete das Vorgehen als „einmalig“. Zum ersten Mal habe man die Höchstwerte für bestimmte Wirkstoffe in Pflanzenschutzmittel gesenkt, um den globalen Auswirkungen auf die Umwelt Rechnung zu tragen. Sobald die jetzt vereinbarten Regeln in Kraft getreten seien, dürften importierte Produkte „keine Rückstände“ dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten, so Kyriakides.

Darüber hinaus betont die Brüsseler Kommission, dass sie mit der geplanten Verordnung gleichzeitig die Standards und Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) einhalten werde. Eine Reihe von Mitgliedern der Genfer Organisation sei über das Vorhaben informiert worden.

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