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Eigenverantwortliche Vorsorge

Sachsen: "Dürre gehört in steuerermäßigte Mehrgefahrenversicherung"

Sachsen fordert, die Versicherungen inhaltlich auf die zunehmenden Klimaextreme hin anpassen. So gehöre Trockenheit als zusätzliches Versicherungsrisiko in die steuerermäßigte Mehrgefahrenversicherung, sagte Minister Schmidt, der auch eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage vorschlägt.

Lesezeit: 3 Minuten

Sachsens Staatsminister Thomas Schmidt hat am Donnerstag im Rahmen eines Forums „Trockenheit 2018 – Ist das die Zukunft?“ den Bund erneut zur Aufnahme des Wetterereignisses „Dürre“ als zusätzliches Versicherungsrisiko in die steuerermäßigte Mehrgefahrenversicherung aufgefordert.

Das Fachforum des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Dresden thematisierte die Herausforderungen des Klimawandels in Sachsen und vor allem mögliche Lösungsansätze in den Bereichen der Wasserhaushalt und -wirtschaft, Wald und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft und Gartenbau.

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„Wir müssen uns darauf einstellen, dass extreme Witterungsbedingungen keine Ausnahme bleiben werden“, sagte Schmidt. Bei extremen Dürren wie im letzten Jahr könnten zwar auch Ad hoc-Hilfen als Teilausgleich von dürrebedingten Schäden notwendig sein, um existenzgefährdete landwirtschaftliche Unternehmen zu unterstützen. Das dürfe aber nicht die Regel sein!

Vielmehr sollten die Landwirtschaftsbetriebe neben einem umfangreichen Wissen faire und ausgewogene Rahmenbedingungen erhalten, damit sie eigenverantwortlich Vorsorge vor solchen Wetterextremen treffen können. „Das muss Bestandteil jeder Unternehmensführung sein. Wir unterstützen daher die Einführung von steuerlichen Maßnahmen, aber auch von Versicherungen. Aktuell gibt es zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium, den Ländern und der Versicherungswirtschaft intensive Gespräche über verschiedene Versicherungslösungen mit und ohne staatlicher Bezuschussung“, sagte Staatsminister Schmidt.

„Vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen wir aber auch die Versicherungen inhaltlich anpassen. So gehört Trockenheit als zusätzliches Versicherungsrisiko in die steuerermäßigte Mehrgefahrenversicherung. Das kann für unsere Landwirte in schwierigen Phasen bedeutsam sein und ist deshalb ein wichtiger Punkt bei der individuellen Risikoabsicherung!“ Seit dem Jahr 2013 gilt dieser abgesenkte Versicherungssteuersatz für Mehrgefahrenversicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen sowie Hagelschlag.

Der Freistaat Sachsen setzt sich zudem für die Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage ein, die es Landwirten erlauben würde, in guten Zeiten steuerfrei Gewinne für schlechte wirtschaftliche Phasen zurückzulegen. „Dafür habe ich mich bei der letzten Agrarministerkonferenz erfolgreich stark gemacht. Auf unsere Initiative wurde der Bund aufgefordert, den Aufbau einer betrieblichen Krisenreserve im Einkommensteuerrecht einer erneuten Bewertung zu unterziehen und das Risiko der Trockenheit künftig mit dem abgesenkten Versicherungssteuersatz von 0,03 Prozent zu besteuern“, sagte Staatsminister Schmidt. „Ich bin zuversichtlich, dass der Bund diesen Auftrag zügig annimmt.“

„Finanzielle und steuerliche Erleichterungen können aber nur eine Stützsäule sein. Den witterungsbedingten Herausforderungen müssen wir vielmehr mit innovativen Ideen begegnen“, sagte Schmidt weiter. „Dazu werden auch im Rahmen des simul+lnnovationHub Projekte befördert, die unsere Landwirte bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen, zum Beispiel zum Erosionsschutz, zu Fruchtfolgen für nachwachsende Rohstoffe auf leichten Böden oder zur Bewässerung.“

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