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Schleswig-Holstein beschließt Gesetz zum Dauergrünlanderhalt

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat diese Woche eine Verlängerung des Gesetzesentwurfs für den Erhalt von Grünlandflächen beschlossen. Das Gesetz soll ökologisch wertvolle Grünlandflächen vor der Umwandlung in Ackerbauflächen schützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat diese Woche eine Verlängerung des Gesetzesentwurfs für den Erhalt von Grünlandflächen  beschlossen. Das Gesetz soll ökologisch wertvolle Grünlandflächen vor der Umwandlung in Ackerbauflächen schützen.


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2013 hatte das Parlament das Ende dieses Jahres auslaufende Dauergrünlandgesetz beschlossen, um dem Verlust von Dauergrünland an den Ackerbau entgegenzuwirken. Im Rahmen des neuen Gesetzesentwurfs in Kombination mit neuen Regelungen im Prämienrecht der EU bleibe der Anteil von Dauergrünland insgesamt daher weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht.


Die Einführung einer verschärften Pflugregelung im Prämienrecht stelle dies mit sicher. „Durch die neue Regelung nach EU-Prämienrecht kann jetzt über die Hälfte der Dauergrünlandflächen aus dem besonderen Dauergrünlanderhaltungsgesetz entlassen werden“, bestätigt Albrecht. Bisher waren in dem Gesetz auch die aus ökologischer Sicht weniger wichtigen Flächen enthalten gewesen. Aufgrund des geänderten Prämienrechts sei dies nicht mehr notwendig.


Im neuen Gesetzesentwurf werde der Fokus daher auf die ökologisch besonders wertvollen Gebiete gelegt. Dazu gehören laut Albrecht Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moor- und Anmoorböden sowie durch Wassererosion gefährdete Gebiete. Außerdem wurden zusätzlich Flächen, die einer sehr hohen Winderosionsgefährdung unterliegen, mit in die Schutzkulisse aufgenommen. Albrecht hält diese Schutzmaßnahmen für wichtig. „Durch die Umwandlung von Dauergrünland in Acker werden Treibhausgase vor allem auf Moorböden freigesetzt, Böden können erodieren, Arten verlieren Lebensräume, Gewässer und Grundwasser können mit Nitrat belastet werden“ so Albrecht. „Darum wollen wir nun das zunächst befristete Gesetz in seiner Substanz weiterführen, um weitere Verluste in Schleswig-Holstein zu verhindern.“, erklärt der Umweltminister weiter.


Schleswig-Holstein besteht knapp ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus Dauergrünland, also Flächen, auf denen seit mindestens fünf Jahren nur Gras oder Grünfutterpflanzen angebaut wurden. Nach einer Auswertung des Statistikamts Nord seien das 2017 rund 330.500 Hektar des Bundeslandes gewesen.

 

 

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