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Schmidt besteht auf Wahlmöglichkeit bei Bewertung der Stoffstrombilanz

Das BMEL kämpft um den Kompromiss zur Stoffstrombilanz. Ressortchef Christian Schmidt hat an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, in der entscheidenden Bundesratssitzung Ende November dem Kompromissvorschlag mit der vorgesehenen Wahlmöglichkeit bei der Bewertung der Stoffstrombilanz zuzustimmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium kämpft um den zwischen Bund und Ländern erzielten Kompromiss zur Stoffstrombilanz. Ressortchef Christian Schmidt hat an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, in der entscheidenden Bundesratssitzung Ende November dem Kompromissvorschlag mit der vorgesehenen Wahlmöglichkeit bei der Bewertung der Stoffstrombilanz zuzustimmen. Andernfalls werde er die Verordnung nicht verkünden können.


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Der Bundesrat wird an diesem Freitag über die Verordnung entscheiden. Dem Kompromissvorschlag zufolge sollen die Betriebe ihre dreijährige Stoffstrombilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder auf der Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit den in der Anlage der Verordnung vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste bewerten. Während der Agrarausschuss des Bundesrates der Wahlmöglichkeit zugestimmt hatte, votierte der Umweltausschuss für die Festlegung auf den einheitlichen Vergleichswert.

 

Flickenteppich droht


Schmidt begründet die Wahlmöglichkeit zum einen mit den Vorgaben des Düngegesetzes. Zudem weist er darauf hin, dass mit dem individuellen Bilanzwert auch flächenlose Betriebe in der Lage seien, eine Bewertung durchzuführen. Einen einheitlichen Bilanzwert für alle Betriebstypen, die zum Teil erheblich voneinander abwichen und nicht vergleichbar seien, hält der Minister für nicht vertretbar. Schmidt weist erneut darauf hin, dass die Landwirte auch ohne die Verordnung verpflichtet seien, ab dem 1. Januar 2018 eine Stoffstrombilanzierung zu erstellen und diese zu bewerten.


Ohne eine Verordnung bestünde seinen Ausführungen zufolge die Gefahr, dass der Vollzug der Stoffstrombilanzierung in den Ländern unterschiedlich gehandhabt würde und ein „Flickenteppich“ an Vorgaben im Bundesgebiet entstünde.

 

Praktikables und bewegliches Düngerecht


Unterdessen haben sich die Agrarexperten der FDP-Landtagsfraktionen für eine Überarbeitung der Düngeverordnung ausgesprochen. „Wir setzen uns für ein praktikables und bewegliches Düngerecht ein“, erklärte der landwirtschaftspolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Fraktion, Hermann Grupe, nach einer Sitzung der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz der


FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am Rande der Agritechnica in Hannover. Der Maßstab müsse eine bedarfs- und standortgerechte Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Kulturen sein. Scharfe Kritik übte der Liberale an der aktuellen Düngeverordnung. Sie verhänge Einschränkungen auch dort, wo es gar keine Probleme gebe und verbiete somit Landwirten teilweise die ordnungsgemäße Landwirtschaft. „Das kann und darf nicht das Ziel von Politik sein“, warnte Grupe. Nach FDP-Auffassung müsse die Düngegesetzgebung zielgenauer dort ansetzen, wo Probleme bestünden. Neben einer angemessenen Basisregulierung müsse es Ausnahmen für Betriebe und Regionen geben, die nachweislich keine problematischen Nitratemissionen verursachten.

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