Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Schmidt legt Gesetzentwurf zum nationalen GVO-Verbot vor

Nach langem Streit mit den Bundesländern hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt ein Verbot von gentechnisch verändertem Mais auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf soll Bund und Ländern ermöglichen, gemeinsam den GVO-Anbau, die in der EU zugelassen sind, zu untersagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach langem Streit mit den Bundesländern hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt ein Verbot von gentechnisch verändertem Mais auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf soll Bund und Ländern ermöglichen, gemeinsam den GVO-Anbau, die in der EU zugelassen sind, zu untersagen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

 

Demnach müsste jeder Konzern, der Zulassungen für den Anbau solcher Pflanzen in der EU erreichen will, ausdrücklich Deutschland ausnehmen. Verweigerten die Konzerne dies, könne ein nationales Verbot per Rechtsverordnung erlassen werden, wenn die Mehrheit der Bundesländer unter Angabe „regionaltypischer und sonstiger Verbots- und Beschränkungsgründe“ das wolle.

 

Die Bundesregierung macht seit Jahren Gebrauch von ihrem Recht, den Anbau zu verhindern, so die Zeitung weiter. Doch gelten die Verbote als juristisch schwierig und damit potenziell als anfechtbar. Gleichwohl waren sie bisher „wasserdicht“. Nur kurz hatten wenige Landwirte in Deutschland auf wenigen tausend Hektar zuvor genveränderten Mais des Herstellers Monsanto angebaut.

 

Doch nun, seit 2015, räumt das europäische Recht den Mitgliedstaaten andersartige Möglichkeiten ein, den Anbau solcher Pflanzen auf ihrem Territorium zu verbieten. Erst seitdem müssen Staaten nicht gesundheits- und ökologische Gründe angeben, um den Anbau zu untersagen. Seither sind auch agrarpolitische Ziele und sozioökonomische Auswirkungen der Technikzulassung akzeptiert. 17 Mitgliedstaaten, unter ihnen Deutschland, und vier Regionen haben davon Gebrauch gemacht und schon im Herbst 2015 auf dieser Grundlage den Anbau aller Gentech-Pflanzen verboten, für die Zulassungsanträge vorlagen.

 

Das neue Gesetz ist nun notwendig, um die bisherige Verbotspraxis rechtlich noch tiefer zu fundieren, heißt es. Auch geht es um die Frage der Zuständigkeit. Während Schmidt lange darauf pochte, die Bundesländer sollten über Verbote entscheiden, sahen die Landesregierungen, vor allem und vehement die mit grünen Agrarministern, den Bund in der Pflicht. Unter anderem geht es konkret um den langjährig in der EU erlaubten Mais MON 810 von Monsanto. Von Dow Agro liegt ein weiterer Antrag vor. Zudem treibt die EU-Kommission die Zulassung eines Anbaus von zwei insektenresistenten Maislinien von Syngenta und Dupont voran, ebenso wie die Wiederzulassung von MON 810.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Im November sollen die Mitgliedstaaten darüber abstimmen. Schmidts Gesetzentwurf werde nun mit Ländern und Verbänden beraten.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.