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topplus Gentechnikrecht

Schulze fordert strenge Regulierung alter wie neuer Züchtungstechniken

Noch vor Veröffentlichung einer neuen Studie auf EU-Ebene, positioniert sich Umweltministerin Schulze gegen eine Deregulierung des EU-Gentechnikrechtes. Sie fordert aufwändige Nachweisverfahren.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat am Dienstag eine Deregulierung des Gentechnikrechtes für neue Züchtungsverfahren des Genome Editing abgelehnt. Sie tut dies wenige Tage bevor am Freitag die EU-Kommission eine Studie über den Status der neuen Züchtungstechniken, dem Genome-Editing etwa mit der Genschere CRIPR/Cas vorlegen will. Die Studie soll eine Basis für die Beratungen zwischen den EU-Institutionen über eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechtes sein.

Bundesregierung solle sich für die Regulierung aufstellen

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Für Schulze steht außer Frage, dass in dem Prozess das bisher gültige Vorsorgeprinzip in der EU aufrecht erhalten bleiben soll. „Jedes gentechnisch veränderte Produkt in der EU soll weiterhin auf sein Risiko geprüft und gekennzeichnet werden. Dies gilt ohne Ausnahme, also auch für die Neue Gentechnik“, sagte Schulze am Dienstag. Bei der Pflanzenzüchtung für die Anwendung in der Landwirtschaft gelte, was einmal in die Umwelt gelangt ist, sei nie wieder rückholbar, argumentierte Schulze. Die Bundesregierung müsse sich für die Regulierung neuer Verfahren und Produkte im geltenden Gentechnik-Recht besser aufstellen, sagte sie.

Nachweisverfahren für Genome-Editing Produkte gefordert

Schulze forderte die Entwicklung von Nachweisverfahren für Pflanzen und Produkte, die mit Hilfe von Genome Editing gezüchtet und hergestellt wurden. „Es muss möglich sein nachzuweisen, was mit neuer Gentechnik gezüchtete Pflanzen sind“, sagte Schulze. Sie verwies auf ein Nachweisverfahren, dass der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) gemeinsam mit Greenpeace und weiteren NGOs im Jahr 2020 in einem Open-Source-Projekt veröffentlich hatte. Dieses habe gezeigt, dass eine technische Möglichkeit gebe, nachzuweisen, dass Sorten mit Genome Editing gezüchtet wurden, so Schulze. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte in einer Stellungnahme allerdings die generelle Eignung der Methode angezweifelt, Genome Editing nachweisen zu können.

Schulze stellt Risiken in den Vordergrund

Das Argument von Pflanzenwissenschaftlern, dass Pflanzen und Produkte, die gezielt mit Genome Editing gezüchtet wurden, nicht zu unterscheiden sind von konventioneller Züchtung, ließ Schulze am Dienstag nicht gelten. „Der EuGH hat zutreffend festgestellt, dass eine gezielte Mutation ähnliche Risiken hat wie klassische Gentechnik. Eine Technik von der Regulierung auszunehmen, obwohl wir wissen, dass Risiken bestehen und diese Technik sich rasant verbreitet, das ist für mich nicht akzeptabel“, sagte sie.

Nationale Ausweitung der Zulassung für herkömmliche Züchtung möglich

Zudem pochte Schulze darauf, dass es ein unabhängiges Zulassungsverfahren auf EU-Ebene für alle Züchtungsverfahren geben müsse. Der EuGH habe mit seinem Urteil zum Gentechnikrecht von 2018 die Möglichkeit eröffnet, dass auch ungezielte Mutationszüchtungen national geregelt werden könnten, wenn Risiken für die Umwelt gesehen werden. Einen solchen Ansatz gebe es gerade in Frankreich. „Nur weil es nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, heißt es nicht, dass es nicht trotzdem Risiken hat. Die Nachweismethoden zu schärfen ist daher ein zentraler Punkt“, sagte Schulze.

Koexistenz für Ökolandwirtschaft und Wahlfreiheit für Verbraucher

Das Bundesumweltministerium betont in einem Positionspapier zum Thema, dass es ihm auch auf die Koexistenz von verschiedenen Produktionsrichtungen ankommt. Es gebe eine große Nachfrage nach Gentechnik-freien Lebensmitteln. Dabei wendet sich das BMU insbesondere an die Hersteller von Biolebensmitteln, die die Gentechnikfreiheit stets heraus stellen und die vermehrt auf eigene Öko-Züchtungen setzen. Für Verbraucher müsse eine Wahlfreiheit erhalten bleiben, sagte Schulze.

Klöckner weist Schulzes Vorstoß zurück

Mit ihrer Einschätzung liegt Schulze entgegen gesetzt zu Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Für das Gentechnikrecht ist allerdings federführend das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zuständig. Klöckner reagierte auf Schulzes Vorstoß umgehend. „Mit ihrer Ablehnung neuer molekularbiologischer Techniken macht es sich Frau Schulze zu leicht. Für die Land- und Ernährungswirtschaft sollte sie wissenschaftliche Fakten in ihr Stimmungsbild miteinbeziehen“, sagte Klöckner.

Potenzial im Klimawandel und gegen Schädlinge

Die Landwirtschaftsministerin stellte das Potenzial neuer Züchtungstechniken im Kampf gegen Dürren, Wassermangel und neue Schädlinge heraus. Wer Ernten stabil halten, wer den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stark zurückfahren möchte, und wer Klimastabilität von Pflanzen ohne mehr Verbrauch von Ressourcen wie Wasser erwartet, könne diese Techniken nicht einfach abtun. „Zielkonflikte lassen sich nicht auflösen, wenn man nur sagt, was man nicht will“, so Klöckner weiter.

Vorsorge und Innovationen überein bringen

Klöckner sagte, sie setze Hoffnungen in den verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Umgang mit den neuen Technologien. Ihr gehe es darum, dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen und gleichzeitig dringend benötigten Innovationen in der Züchtung den Weg zu ebnen.

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