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Kontrollbehörde folgt BÖLW

Schwefeldüngung im Ökolandbau wieder gesichert

Die Öko-Kontrollbehörde in Sachsen-Anhalt war bei der Düngemittelverordnung der Meinung, dass ausschließlich Natur- oder Industrieprodukte zulässig seien, die zu mindestens 98 % Schwefel enthalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bericht ist zuerst erschienen hier im bioland-Fachmagazin für ökologischen Landbau 12/2020.

Landwirte können nach wie vor elementaren Schwefel und andere für den Ökolandbau zugelassenen Düngemittelkomponenten nutzen. Die Öko-Kontrollbehörde in Sachsen-Anhalt reagiert auf die Stellungnahme des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und hat bis auf weiteres die Entscheidung über das Verbot der betreffenden Düngemittel ausgesetzt.

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Im August hatte die Öko-Kontrollbehörde in Sachsen-Anhalt eine neue Auslegung auf einen Verweis in der Düngemittelverordnung Nr. 2003/2003 veröffentlicht. Darüber berichtete auch das bioland-Fachmagazin in der Ausgabe 10/2020.

Die Kontrollstelle war der Meinung, dass ausschließlich Natur- oder Industrieprodukte zulässig seien, die zu mindestens 98 % Schwefel enthalten. Als Folge dieser Auslegung wurden Düngemittel mit Anteilen von elementarem Schwefel aus der bundesweiten Betriebsmittelliste für Öko- Betriebe gestrichen.

Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) verwaltet diese Liste und war dazu gezwungen, dieser Aufforderung zu folgen. Aus Sicht des FiBL war das Verbot in Sachsen-Anhalt jedoch nicht nachvollziehbar.

Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft kritisierte dieses Vorgehen scharf. Nach Meinung des BÖLW gab es keinen fachlich nachvollziehbaren Grund, den Einsatz von elementarem Schwefel und anderen bislang für den Ökolandbau zugelassenen Düngemittelkomponenten zu verbieten. Ein Verbot von elementarem Schwefeldünger hätte zu weitreichenden Folgen für die gesamte ökologische Landwirtschaft in Deutschland führen können.

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