In der Schweiz bleibt der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zunächst bis 2021 verboten. Dafür haben sich der Schweizer National- und Ständerat gestimmt. Die Forschung im Freiland bleibt aber erlaubt.
Die Schweiz verlängert das Gentechnik Moratorium. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat am Mittwoch einer Änderung des Gentechnikgesetzes mit 39 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, berichtet die Neue Züricher Zeitung (NZZ). Mit dem Entscheid des Parlaments wird das noch bis Ende Jahr geltende Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen voraussichtlich bis 2021 verlängert. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert.
Ausnahmen gibt es hingegen für Forschungszwecke. Der Ständerat folgte im Unterschied zum Nationalrat dafür dem Vorschlag des Bundesrats, im Bereich der Forschung eine kleine Liberalisierung zuzulassen. Der Entscheid fiel laut NZZ mit 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Im geltenden Schweizer Recht heißt es, GVO dürften „im Versuch“ freigesetzt werden, wenn sie „keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika“ enthalten. Diese Bedingung wollen Bundesrat und Ständerat aus dem Text streichen.