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Sechs Mitgliedsstaaten wollen Glyphosat-Alternative

Sechs EU-Mitgliedsstaaten, die gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung waren, haben letzten Monat in einem Brief an die EU-Kommission eine Studie zur Erforschung von Alternativen gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Sechs EU-Mitgliedsstaaten, die gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung waren, haben letzten Monat in einem Brief an die EU-Kommission eine Studie zur Erforschung von Alternativen gefordert. In ihrem Brief an EU-Vizekommissar Frans Timmermans und Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis brachten die Agrarminister Frankreichs, Belgiens, Griechenlands, Luxemburgs, Sloveniens und Maltas erneut ihre Bedenken bezüglich der Risiken der Glyphosat-Nutzung zum Ausdruck.


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Wie das Nachrichtenportal EURACTIV.com meldet, gibt es in der Sache jedoch noch keine Neuigkeiten, eine Antwort auf den Brief sei in Vorbereitung. Die sechs Minister unterstrichen, dass es einen „Exit-Plan“ brauche.

„Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Entscheidung zur Wiedergenehmigung mit Maßnahmen zu verbinden, die darauf abzielen, das Risiko zu minimieren und gemeinsam mit den Landwirten einen Exit-Plan zu entwickeln“, heißt es in dem Brief.


Die sechs Mitgliedstaaten fordern eine neue Studie, die von den europäischen Agenturen in Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen von freiwilligen Mitgliedsstaaten gemeinsam mit IARC und WHO durchgeführt werden sollte, bezüglich der krebserregenden Wirkung der aktiven Substanz Glyphosat sowie der „Gewinnung und Analyse von zusätzlichen Daten“. Letztendlich soll die Studie chemische, mechanische und biologische Alternativen in den landwirtschaftlichen Hauptanwendungsfeldern von Glyphosat erkunden.



In dem Brief wird außerdem mitgeteilt dass Frankreich, der entschiedenste Glyphosat-Gegner, eine Arbeitsgruppe leiten will, die sich mit der Entwicklung von Alternativen und kurzfristigen Exit-Möglichkeiten befasst.


Zu guter Letzt schlagen die Minister eine Vereinfachung der Vorschriften zur vergleichenden Bewertung vor, damit Substanzen im Zeitraum der Antragsprüfung leichter durch unbedenkliche Substitute ersetzt werden können.

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