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Düngeverordnung

So ermitteln Sie den Düngebedarf

Vor jeder Düngemaßnahme gilt es, den Düngebedarf für Stickstoff und Phosphat zu ermitteln. Hier ein Fahrplan.

Lesezeit: 8 Minuten

Die Düngeregeln schreiben vor, für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit eine Düngebedarfsermittlung (DBE) nach vorgegebenen Kriterien durchzuführen. Das Ergebnis stellt bei Phosphat eine Empfehlung, bei Stickstoff den Maximalrahmen für die Düngung dar.

N-Bedarf für den Acker

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Um die DBE für Ackerfrüchte durchführen zu können, benötigen Sie u. a. die Bedarfswerte der Kulturen sowie die Zu- und Abschläge.

Im Folgenden wird die Erstellung der DBE kurz skizziert:

  1. Tragen Sie die Kultur ein und geben Sie das durchschnittliche Ertragsniveau in dt/ha der letzten 3 Jahre an.

  2. Ordnen Sie diesem Ertragsniveau den N-Bedarfswert laut DüV zu (für jede Kultur gilt ein festgelegter N-Bedarf, der vom Ertrag abhängt).

    Jetzt muss man noch die Zu- und Abschläge vornehmen:

  3. Weichen Ihre betrieblichen Erträge von den Annahmen der DüV ab, gelten für die Ertragsdifferenz Zu- oder Abschläge. Beispiel: Bei 10 dt/ha mehr Weizenertrag können Sie 10 kg N/ha zum Bedarf hinzurechnen.

  4. Abzuziehen ist dann die verfügbare N-Menge im Boden. Entweder greifen Sie dabei auf aktuelle Richtwerte der zuständigen Stellen (z. B. LWK) zurück, oder Sie ziehen eigene Nmin-Proben.

  5. Auf Flächen mit mehr als 4 % Humusgehalt sind wegen der N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat 20 kg N/ha vom Bedarf abzuziehen.

  6. Bei langjähriger organischer Düngung müssen Sie wegen der N-Nachlieferung aus dem Vorjahr 10 % vom organisch gedüngten Gesamt-N abziehen. Bei Kompost können Sie die 10 % auf 3 Jahre aufteilen.

  7. Zuletzt erfolgen die Mindestabschläge für die Vorfrucht bzw. Vorkultur.

    Der Saldo ergibt den Gesamt-N-Düngebedarf nach DBE für den bestimmten Schlag oder die Bewirtschaftungseinheit.

N-Bedarf von Grünland

Die DBE für Grünland unterscheidet sich in folgenden Punkten:

  • Der  N-Gesamtbedarf  hängt nicht nur vom Ertrag, sondern auch vom Rohproteingehalt und der Nutzungsintensität ab (Schnittnutzung, Weide, mehrschnittiger Feldfutterbau). Die dazu passenden Bedarfswerte sind in der DüV hinterlegt. Weicht der tatsächliche Ertrag in Ihrem Betrieb im Schnitt der letzten drei Jahre davon ab, sind je 10 dt TM/ha Zu- oder Abschläge vorzunehmen. Das gilt auch für den Rohproteingehalt. Liegen die Proteingehalte höher oder niedriger, gilt es, die vorgeschriebenen Korrekturwerte aus der DüV zu nutzen.

  • Je nach Boden, muss man die N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat berücksichtigen. Der Abschlag reicht von 10 kg N/ha auf Böden mit weniger als 8 % Humusgehalt bis zu 80 kg N/ha auf Niedermoorböden.

  • Rechnen Sie ebenfalls die N-Bindung durch Leguminosen an. Je nach Anteil in der Grasnarbe wird ein Abschlag von 10 bis 60 kg N/ha fällig.

  • Abschließend geht es dann noch um den Stickstoff aus der Vorjahresdüngung. Wie auch bei der DBE für Ackerkulturen sind 10 % Nachlieferung aus der organischen Düngung des Vorjahres anzurechnen.

    Der Saldo aller Punkte ergibt den gesetzlichen N-Düngebedarf für Ihr Grünland.

P-Bedarf kalkulieren

Wer mehr als 30 kg P2O5/ha ausbringt, muss auch für Phosphat eine DBE vornehmen. Basis dafür sind die repräsentativen Bodenproben.

Ab Gehaltsklasse C ist eine Düngung in Höhe des P2O5-Entzuges durch das Erntegut vorgesehen. Darunter (Gehaltsklassen A und B) errechnet sich der Bedarf aus dem Pflanzenentzug, dem Bodenvorrat und der P2O5-Festlegung im Boden. Im Rahmen der Fruchtfolgen darf maximal drei Jahre im Voraus auf Vorrat gedüngt werden.

Hilfe bei der DBE

Wer die DBE nicht selbst erstellen möchte, kann sich an die zuständigen Dienststellen der Bundesländer wenden. Sie bieten eine Beratung oder Hilfen per PC-Anwendungen an. Darüber hinaus gibt es viele Angebote privater Dienstleister oder auch von Beratungsringen.

So funktioniert’s im Ackerbau

Um die DBE für Ackerfrüchte erstellen zu können, benötigt man die Bedarfswerte der Kulturen sowie die Zu- und Abschläge. Nachfolgend haben wir alle Tabellenwerte, die Sie laut DüV dafür benötigen, zusammengestellt und beispielhaft den Düngebedarf eines B-Weizens errechnet:

Tabelle 1: So berechnen Sie Ihren N-Düngebedarf (Beispiel für B-Weizen)
Betriebsinformationen
Schlag bzw. BewirtschaffungseinheitErtragsniveau (3-jähriger Durchschnitt, dt/ha)N-Bedarfswert (kg N/ha)Zu- oder Abschlag (Ertragsdifferenz, kg N/ha)Abschlag (Nmin-Probe bzw. Richtwert, kg N/ha)Abschlag (Standort/Humus, kg N/ha)Abschlag (organische Düngung der Vorjahre, kg N/ha)Abschlag (Vorfrucht bzw. Zwischenfrucht, kg N/ha)N-Düngebedarf in der  Vegetation (kg N/ha)
Ø-Ertrag Ihres Schlageslaut DüV bei 80 dt/ha Ø-Ertrag (Tab. 2)siehe Tab. 3siehe Tab. 4siehe Tab. 5§ 4 (1) Punkt 5 (DüV)siehe Tab. 6Summe Berechnung
Am Hof9023010-43-20-10-10157
top agrar; Quelle: DüV
Für die Berechnung des N-Bedarfs müssen Sie zuerst das Ertragsniveau ermitteln. Im Beispiel sind das 90 dt/ha. Laut DüV werden dafür 230 kg N/ha benötigt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Zu- und Abschläge beträgt der N-Düngedarf 157 kg/ha.

Tabelle 2: N-Bedarfswerte für wichtige Ackerkulturen¹
KulturErtragsniveau in dt/haN-Bedarfswert in kg N/ha
Winterraps40200
Winterweizen A, B80230
Winterweizen C80210
Winterweizen E80260
Hartweizen55200
Wintergerste70180
Winterroggen70170
Wintertriticale70190
Sommergerste50140
Hafer55130
Körnermais90200
Silomais450200
Zuckerrübe650170
Kartoffel450180
Frühkartoffel400220
Sonnenblume30120
Öllein20100
1) abhängig vom Ertragsniveautop agrar; Quelle: DüV 
Je nach Ertragsniveau dürfen unterschiedlich hohe Stickstoffmengen gedüngt werden.

Tabelle 3: Zu- und Abschläge nach Ertrag
KulturErtragsdifferenz, dt/haHöchstzuschlägebeihöheren Erträgen in kg N/ha je Einheit (nach Spalte 2)Mindestabschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit (nach Spalte 2)
Raps51015
Getreide und Körnermais101015
Silomais501015
Zuckerrüben1001015
Kartoffeln501010
top agrar; Quelle: DüV 
Liegt der Ertrag z. B. bei Getreide im Schnitt der letzten drei Jahre um 10 dt je ha höher, darf man maximal 10 kg N/ha zusätzlich düngen.

Tabelle 4: Richtwerte für Nmin in NRW (Beispiel) ¹
BodenKulturVorfrucht0 – 3030 – 6060 – 900 – 90
leichter Boden (S, lS, sU) ²W-Weizenalle881127
W- Triticale
W-Gerstealle75719
W-Roggenalle84416
Kartoffelnalle14131037
Maisalle128727
S-Getreidealle1482143
leichter Boden (S, lS, sU) + mittlerer Boden ²W-Rapsalle107321
mittlerer Boden (ssl, lU, sL, uL, L)W-WeizenHalmfrucht10121638
W-WeizenBlattfrucht12151643
W-TriticaleHalmfrucht11102142
W-TriticaleBlattfrucht11102849
W-GersteHalmfrucht9101029
W-GersteBlattfrucht12111841
W-Roggenalle7121837
RübenHalm- u. Blattfrucht20281260
RübenZwischenfrucht2718853
KartoffelnHalm- u. Blattfrucht15201550
KartoffelnZwischenfrucht1714233
MaisHalm- u. Blattfrucht20191554
MaisZwischenfrucht1416738
S-Getreidealle20231053
schwerer Boden (utL, tL, T) ²W-Weizenalle14221955
W-Gerstealle11161037
W-Rapsalle1311630
¹ Angaben der Bodenprobentiefen in cm
² Für alle unter den Kategorien leichter und schwerer Boden nicht aufgeführten Kulturen wird der Nmin-Wert der Kategorie mittlerer Boden zugeordnet
top agrar; Quelle: DüV
Bei den Nmin-Werten haben Sie die Wahl: Entweder ziehen Sie die aktuellen Werte der zuständigen Stelle heran – hier ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen – oder Sie rechnen mit „neuen“ Nmin-Werten eigener Bodenproben. Die Werte sind auf eine Bewirtschaftungseinheit übertragbar.

Tabelle 5: Abschläge abhängig vom Humus
BodenKorrekturwert
Humusgehalt in %Mindestabschlag in kg N/ha
größer 4,0 (humos)20
top agrar; Quelle: DüV
Liegt der Humusgehalt über 4 %, ist ein Abschlag von 20 kg N/ha vorzunehmen.

Tabelle 6: Abschläge abhängig von Vor- und Zwischenfrüchten
Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres)Mindestabschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse10
Feldgras10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten0
Zwischenfrucht
Nichtleguminosen, abgefroren0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet20
– im Herbst eingearbeitet0
Leguminosen, abgefroren10
Leguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet 40
– im Herbst eingearbeitet10
Futterleguminosen mit Nutzung10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung0
top agrar; Quelle: DüV 
Der Mindestabschlag bei Stickstoff hängt von der angebauten Vor- und Zwischenfrucht ab.

Vorgehensweise für Grünland

Im Unterschied zum Ackerbau berücksichtigt die DüV beim Grünland neben der Ertragserwartung auch den Rohproteingehalt. Nachfolgend stellen wir vor, wie Sie bei der Erstellung der DBE für Grünland vorgehen. Zudem haben wir für Sie alle Tabellen aus der DüV zusammengestellt, die Sie dafür benötigen.

DBE je nach Nutzung (Beispiele)
Nutzung2 Schnitte, Hochmoor3 Schnitte, Niedermoor4 Schnitte, Sand5 Schnitte
Ertragsniveau, dt TM/ha558090110
Rohproteingehalt, RP % i.T.11,4151717,5
Stickstoffbedarfswert, kg N/ha100190245310
Betriebliche Korrekturen (kg N/ha)
Korrektur für Ertrag 1)0000
Korrektur für Rohprotein 2)0000
N aus Bodenvorrat 3)5080100
N aus Leguminosen 4)002020
N aus org. Düngung Vorjahr 5)15151515
= N-Düngebedarf3595200275
1) je 10 dt/ha Ertragsdifferenz zwischen Vergleichswert und 3-jährigem Mittel gelten Zu-/Abschläge 2) Zu-/Abschläge je 1% Differenz beim Rohproteingehalt; 3) Abschläge je nach Boden 4) Bei 5 bis 10 % Leguminosen gelten Abschläge in Höhe von 20 kg N/ha, bei bis zu 20 % Leguminosen von 40 kg N/ha, darüber hinaus von 60 kg N/ha (in diesem Beispiel liegt der Leguminosenanteil zwischen 5 und 10 %) 5) Abschlag von 10 % der organischen Düngung des Vorjahres, im Beispiel wurden im Vorjahr 150 kg Gesamt-N über Wirtschaftsdünger gegeben.top agrar; Quelle: LWK Niedersachsen
Für jeden Standort ist eine DBE mit jeweiligen Zu- und Abschlägen durchzuführen. 

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