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So behandeln Sie Unkräuter zuverlässig im jungen Mais

Generell kann man im Mais auftretende Unkräuter und -gräser gut erfassen. Bei der Mittelwahl ist die Wirkung gegen die Leitverunkrautung zwar wichtig, aber nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal.

Lesezeit: 7 Minuten

Unser Autor: Klaus Gehring, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Mit einem mittleren Behandlungsindex (BI) von ca. 2,0 hat der Mais im Vergleich zu anderen Kulturen den absolut geringsten Pflanzenschutzmitteleinsatz. Mit einem Anteil von 1,9 am BI nehmen die Herbizide den mit Abstand größten Teil ein.

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Noch genug Mittel für Mais

Insgesamt ist die Wirkstoff- und Mittelverfügbarkeit bei Mais-Herbiziden aktuell noch relativ umfangreich. Derzeit sind 87 Präparate als Hauptzulassungen verfügbar. Bezieht man die Wirkstoffzusammensetzung mit ein, handelt es sich immer noch um 41 unterschiedliche Präparate. Von den 28 im Maisanbau registrierten Herbizid-Wirkstoffen wirken 12 gegen Unkräuter, 15 gegen Unkräuter und Ungräser und ein Wirkstoff (Cycloxydim) ausschließlich gegen Ungräser.

Trotz dieser relativ guten Wirkstoffverfügbarkeit ist die Unkrautregulierung im Maisanbau nicht völlig unproblematisch. Eine langjährige Versuchsauswertung zeigt zwar bei etwa der Hälfte der am häufigsten vorkommenden Unkräuter eine gute bis sehr gute Regulierungsfähigkeit, die häufigsten Schadhirsen – Hühnerhirse und Grüne Borstenhirse – sind dagegen nicht mehr regelmäßig sicher bekämpfbar. Wichtige Ungräser und Unkräuter wie Ackerfuchsschwanz und Windenknöterich muss man sogar als schwer regulierbare Problemarten bezeichnen.

Mit weiteren Herbiziden mit neuer Wirkstoffausstattung ist in dieser Saison nicht zu rechnen. Bei den angebotenen Industrie- und Handelspacks kann es gegebenenfalls Veränderungen geben, die häufig aber nur eine regionale Bedeutung haben.

Einmal oder zweimal?

Für eine erfolgreiche chemische Unkrautregulierung muss man daher die für den jeweiligen Standort geeignete Strategie und eine optimale Präparatekombination wählen. Die Strategien unterscheiden sich in Einmal- und Spritzfolgebehandlungen.

Bei den praxisüblichen Einmalbehandlungen im frühen Nachauflauf (BBCH 12 – 14) handelt es sich in der Regel um eine Kombination aus einem boden- und einem blattaktiven Präparat. Das Verhältnis in der Blatt- und Bodenwirkung der eingesetzten Mittel kann man dabei an die standortspezifischen Niederschlagsverhältnisse oder auch an die Intensität der Mulchauflage anpassen. Treten schwer bekämpfbare Wurzelunkräuter auf, lassen sich weitere Herbizide ergänzen.

Spritzfolgen können unterschiedliche Zielrichtungen haben. Auf niederschlagsreichen Standorten kann durch die Vorlage eines Bodenherbizids der Termindruck einer Nachauflaufbehandlung entschärft oder bei günstigen Verhältnissen ganz darauf verzichtet werden. Die Aufteilung einer Breitbandbehandlung auf zwei Nachauflauftermine (BBCH 12 – 13 und 14 –16) zielt dagegen eher auf die Verringerung des Herbizidstresses in kühlen Lagen und die Absicherung gegen spät keimende Unkräuter ab.

Beachten Sie die Auflagen!

Bei der Auswahl der Präparate geht es nicht nur um eine ausreichende Wirkung gegen die standortspezifische Leitverunkrautung. Auch Aspekte für einen umweltverträglichen Einsatz haben einen mindestens gleich hohen Stellenwert. Einschränkungen sind bei angrenzenden Gewässern und Nicht-Zielflächen je nach Wirkstoffausstattung bzw. -gehalt zu berücksichtigen.

Die seit 2022 geltende Beschränkung von maximal 850 g/ha Terbuthylazin innerhalb von drei Jahren auf derselben Fläche wird in diesem Jahr vielfach eine Anwendung dieses Wirkstoffs ausschließen. Vergleichbare Auflagen gelten für Clopyralid, Nicosulfuron und Pethoxamid. Weiterhin gilt für S-Metolachlor ein Anwendungsverbot in einzelnen, belasteten Wasserschutzgebieten. Für die Vorsaatbehandlung mit Glyphosat bei Mulch- und Direktsaat gilt zudem ein generelles Verbot in Naturschutz-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten. Weitergehende länderspezifische Regelungen sind gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Neben diesen konkreten, wirkstoffspezifischen Einschränkungen ist es wichtig, sensible Standorteigenschaften für den vorbeugenden Gewässerschutz zu beachten. Es wird empfohlen, auf durchlässigen, zur Versickerung neigenden Standorten auf den Einsatz von Terbuthylazin und S-Metolachlor generell zu verzichten. Ebenso sollte man auf an Gewässer angrenzende Flächen oder auf Flächen mit einem Abschwemmungsrisiko in Gewässer auf Nicosulfuron-haltige Präparate verzichten.

Für Wirkstoffe mit Abschwemmungsrisiko muss zu angrenzenden Gewässern ein bewachsener Randstreifen mit 5 bis 20 m Breite angelegt sein. Es sei denn, der Anbau erfolgt in Mulch- oder Direktsaat. Für die Mulchsaat ist dabei zu beachten, dass bei der Behandlung eine Mulchabdeckung von mindestens 30 % vorhanden ist.

Das Abdriftrisiko in Gewässer und auf Nicht-Zielflächen kann durch den Einsatz einer 75 %-abdriftmindernden Düsentechnik für die Mehrzahl der Präparate entschärft werden. Für Pendimethalin-haltige Mittel gilt es, das Verdunstungsrisiko zu berücksichtigen. Eine Anwendung in den Abendstunden kann hier zusätzlich hilfreich sein.

Diese Herbizid-Kombinationen überzeugen

Unabhängig von den Umweltschutzeinschränkungen sind im Maisanbau eine Vielzahl von Mittelkombinationen für eine sichere Regulierung der standortspezifischen Leitunkräuter möglich. Welche Anwendungen besonders leistungsfähig sind, zeigt die Auswertung unserer langjährigen Feldversuchsprogramme.

Gewässerschonende Lösungen ohne Terbuthylazin und S-Metolachlor (Übersicht 2) stützen sich dabei vor allem auf Spectrum und Spectrum Plus als Bodenkomponenten. Eine Sonderalternative ist das Bodenherbizid Adengo, das aufgrund der stark eingeschränkten Mischungsverträglichkeit mit dem Blattherbizid Laudis in Spritzfolge eingesetzt werden muss.

Stärker blattaktive Kombinationen wie Elumis + Arrat und Callisto + Milagro forte eignen sich bevorzugt für trockene Standorte oder bei intensiver Mulchabdeckung. Das gilt auch für die Solo-Anwendung von MaisTer power, die sich mit 1,5 l je ha auch für Direktsaaten und gegen Quecke sowie Ausfallgetreide eignet.

Kann dagegen Terbuthylazin und S-Metolachlor verwendet werden (Übersicht 3), wird mit Dual Gold, Gardo Gold, Aspect, Calaris, Successor T und Spectrum Gold die Auswahl an bodenaktiven Basispräparaten deutlich größer. Die einzelnen, langjährig geprüften Varianten liegen alle auf einem Niveau von > 95 % Gesamtwirkung.

Ein größerer Unterschied liegt allerdings im Aufwand. Neben gängigen Zweifach-Kombinationen finden sich auch Tankmischungen mit drei bis vier Komponenten und eine Solo-Anwendung mit Calaris. Letztere kann neben einem guten Wirkungsniveau auch bei den Behandlungskosten überzeugen.

Eine Differenzierung dieser grundsätzlich sehr leistungsfähigen Lösungen kann bzw. muss nach dem jeweiligen Ungrasspektrum erfolgen. Während die Hühnerhirse von allen Varianten gut ­erfasst wird, ist gegen die Borstenhirse eine Kombination aus einem leistungsfähigen Bodenherbizid mit einem gräserwirksamen Sulfonylharnstoff (Foram-, Nico- oder Rimsulfuron) vorteilhaft. Auch zur Kontrolle von Acker­fuchsschwanz, Flughafer oder Quecke kann man nicht auf diese Wirkstoffe verzichten.

Vermeiden sie Resistenzen!

Ein sachgerechtes Wirkstoffmanagement ist nicht nur für den Gewässerschutz und die Bekämpfungsleistung, sondern insbesondere auch zur Vermeidung von Resistenzen unumgänglich. Der Fokus liegt hierbei auf ALS-Resistenzen. Gefährdet sind wichtige Ungräser und Unkräuter wie Hühnerhirse, Ackerfuchsschwanz, Amarant, Kamille, Flughafer oder auch Weidelgräser. Als wesentliche Maßnahme sollte man die ausschließliche Anwendung von ALS-Hemmern (HRAC-Gruppe 2) vermeiden und die Behandlungshäufigkeit so niedrig wie möglich halten.

Während gegen Hühnerhirse und dikotyle Unkräuter alternative Wirkstoffe, wie z. B. Triketone, zur Verfügung stehen, kann man bei den anderen Ungräsern nicht auf die Sulfonylharnstoffe verzichten. Hier bleibt nur noch eine gewisse Absicherung durch eine Kombination mit Bodenwirkstoffen wie Dimethenamid-P oder Pethoxamid (HRAC: 15) oder der Anbau von Cycloxydim-resistenten Duo-Maissorten, in denen das reine Gräsermittel Focus Ultra (HRAC: 1) eingesetzt werden kann.

Voraussetzung ist hierbei aber eine noch vorhandene Sensitivität der Ungräser gegenüber diesem Wirkmechanismus, was bei Ackerfuchsschwanz und Weidelgras auf das Resistenzniveau der standortspezifischen Population ankommt. Ansonsten kann man im Duo-Mais eine kulturverträgliche Ungrasbekämpfung bis hin zur Regulierung von Quecke und Ausfallgetreide erreichen.

Eine weitere Option ist die mechanische Unkrautregulierung mit dem Hacke-Band-System (siehe top agrar 2/23, Seite 54). Durch dieses Verfahren wird der Selektionsdruck auf herbizidresistente Unkräuter um mehr als 50 % reduziert und gleichzeitig auch der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln halbiert. Das Verfahren eignet sich allerdings nicht auf erosionsgefährdeten Standorten.

In der Kombination aus den Anforderungen für den Gewässerschutz und der nachhaltigen Unkrautregulierung mit Verminderung des Resistenzrisikos ist es sinnvoll, ein strategisches Herbizidmanagement über die gesamte Fruchtfolge zu entwickeln und planmäßig einzuhalten.

In folgenden pdf-Dateien finden Sie die ausführlichen Tabellen der Herbizid-Packs gegen Unkräuter und Ungräser (Übersicht 4) sowie MAisherbizide für 2023 und ihre Wirkung (Übersicht 5):

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