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So kommt der Güllebehälter an den Feldrand

Immer mehr Landwirte wollen ihren Güllebehälter direkt am Feld bauen. Wir erklären Ihnen hier, was Sie bei der Genehmigung beachten müssen und stellen drei Beispiele vor.

Lesezeit: 17 Minuten

Viehlose Betriebe wollen Güllebehälter am liebsten außerhalb der Hofstelle direkt am Feld bauen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Das Güllelager steht quasi mitten im „Ausbringungsgebiet“. Dadurch vermeiden die aufnehmenden Betriebe lange Anfahrtswege.



  • Die Betriebe können die Gülle im Winter in den Behälter fahren. Dann entstehen keine Arbeitsspitzen.



  • Wenn die Pflanzen im Frühjahr den Dünger benötigen, ist die Gülle schon unmittelbar am Feld.



  • Die Gülle muss nicht mehr mit großen und schweren Transportfässern auf den Acker gefahren werden. Die Landwirte können den Transport- und die Ausbringtechnik entkoppeln. Das ist deutlich bodenschonender.

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Wenn Sie einen Güllebehälter bauen wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung. „Überschreiten Sie eine Lagerkapazität von 6500 m³, benötigen Sie sogar eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung“, sagen die Rechtsanwälte Lisa Paar und Marvin Lückmann von der Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg.

Unabhängig von der Größe verlangt das Bauamt eine baurechtliche Privilegierung, da Sie den Behälter im Außenbereich bauen. „Neben den üblichen Bauantragsunterlagen (Zeichnungen, Baubeschreibungen, Berechnungen etc.) fordern die Behörden für Baumaßnahmen im Außenbereich noch weitere Unterlagen“, berichtet Martin Seeßelberg, Fachbereichsleiter für den Agrar- und Spezialbau bei der Niedersächsischen Landgesellschaft. Je nach Fall kann es wenige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern, bis Sie die Genehmigung auf dem Tisch haben. Folgende Punkte müssen Sie beachten:

1. Landwirtschaftlicher Betrieb

Weisen Sie nach, dass Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führen. „Der Betrieb muss auf Dauer angelegt sein und auch die Voraussetzungen für eine dauerhafte Bewirtschaftung besitzen“, so Rechtsanwältin Paar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Betrieb ein Haupt- oder ein Nebenerwerbsbetrieb ist. „Als Nachweis für Ihre Landwirtschaft reichen Sie im Bauantrag eine landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung mit ein. Die Angaben prüft die Genehmigungsbehörde dann oft mithilfe der zu beteiligenden Landwirtschaftskammer bzw. des Amtes“, erklärt Seeßelberg.

2. Dienende Funktion

Der Güllebehälter muss Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. „Erklären Sie dem Bauamt, warum der Güllebehälter Ihnen den Betriebsalltag erheblich erleichtert und Sie diesen unbedingt brauchen“, rät Marvin Lückmann. Die Begründung muss hieb- und stichfest sein. Denn gerade wenn Ackerbauern einen Behälter bauen wollen, ist diese dienende Funktion oft die größte Hürde bei den Bauämtern. Wichtig ist daher, dass Sie als Betriebsinhaber der Antragsteller sind. Vor allem bei Gesellschaften muss das sauber geklärt sein.

Weiterhin muss der Güllebehälter von der Größe her zu der bewirtschafteten Fläche Ihres Betriebes passen. An fremder Gülle dürfen Sie dann nur so viel aufnehmen, wie Sie auch unmittelbar auf den eigenen Flächen brauchen (vergleichbar zur Kompostanlage: Verwaltungsgerichtshof München, AZ.: 1 CS 13.1907). In Niedersachsen reichen die Landwirte für den Nachweis der dienenden Funktion ein Verwertungskonzept ein.

3. Räumlich-funktionaler Zusammenhang

Der Güllebehälter muss in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Für viele Bauämter heißt das, der Güllebehälter muss direkt an der Hofstelle stehen. Haben z.B. Ackerbauern, die einen Behälter bauen wollen, einen Teil der Flächen weit entfernt von der Hofstelle, macht für sie ein Behälter in der Nähe dieser Flächen wirtschaftlich mehr Sinn. Wollen Sie den Behälter am Acker aufstellen, der weiter weg von Ihrer Hofstelle liegt, müssen Sie das dem Amt schlüssig begründen.

2017 gestand das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einem Ackerbauern, der 25 km von der Hofstelle entfernt einen Güllebehälter bauen wollte, den Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung zu. Das Gericht stellte klar, dass neben der Hofstelle, auf der die Gülle anfällt, auch die Flächen des Landwirtes, auf denen er die Gülle ausbringt, zum Betrieb gehören. Je größer die Entfernung zwischen Hofstelle und Ackerflächen, desto sinnvoller sei daher der Bau am Feldrand. Im obrigen Fall machten die entfernt liegenden Flächen zudem einen Großteil des Ackerlandes des Betriebs aus (AZ.: 1 LB 70/16).

Für mehrere Betriebe

Manche Betriebe, die Flächen nebeneinander besitzen, wollen einen gemeinsamen Güllebehälter in unmittelbarer Nähe zu diesen Flächen bauen. Hier müssen beide Betriebsleiter die dienende Funktion des Behälters für ihre Betriebe nachweisen. „In einem solchen Fall sollte der Antragssteller die nachhaltige gemeinsame Bewirtschaftung durch einen schriftlichen Vertrag und bestenfalls auch durch eine Absicherung im Grundbuch belegen“, erläutert Marvin Lückmann.

So haben zwei Landwirte, die einen gemeinsamen Güllebehälter an ihren Äckern bauen wollten, beim Verwaltungsgericht im westfälischen Münster eine Niederlage erlitten. Dem Gericht fehlte unter anderem die rechtliche Verknüpfung zwischen beiden Betrieben. Ohne diese Absicherung hätte der Behälter nur einem Betrieb gedient und dafür wäre er zu groß geplant gewesen (AZ.: 10 K 2294/15).

Öffentliche Interessen

Wenn Sie einen Behälter im Außenbereich bauen, darf dies öffentlichen Belangen nicht im Wege stehen. So müssen Sie sich z.B. an Regeln des Naturschutzes halten. „Für die naturschutzrechtlichen Belange brauchen Sie einen landschaftspflegerischen Begleitplan“, sagt Martin Seeßelberg. In diesem beschreiben Sie die Ausgleichsmaßnahmen, die Sie für den Bau des Güllebehälters anlegen. Oft kommt es, je nach Standort und Genehmigungsbehörde, noch zu weiteren Nachforderungen. Das sind beispielsweise Gutachten über den Immissionsschutz oder den Naturschutz.

Außerdem muss der Behälter in das Landschaftsbild passen und Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Bauvorhaben erschlossen ist. „Beachten Sie die vorgegebenen Abstände zum nächsten Wohngebiet, das durch Geruchsimmissionen beeinträchtigt werden könnte, und zu Gewässern“, ergänzt Lisa Paar. Hier müssen Sie sich an die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) halten.

Die Genehmigung für einen Güllebehälter ist daher je nach Standort ein mehr oder weniger großer Aufwand. Eine gute Vorbereitung ist unerlässlich. Gerade in Ackerbauregionen sind die Behörden skeptisch gegenüber Güllelagern. Dr. Horst Cielejewski von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kennt das: „In Regionen, in denen Landwirte seit Jahren keine Tiere halten, sind die Leute nicht an Geruch, Lärm und Gülle gewöhnt. So bereiten aktuelle Gülletransporte aus den Niederlanden und dem Emsland ins Rheinland Unbehagen.“ Er rät bauwilligen Landwirten, persönlich zum Bauamt zu gehen und zu klären, welche Forderungen die Behörden haben. „Nehmen Sie den Menschen die Angst, dass dort ein Gülleumschlagsplatz entsteht. Schlagen Sie z.B. vor, einen mehrjährigen Vertrag in den Antrag aufzunehmen, in dem der Landwirt zusichert, dass er nur so viel Gülle aufnimmt, wie er selber braucht“, sagt Cielejewski.

„Bei der Baubehörde können Sie auch einen Bauvorbescheid für Ihr Bauvorhaben beantragen. In dem Vorbescheid klärt das Bauamt die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens. So können Sie bereits etwaige Unklarheiten bei der Privilegierung frühzeitig ausräumen“, rät Lisa Paar. Der Vorbescheid ist günstiger als die komplette Genehmigung und Sie bekommen schneller eine Rückmeldung der Behörde. Gibt die Behörde grünes Licht, ist der Vorbescheid auch für die nachfolgende Genehmigung bindend. Für den Vorbescheid reichen Sie neben dem Antragsformular den Lageplan, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung ein.

Die Baukosten sind gestiegen

Die Kosten für die Baugenehmigung richten sich nach der Baugebührenordnung der Länder. Für Niedersachsen sind das 1,5% des Rohbaurichtwertes. Dieser beträgt für Güllebehälter 28 €/m³, für einen 5000 m³ großen Behälter sind das 140.000 €. Die Genehmigung würde dann 2.100 € kosten. Dazu kommen noch die Kosten für zusätzliche Gutachten. Berücksichtigen Sie außerdem die neuen Anforderungen der AwSV, wie beispielsweise eine komplette Leckerkennung. Diese führten dazu, dass die Preise gestiegen sind.

Aufgrund der guten Baukonjunktur sind die Kosten in den vergangenen Jahren grundsätzlich stark gestiegen. „Aktuell bewegen sich die Preise je nach Behältergröße zwischen 25 und 40 €/m³ für den Behälter zuzüglich Erdarbeiten, Abfülleinrichtung sowie anderer Nebenkosten. Dann kommt man in Summe schnell auf 40 bis 70 €/m³“, spricht Martin Seeßelberg aus Erfahrung. Achten Sie bei den Angeboten der Firmen darauf, ob diese die Preise für das Nutzvolumen angeben. Gerne führen diese nur das komplette Bruttovolumen an. Für offene Behälter müssen Sie aber ein Freibord berücksichtigen. „Einen 6 m hohen Behälter dürfen Sie nur bis zu einer Höhe von 5,50 m mit Gülle befüllen. Aus 6000 m³ brutto werden dann nur 5500 m³ nutzbares Volumen“, erläutert Seeßelberg.

Bauen Sie noch eine Imissionsabdeckung auf Ihren Behälter, kommen weitere Kosten auf Sie zu. „Ein Zeltdach kostet 80 bis 130 €/m². Bei 30 m Durchmesser sind das ca. 70000 €“, sagt Seeßelberg. Dafür wird hier Lagerraum frei, weil Sie kein Niederschlagswasser berücksichtigen müssen.

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Nachweis: Verwertungskonzept

In Niedersachsen reichen die Landwirte mit dem Bauantrag ein Verwertungskonzept bei der Baubehörde ein. Dieses Konzept erstellen normalerweise landwirtschaftliche Beratungsorganisationen. „Mit dem Verwertungskonzept versteht die Genehmigungsbehörde, wie viel Gülle Sie produzieren, lagern, ggf. abgeben und auf Ihren Flächen nach Düngeverordnung einsetzen“, sagt Martin Seeßelberg dazu.

Für den Lagerraum reichen Nachweise über den eigenen Lagerraum auf dem Betrieb oder Pachtverträge für angepachtete Lager. Geben Sie Gülle ab bzw. nehmen Sie weitere Gülle auf, will die Behörde die Abnahme- bzw. Abgabeverträge sehen. Setzen Sie Gülle auf Ihren Flächen ein, verlangt das Amt einen qualifizierten Flächennachweis bzw. das Verwertungskonzept.

Außerdem will die Behörde auch die individuelle Fruchtfolge des Betriebes wissen. Denn Sie dürfen Gülle nur in den pflanzenbaulich sinnvollen Zeiten ausbringen. Das wirkt sich dann ja auf die Lagerkapazitäten aus. Bauen Sie vor allem Mais an, bringen Sie den Großteil der Gülle im Frühjahr auf und brauchen mehr Lagerraum. Haben Sie mehr Grünland, kommen Sie mit weniger Lagerraum zurecht, da Sie zu den einzelnen Schnitten mehrmals im Jahr Gülle fahren.

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Reportage: Gärreste außerhalb des Dorfes lagern

Auf seine Baugenehmigung hat Georg Schmitt-Degenhardt nur drei Monate gewartet.

Seit drei Jahren steht ein 3200 m³ großer Güllebehälter bei Georg Schmitt-Degenhardt aus Finnentrop im Sauerland, Nordrhein-Westfalen. „Der Behälter ist eine deutliche Erleichterung für unseren Betrieb, wir haben den Dünger dadurch sofort parat, wenn wir ihn brauchen“, sagt der Landwirt. Vorher hat er die Gärreste von zwei Biogasanlagen immer direkt ausgebracht, das waren pro Fass 40 km Hin- und Rückweg.

Die separierten Gärreste hat er selbst mit seinem Agrotruck, der 21 m³ fasst, geholt. Schmitt-Degenhardt bewirtschaftet 70 ha Acker- und Grünland. Auf sein Grünland fährt er die flüssige Phase, die feste Phase kommt auf den Mais sowie die Flächen für die neuen Weihnachtsbäume.

Die Biogasbetreiber zahlen den Behälter

Der Bau des Behälters ging ruckzuck über die Bühne. Auf die Genehmigung musste der Landwirt nur drei Monate warten. „Wir haben ganz normal einen Antrag gestellt. Der Gemeinderat hat uns angerufen und sich nach dem Behälter erkundigt“, sagt er.

Der Rat war von Anfang an positiv gestimmt, weil Schmitt-Degenhardt den Behälter außerhalb des Dorfes bauen wollte. Seine Hofstelle liegt nämlich im Ort, angegliedert an einen Gastronomiebetrieb, den er mit seinem Sohn und seiner Frau managt. „Wir haben daher schon 2015 die Güllekeller an der Hofstelle dicht gemacht. Da wir dann ein neues Lager brauchten, haben wir den Behälter geplant“, erklärt Schmitt-Degenhardt. Das Gärrestsilo steht etwa 800 m entfernt auf dem Gelände eines alten Sägewerkes.

Insgesamt dauerte der Bau nur vier Wochen. In dem Behälter lagern die beiden Betreiber der Biogasanlagen, von denen der Ackerbauer seinen Dünger immer holte, nun ihre Gärreste. So kann Schmitt-Degenhardt den Behälter mit seinem Agrotruck vollfahren, wenn es ihm zeitlich gut auskommt. Denn mit dem Gastronomiebetrieb, den Weihnachtsbäumen und dem Ackerbau ist er gut ausgelastet. Der Behälter kostete Schmitt-Degenhardt 130000 €, das sind rund 40 €/m³. Das Geld für den Behälterbau hat er komplett von den Biogasbetreibern wiederbekommen. Dafür lagert er für mindestens 15 Jahre deren Gärreste. Das haben sie in einem Abnahmevertrag schriftlich festgehalten. Außerdem kaufen die Betreiber Mais- und Grassilage von Schmitt-Degenhardt. Das ist aber nicht Gegenstand in den Verträgen.

Auf dem Gelände des alten Sägewerks hat Schmitt-Degenhardt auch seine Fahrsilos für die Gras- und Maissilage gebaut. Für ihn ist der Standort deutlich besser als an seiner Hofstelle. „Dort habe ich Platz, um mit dem Agrotruck den Behälter und die Silos vollzufahren. Die Zuwegung ist gut ausgebaut, sodass ich mit dem Lkw auch bei Nässe keine Probleme habe“, sagt er.

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Reportage: Einwände nach und nach beseitigt

Die Ackerbauern Jan-Detlev und Max Reimers wollen einen Güllebehälter bauen. Trotz etlicher Hürden sind sie am Ball geblieben.

Max Reimers und sein Vater Jan-Detlev bewirtschaften 450 ha im Osten Schleswig-Holsteins in der Gemeinde Schashagen. Sie bauen Raps, Gerste, Hafer, Mais, Ackerbohnen und Gras an. Als Dünger spielen Gülle bzw. Gärreste eine wichtige Rolle. Aktuell holen sie die Gärreste von einer Biogasanlage in der Nähe und lassen den Gärrest „just-in-time“ auf ihre Flächen fahren.

Den Transport bezahlen die Landwirte selbst. „Hätten wir einen Güllebehälter, könnten die Biogasbetreiber den Gärrest im Winter selber bringen. Dann würde die Anlage den Transport übernehmen“, sagt Max Reimers. Daher hat er im Frühjahr 2018 den Antrag für einen 3500 m³ großen Güllebehälter beim Kreis Ostholtstein gestellt. Dabei hatte der Kreis einige Einwände.

Kreis bemängelt Größe und Privilegierung Zum einen beanstandete der Kreis, dass der Behälter überdimensioniert sei. Reimers möchte den Behälter für die 180 ha am Dorf nutzen. 20 m³/ha will er pro Jahr auf die Flächen fahren, sodass sich ein Bedarf von 3200 m³ im Jahr ergibt. Außerdem plant er, das Schmutzwasser von der Mistplatte am Hof in den Behälter zu fahren. So ergibt sich eine Gesamtgröße von 3500 m³. Das belegte die Landwirtschaftskammer dem Kreis mit einer Düngebedarfsermittlung. Reimers hat vor, die Gülle das ganze Jahr zu lagern.

Im Winter will er den Behälter vollfahren und dann im Frühjahr und Herbst nach Bedarf die Gülle entnehmen. „Im Sommer möchte ich keine Gülle liefern lassen. Dann sind die Straßen wegen der Touristen sehr voll“, erklärt er.

Des Weiteren erkannte der Kreis die landwirtschaftliche Privilegierung des Betriebes nicht an. Max und sein Vater führen den Betrieb als GbR. Im Vertrag sind alle Flächen dem Betrieb zugeordnet. Das reichte dem Kreis nicht, weil er die Dauerhaftigkeit der GbR bemängelte. Der Grund: Jan-Detlev Reimers gehören 120 ha Eigenland. Außerdem hat er alleine die Pacht- und Bewirtschaftungsverträge für die restlichen 330 ha abgeschlossen. Die Lösung: Reimers lassen die GbR als Besitzer für das Eigenland ins Grundbuch eintragen. So sind die Flächen langfristig für die GbR gesichert und der Kreis erkennt die Privilegierung nun an.

Außerdem kritisiert der Kreis den Standort: Reimers planen den Behälter 1 km von der Hofstelle entfernt. Dort haben sie 50 ha ihrer Flächen direkt arrondiert. Auf der Hofstelle können sie den Behälter nicht bauen. Der Hof liegt nahe der Wohnbebauung, sodass mögliche Emissionen des Behälters ein Problem sind.

Reimers vermuten, dass der Kreis den Güllebehälter bislang nicht genehmigt hat, weil dort ein anderer Unternehmer ein Familienhotel geplant hatte. Das Hotel sollte wenige Hundert Meter neben dem geplanten Standort des Güllebehälters stehen. Der Unternehmer schlug einen anderen Standort für den Güllebehälter vor. Dieser ist aber ungünstig zu erreichen. „Die Straße ist sehr schmal und der einzige Weg zwischen Campingplatz und Strand. Würden wir im Frühjahr Gülle entnehmen, hätten wir mit den Campern Probleme“, erklärt Reimers.

Ein Vorteil des geplanten Standortes ist nämlich, dass eine asphaltierte Straße am Behälter vorbeiführt. Dort könnten die Transporter gut zum Behälter gelangen. Außerdem können sie von dort im Kreis fahren und müssten nur einmal durch den Ort.

Mitte September 2019 hat sich nun der Bauausschuss der Gemeinde Schashagen gegen das Hotel ausgesprochen, weil es nicht ins Landschaftsbild passen würde. Ist damit der Weg frei für den Güllebehälter? Bisher haben Reimers 5000 € in den Bauantrag gesteckt, aber noch keine Genehmigung vorliegen. Sie geben sich aber zuversichtlich: „Da wir alle Einwände beseitigt haben, rechnen wir bald mit einer Einigung.“

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Reportage: Vorher mit allen reden

Christian Sahlmer hat seinen Güllebehälter 3 km vom Hof entfernt gebaut. Sein Tipp: Sprechen Sie persönlich mit den Behörden.

Gut 130 Kühe melkt Christian Sahlmer aus Vreden in Nordrhein-Westfalen. Außerdem hält er die Nachzucht und bewirtschaftet 60 ha Futterbau. Er will vor allem dann Gülle fahren, wenn es pflanzenbaulich Sinn macht, also im Frühjahr und im Laufe der Vegetation. Für den Winter benötigt der Landwirt Lagerraum. Unter seinem Stall kann er nur 1600 m³ Gülle lagern.

Am einfachsten zum Umpumpen wäre ein Güllebehälter an der Hofstelle gewesen. Allerdings wäre das Ausbringen im Frühjahr schwieriger. Um einen Großteil seiner Flächen zu erreichen, muss Sahlmer durchs Dorf fahren. Dabei passiert er u.a. den Kindergarten, die Grundschule und die Schützenhalle. Gerade in den kurzen Zeitfenstern zum Ausbringen im Frühjahr gefährden die dann gehäuften Gülletransporte andere Verkehrsteilnehmer. Daher plante der Milchviehhalter den Behälter drei Kilometer von der Hofstelle entfernt. „So kann ich im Winter den Behälter nach und nach vollfahren“, sagt er.

Ebenfalls kann Sahlmer für die Fuhren Transportfässer von seinem Lohnunternehmer nutzen. Diese fassen 25 m³, also fast doppelt so viel wie ein normales Güllefass. Dadurch würde sich der Gülleverkehr durch das Dorf deutlich verringern.

Acht Monate für die Genehmigung

Bevor Sahlmer Mitte August 2013 den Bauantrag stellte, hat er mit allen zuständigen Behörden gesprochen. Das Bauamt war nicht so erfreut über einen Behälter von der Hofstelle entfernt. Es befürchtete, dass der Behälter nicht ins Landschaftsbild passt. Da der Behälter hinter einer großen Wallhecke stehen sollte, stimmte das Amt zu.

Auch die Landwirtschaftskammer akzeptierte den Bauantrag, weil 35 ha, und damit ein Großteil von Sahlmers Flächen, arrondiert um den Güllebehälter liegen. Beim Gemeinderat wurde Sahlmer ebenfalls vorstellig. Dieser war wegen der verkehrstechnischen Vorteile positiv gestimmt und hat eine entsprechende Stellungnahme geschrieben.

Im Mai 2014 hatte Sahlmer schließlich die Genehmigung auf dem Tisch liegen, im Oktober baute er den 1884m³ großen Stahlbehälter. Für den Behälter bezahlte er 61000 €, also 32,38 €/m³. Im Behälter kann Sahlmer die dünne Gülle, die er nach dem Separieren behält, bis zu zwölf Monate lagern. Alle zwei Monate separiert sein Lohnunternehmer 700 m³ Gülle. Die feste Phase nimmt er direkt mit. Den flüssigen Rest fährt Sahlmer in den Behälter. Die Bodenplatte ließ der Milchviehhalter dicker gießen, damit er ein Dach nachrüsten kann. Das Dach, für das er 70% Förderung erhielt, hat er 2016 auf den Behälter gesetzt. Außerdem rüstete er noch eine Pumpe und ein Rührwerk nach. Insgesamt hat er dann 22500 € gezahlt.

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