Beschluss der Bundesregierung
So sieht die Einigung auf das Insektenschutz Paket aus
Am Tag des Kabinettsbeschlusses zum Insektenschutzpaket geben sich BMEL und BMU erleichtert über ihren Kompromiss. Die Fördermöglichkeiten der Länder sollen danach gewahrt bleiben.
Am Mittwochmorgen hat das Kabinett das Insektenschutzpaket beschlossen. Sowohl das Bundeslandwirtschafts- (BMEL) als auch das Bundesumweltministerium (BMU) sprechen nach ihrer Einigung auf Regeln zum Insektenschutz von einem guten Kompromiss. Dieser wurde mit dem Kanzleramt eng abgestimmt, heißt es aus beiden Häusern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner fügt dem Kabinettsbeschluss allerdings noch eine eigene Protokollerklärung zu, laut der den Ländern Abweichungsmöglichkeiten gesetzlich zugesichert werden sollen. Knirschen tut es noch mit den Bundestagsfraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion kündigt bereits Änderungen im Bundestagsverfahen an.
Inkrafttreten frühestens im Sommer 2021
Beim Bundesnaturschutzgesetz mit den Regelungen zum Biotopschutz von artenreichem Grünland und bestimmten Streuobstwiesen muss der Bundestag noch über die Gesetzesvorlage abstimmen. Bei den Regelungen zum Pflanzenschutz in Schutzgebieten, den Gewässerrandstreifen und dem Glyphosat-Ausstieg sind hingegen die Länder über den Bundesrat noch am Zug.
Sowohl das BMU als auch das BMEL versicherten gegenüber top agrar, dass durchaus noch mit Änderungen an den Regierungsentwürfen im Bundestag und Bundesrat gerechnet wird. Dennoch gaben sie sich optimistisch, dass die Vorhaben noch vor der Bundestagswahl auch beschlossen und zu einer großen Einigung kommen werden. Sollten die Beratungen im Bundestag und Bundesrat für die Regelungen noch vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl zu einer Einigung kommen, dann wäre der früheste Termin für das Inkrafttreten der Juli 2021.
Im Detail haben sich die Ministerien auf folgendes geeinigt:
1. Pflanzenschutzeinschränkungen in Schutzgebieten: In nationalen Schutzgebieten und nur bei Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten gilt künftig ein Verbot für Herbizide und Bestäuber-schädliche Insektizide. Auch davon gibt es Ausnahmen, wenn Wälder etwa von Borkenkäfern geschädigt werden. Vogelschutzgebiete sind von den Regeln nicht betroffen. Auch der Ackerbau ist in...
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