Da musste die Bundesregierung ihre Hausaufgaben noch einmal machen: Am 29. April 2021 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass das damalige Klimaschutzgesetz, entstanden in der großen Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel, zur Erreichung der nationalen Ziele für das Pariser Klimaabkommen nicht ausreiche.
Es bürde den zukünftigen Generationen zu hohe Kosten auf, befanden die Richter. Wenn jetzt nicht genügend getan werde, müssten die Freiheitsrechte der kommenden Generationen umso stärker beschnitten werden. Also musste die Regierung nachbessern.
Das Ergebnis: eine um zehn Prozentpunkte stärkere Reduktion von Treibhausgasen bis 2030. Bis dahin soll Deutschland also 65 % weniger emittieren als 1990. Bis 2045 möchte Deutschland komplett klimaneutral sein.
Dafür muss jeder Sektor der deutschen Wirtschaft von den fossilen Energieträgern loskommen. Alle Wirtschaftsbereiche erhalten für jeweils ein Jahr konkrete CO2-Budgets (siehe Übersicht).
Ein Expertenrat prüft regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Falls dies nicht der Fall ist, muss mit einem Sofortprogramm nachgesteuert werden.
Dieser Kontrollmechanismus hat dann auch im ersten aktiven Jahr direkt gegriffen: So verfehlte der Verkehrssektor seine Ziele für 2021 deutlich. Das von Volker Wissing (FDP) geführte Ministerium präsentierte zwar Maßnahmen, die aber nicht ausreichten, um die Lücke von 3 Mio. t CO2-Äquivalenten zu schließen. Zudem fordert die FDP, die klaren Sektorziele abzuschaffen und von nun an wieder nur die Gesamtbilanz zu betrachten – Streit ist vorprogrammiert.
Die Landwirtschaft stellt unter den Sektoren einen Sonderfall dar. Ihre Emissionen sind nicht zu 100 % auf Null zu bringen, da Tiere und Böden natürlicherweise Treibhausgase ausstoßen. Gleichzeitig hat die Landwirtschaft das Potenzial, CO2 zu speichern. Doch beides ist fast unmöglich, exakt zu messen.