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SPD stoppt Ja der Bundesregierung zu Glyphosat

Die SPD verweigert der Wiederzulassung von Glyphosat die Zustimmung. Damit muss sich die Bundesregierung in Brüssel bei der Abstimmung enthalten, was die Entscheidung um den Wirkstoff wieder unberechenbar macht. Die EU-Komission schlägt indes eine Zulassung von nur noch neun Jahren vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Die SPD verweigert der Wiederzulassung von Glyphosat die Zustimmung. Damit muss sich die Bundesregierung in Brüssel bei der Abstimmung enthalten, was die Entscheidung um den Wirkstoff wieder unberechenbar macht. Die EU-Komission schlägt indes eine Zulassung von nur noch neun Jahren vor.


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Die SPD Bundestagsfraktion pfeift Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zurück. Die gesamte SPD und mit ihr alle SPD-geführten Ministerien lehnen die Zulassungsverlängerung für Glyphosat aus gesundheitlichen Gründen ab. Damit muss sich Deutschland bei der Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat kommende Woche in Brüssel enthalten. Es gibt kein Ja mehr“, sagte der Pressesprecher des Bundesumweltministeriums (BMUB) heute gegenüber top agrar.


Gesundheitliche Gründe boten Artenschutz aus


"Vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender Unsicherheiten über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat werden die SPD-geführten Ressorts einer Verlängerung für die Zulassung von Glyphosat nicht zustimmen", begründete Hendricks die Entscheidung der gesamten SPD-Fraktion selbst. Bisher hatte Hendricks immer die Position vertreten, sie würde einer Zulassung unter Auflagen zustimmen. Als Kompromiss mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium, das hinter einer Zulassung steht, hatte sie den Passus ausgehandelt, dass im Falle einer Zulassung Maßnahmen für den Artenschutz gewährleistet werden müssten. Mit dem Argument des Gesundheitsschutzes spielt die Auflage des Artenschutzes als Pfand für die Zulassung keine Rolle mehr. Die SPD-Fraktion beruft sich bei der Entscheidung laut dem Bundesumweltministerium ganz auf das Vorsorgeprinzip.


Schmidt äußert sich verärgert


„Ich habe überhaupt kein Verständnis für die Rolle rückwärts der Kollegen Gabriel und Hendricks bei der Zulassungsverlängerung von Glyphosat", reagierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf die SPD Entscheidung. Er verwies auf die bereits abgestimmte Regierungsposition mit dem Ziel einer Zulassung, die es bereits gegeben hatte. "Die Begründung von Frau Ministerin Hendricks ist umso weniger verständlich, da alle Forderungen des Bundesumweltministeriums für eine Zulassungsverlängerung der EU-Kommission übermittelt und in den neuen Verordnungsentwurf aufgenommen wurden", machte Schmidt seinem Ärger weiter Luft. Nach der Wissenschaftlichen Bewertung aller zuständigen Behörden in der EU könne der Wirkstoff genehmigt werden, bekräftigte Schmidt seine Ansicht.


Noch am Mittwoch hatte Schmidt die Wiederzulassung von Glyphosat auf mehreren Veranstaltungen in Berlin verteidigt. "Ich traue der Wissenschaft zu, dass sie die Folgen von Glyphosat bewertet, die Politik könnte es nicht besser", sagte er beim Kongress der Familienbetriebe Land und Forst. Dort machte er deutlich, dass er den BMUB-Aspekt der Berücksichtigung Artenschutzes mitträgt und bei der Wiederzulassung für ein Verbot von Sikkation und Tallowaminen ist.


EU-Kommission will jetzt für 9 Jahre verlängern


Kommende Woche findet die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung im Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel in Brüssel statt. Am Donnerstag wurde zudem bekannt, dass die EU-Kommission in ihrem Vorschlag (der top agrar vorliegt) eine Wiederzulassung für neun statt bisher zehn Jahre veranschlagt. Den Wunsch von Deutschland, den Artenschutz zu berücksichtigen hatte die Kommission sogar übernommen.


Mehrheitsverhältnisse in der EU sind unsicher


Wie die Entscheidung in Brüssel nun ausfallen wird, ist nun wieder offen. Frankreich hatte sich bereits vergangene Woche darauf festgelegt mit Nein zu stimmen. Wenn sich Deutschland enthält kommt es auf die Mehrheitsverhältnisse der anderen Mitgliedstaaten an, wenn die Zulassung erteilt werden soll.

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