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Spezielle Anwendungsbestimmungen sollen Abdriftrisiko mindern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Saison 2016 die Anwendungsbestimmungen für die zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit den Herbizidwirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb geändert.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung reagiert eigenen Angaben zufolge auf die Gefahr einer Abdrift von Pflanzenschutzmitteln. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Saison 2016 die Anwendungsbestimmungen für die zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit den Herbizidwirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb geändert. Zuvor seien Verfrachtungen dieser Wirkstoffe auf nicht behandelte Flächen bekanntgeworden.


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Ziel der Maßnahme sei es, das Risiko für Verfrachtungen über die Gasphase und Abdrift von Tröpfchen aus der Spritzanwendung soweit wie möglich zu reduzieren. Die Anwendungsbestimmungen beziehen sich nach Regierungsangaben auf die Einhaltung eines Mindestwasseraufwands, den Einsatz abdriftmindernder Pflanzenschutzgeräte, die Einhaltung einer maximalen Fahrgeschwindigkeit sowie die Beachtung einer maximal erlaubten Windgeschwindigkeit bei der Anwendung. Ferner werde von den Zulassungsinhabern ein flächenbezogenes Monitoring gefordert, um weitere Informationen zum Potential der Verfrachtungen der beiden Wirkstoffe zu erhalten.


Die Zulassungsinhaber prüften gleichzeitig eine weitere Optimierung der bestehenden Pflanzenschutzmittelformulierungen. Bereits seit längerem gebe es spezielle Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone. Die Vorschriften seien mehrfach aktualisiert worden und sähen unter anderem einen Mindestabstand zu Nichtzielflächen vor.

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