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Düngeverordnung

"Staatlich verordneter Raubbau am Humushaushalt der Böden"

Als "realitätsfern" kritisiert der Bauernverband aus Niedersachsen die vorgeschlagene Reduzierung der Düngung um 20 %.

Lesezeit: 2 Minuten

„Pauschale Minderungsvorgaben, die keine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung von Pflanzen und Böden mehr erlauben, stehen im Widerspruch einer nachhaltigen Landwirtschaft“, kritisiert Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies vehement die von Bund und Ländern veröffentlichten Vorschläge zu einer erneuten Verschärfung der Düngeverordnung.

Die aktuell diskutierte Begrenzung des Einsatzes von Stickstoffdünger auf nur 80 Prozent des Düngebedarfs je Betrieb in den sogenannten nitratsensiblen Gebieten sei unter Qualitätsaspekten absolut realitätsfremd. „Unsere Produkte lassen sich mit einer verordneten Nährstoffunterversorgung nicht in den von Verbrauchern und Verarbeitungsunternehmen geforderten Qualitäten und Mengen erzeugen, das gilt für konventionell wirtschaftende Betriebe ebenso wie für die im Ökolandbau“, betont Hennies.

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Dänemark sei hier das abschreckende Beispiel, bei dem am Ende nur über zusätzliche Importe aus dem Ausland die Versorgung sichergestellt werden konnte.

Als absolut praxisfremd stuft er die Begrenzung des Stickstoffdüngereinsatzes für Grünlandbetriebe auf 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar ein. Diese sogenannten Futterbaubetriebe würden für die Fütterung ihrer Milchkühe und Rinder mit Gras und Silage deutlich höhere Stickstoffmengen benötigen als sie dann mit dieser Düngermenge auf die Flächen aufbringen dürften. Diesen Grenzwert bezeichnet Hennies als „staatlich verordneten Raubbau am Humushaushalt“. Er weist außerdem darauf hin, dass es unter Grünlandflächen auch bei höheren Düngermengen keine Probleme mit Nitrateinträgen in das Grundwasser gebe.

Das Landvolk setzt bei einer weiteren Verbesserung der Grundwasserqualität auf zusätzliche Beratung an von Natur aus auswaschungsbedingten Standorten sowie freiwillige Umweltförderprogramme.

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