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Stoffstrombilanz: Evaluiert und nun?

Die Bundesregierung will die Stoffstrombilanzverordnung Ende 2022 novellieren. Künftig soll sie für alle Betriebe gelten. Doch die Experten sind uneins, was inhaltlich auf die Landwirtschaft zu kommt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) 2021 von Fachexperten und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe evaluieren lassen. Die Ergebnisse wurden bereits im Januar dem Bundestag vorgestellt. Ziel der Evaluierung war es, die Auswirkungen der StoffBilV zu untersuchen und Vorschläge für notwendige Anpassungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind eher dünn. Das liegt vor allem daran, dass die aus den Ländern abgefragten Erfahrungswerte, sich lediglich auf bis dato ein Bilanzjahr bezogen. Hauptkritikpunkte, die hinsichtlich der Umsetzung der StoffBilV von den ausführenden Organisationen gemeldet wurden, waren:

  • Hoher zeitlicher Aufwand für die Erstellung der Bilanz
  • Fehlende EDV- und Datenstrukturen, um Bilanz zeitsparend zu erstellen
  • Pauschaler Bilanzwert wird als zu hoch eingestuft
  • Die Verwendung sowohl von Standart- als auch von Analysewerten innerhalb einer Bilanz führt zu inkonsistenten Bilanzergebnisse
  • Lagerbestände müssten u. U. mitberücksichtigt werden.

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Expertenrunde ohne Konsens

Bei der Expertenrunde liegt das Problem tiefer. Die Vorschläge, wie die Bilanzwerte für Stickstoff neu zu bemessen und zu bewerten sein sollen, werden nicht von allen mitgetragen. Wiederholt weist der Evaluierungsbericht daraufhin, dass man sich bis zum Schluss auf keinen gemeinsamen Konsens einigen konnte. Genannt werden u. a. folgende Änderungsvorschläge:

  • Der pauschale Referenzwert von 175 kg N/ha soll entfallen.
  • Anstelle des zulässigen Pauschalwertes will man für jeden Betrieb einen betriebsindividuellen Wert ermitteln, der sich u. a. an der Intensität der eingesetzten Wirtschaftsdünger orientieren soll.
  • Die Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffes aus organischen Düngern und die Werte für Stall- und Lagerverluste sollen, nach Ansicht einiger Mitglieder, regelmäßig überprüft werden.
  • Auch flächenlose Betriebe sollen Bilanzen erstellen.

Was tun bei hoher P-Versorgung?

Hinsichtlich Phosphor gibt es ebenfalls unterschiedliche Vorschläge beispielsweise für die Vorgehensweise bei hoch und sehr hoch mit P versorgten Böden. Die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) schlägt in diesem Falle einen P-Saldo von 0 vor. Der Kieler Pflanzenbauprofessor Friedhelm Taube und sein Gießener Kollege Dr. Martin Bach empfehlen hingegen einen negativen P-Saldo. Während der erste Vorschlag sich an den Vorgaben der Düngeverordnung von 2020 orientiert, folgt der zweite Vorschlag dem VDLUFA-Standpunkt. Wird, wie beim zweiten Vorschlag, eine P-Abreicherung von hochversorgten Böden angestrebt, hätte dies einen starken Einfluss auf die Tierhaltung viehintensiver Regionen. Grundsätzlich war sich die Mehrheit der Experten aber einig darüber, dass die P-Bewertung nicht anhand der Gehaltsklassen A bis E, sondern an Gehaltsmengenangaben vorzunehmen ist, da die Gehaltsklassen in den Ländern unterschiedlich definiert sind.

Stoffstrombilanz für alle wird kommen

Welche Änderungen genau in der Novellierung Berücksichtigung finden, bleibt abzuwarten. Relativ sicher scheint zu sein, dass zukünftig alle Betriebe eine Stoffstrombilanz erstellen müssen, auch wenn sie viehlos sind oder keine Flächen bewirtschaften. Zudem soll der pauschale Grenzwert für Stickstoff durch einen betriebsindividuellen ersetzt werden.

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