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Aussaat 2019/2020

STV: Nachbau bis zum 30. Juni melden

Die STV verschickt wieder ihre Nachbauunterlagen. Landwirte, die ihr selbst geerntetes Saatgut ausgebracht haben, sind verpflichtet, den Nachbau zu melden und zu bezahlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 verschickt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) wieder die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter werden die Landwirte um ihre Nachbauauskunft gebeten. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2020.

Der Erfolg im Getreideanbau in Deutschland ist laut der STV zukünftig nur durch leistungsstarke und gesunde Sorten zu sichern. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Anbaubedingungen etwa durch längere Trockenphasen oder extreme Hitze schwieriger werden, sei die Züchtung gefragt. Die deutschen Pflanzenzüchter - meist mittelständische Unternehmen - würden sich dieser Aufgabe stellen, so die Bonner Gesellschaft. Allerdings sei die Entwicklung neuer Sorten aufwendig und teuer. „Diese züchterische Arbeit muss honoriert werden“, betont STV-Geschäftsführer Dirk Otten. „Z-Lizenz- und Nachbaugebühren sind essenziell, um Innovationen in dem Bereich zu sichern.“

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Belehrung

Landwirte dürften im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen. Sie müssten allerdings die Nachbaubedingungen erfüllen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung seien Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen.

Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden; auf Grundlage dieser Angaben wird die geschuldete Nachbaugebühr dann durch die STV errechnet und die Landwirte erhalten eine Rechnung, die einen späteren Zahlungstermin vorsieht. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2020 verpasst, hat das finanzielle und rechtliche Folgen.

Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.

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