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Tagung zur Pflanzenschutzmittelzulassung in Berlin

Informationen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bietet das BMEL auf einer Konferenz, die am 19. und 20. Januar in Berlin stattfindet. Nach Angaben des Ministeriums soll auf der Veranstaltung unter anderem erläutert werden, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage die zuständigen Behörden arbeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Informationen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bietet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf einer Konferenz, die am 19. und 20. Januar in Berlin stattfindet.

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Nach Angaben des Ministeriums soll auf der Veranstaltung unter anderem erläutert werden, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage die zuständigen Behörden arbeiten. Die Teilnehmer werden außerdem erfahren, wie der Nutzen eines Pflanzenschutzmittels gegen das bestehende Risiko des Einsatzes abgewogen wird und welche Logik hinter den Ausschlusskriterien steckt.


Nach der Eröffnung durch Staatssekretär Dr. Robert Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium wird der Ministerialbeamte Dr. Thomas Schneider über den Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sprechen.


Die Pflanzenschutz-Wirkstoffgenehmigung in der Europäischen Union ist Thema des Vortrags von Dr. Wolfgang Reinert von der Europäischen Kommission. Über die Zulassung, Bewertung und das Risikomanagement spricht der kommissarische Leiter der Abteilung Pflanzenschutzmittelzulassung im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Karsten Hohgardt. Der Leiter der Abteilung Sicherheit von Pestiziden des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Dr. Roland Solecki, geht auf die gesundheitliche Risikobewertung der Pflanzenschutzmittel ein.


Am zweiten Veranstaltungstag rückt der Vizepräsident des Julius-Kühn-Instituts (JKI), Dr. Gerhard Gündermann, den Prüfbereich Wirksamkeit und kommerziell genutzte Bienen sowie die Nutzenabwägung in den Vordergrund. Dr. Petra Greiner vom Umweltbundesamt (UBA) referiert über die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich der Auswirkungen auf den Naturhaushalt.


Anschließend werden Vertreter der zuständigen Bundesbehörden, des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Industrieverbandes Agrar (IVA) und des Deutschen Imkerbundes in einer Podiumsrunde den Blick auf ein qualitativ hochwertiges Zulassungsverfahren richten, mit dem ein hohes Schutzniveau in Deutschland und Europa gesichert werden kann. Eine Anmeldung zur Informationsveranstaltung wird bis zum 14. Januar erbeten, eine Nachanmeldung vor Ort ist möglich. www.bmel.de/pflanzenschutzmittel

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