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topplus Stoffstrombilanzverordnung

Taube für 50 kg N bei Düngung und 35 % weniger Milch und Schwein

Prof. Taube hält die heutigen Düngeregeln für unzureichend und fordert eine Reduktion auf 50 kg N/ha sowie ein kombiniertes Modell aus Brutto-Bilanzsaldo und Tierbesatz.

Lesezeit: 3 Minuten

Die zügige Einführung einer ambitionierten Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) hat der Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Universität Kiel, Prof. Friedhelm Taube, angemahnt. Die jetzigen Regelungen der Düngeverordnung seien in vielfacher Hinsicht unbefriedigend, so der Wissenschaftler. Ursache sei, dass die entscheidenden Größen der Umweltbelastungen, nämlich die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse, nicht bewertet würden.

Taube sprach sich erneut dafür aus, bei der anstehenden Novelle der Stoffstrombilanzverordnung ein kombiniertes Modell aus Brutto-Bilanzsaldo und Tierbesatz anzuwenden. Ausgehend vom genannten 120/120-Ansatz wird darin der Weg für eine stufenweise Absenkung der maximal zulässigen Brutto-Hoftorsalden bis 2030 vorgezeichnet. Nachdem inzwischen der Evaluierungsbericht zu den bisherigen Erfahrungen mit der Stoffstrombilanzverordnung in tierintensiven Betrieben ebenso vorliege wie Vorschläge zur Novellierung, lägen alle Daten auf dem Tisch.

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Eine schnelle Befassung hält der Wissenschaftler für unerlässlich, um den Landwirten Planungssicherheit für das Düngejahr 2023 zu geben. Das Düngegesetz schreibt eine Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung bis Ende dieses Jahres vor. Taube geht davon aus, dass der nationale Stickstoffüberschuss in den nächsten 20 Jahren weiter deutlich abgesenkt werden muss. Seiner Auffassung nach wird das nicht ohne eine weitere Reduktion der Tierhaltung in den Tierhaltungszentren möglich sein.

Zusätzliche Potenziale für Export von Brotgetreide

Eine weitere Absenkung des nationalen Stickstoffüberschusses in Richtung von maximal 50 kg N/ha hält der Wissenschaftler für unerlässlich, wenn die Ziele des Klimaschutzgesetzes im Agrarsektor erreicht werden sollen. Damit einher gingen Einsparpotenziale von 7 Mio t CO2-Äquivalent.

Dazu gehöre gleichermaßen, dass die nationale Produktion und der Konsum insbesondere von Milchprodukten und Schweinefleisch bis 2045 in der Größenordnung von 35 % reduziert werden müssen, das entspreche einer jährlichen Reduktion von etwa 2 %. Laut Taube ergibt sich das sowohl aus den Bedarfswerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als auch aus den spezifischen Treibhausgas-(THG)-Koeffizienten. Demnach solle der Verbrauch von Rindfleisch um 50 %, der von Geflügelfleisch um 15 % vermindert werden. Entsprechende politische Maßnahmen zu einer stärker pflanzenorientierten Ernährung wie zum Beispiel die Streichung der Mehrwertsteuersubventionierung für Fleisch hält Taube für geboten.

In Summe könne der deutsche Landwirtschafts- und Ernährungssektor durch diese Reduktion der Produktion und des Konsums von Lebensmitteln tierischer Herkunft 14 Mio t CO2-Äquivalente bis 2045 einsparen. Auf diese Weise gewinne Deutschland vor allem zusätzliche Potentiale für den Export von Brotgetreide in der Größenordnung von 5 Mio t zur Sicherung der Welternährung.

Mehrjährigen Kleegrasanbau gezielt fördern

Als Maßnahme zur Steigerung der Bodenkohlenstoffmengen in landwirtschaftlichen Böden schlägt Taube eine gezielte Förderung des mehrjährigen Kleegrasanbaus vor. Dies sei neben Agroforstsystemen die einzige Möglichkeit, landwirtschaftliche Böden nachhaltig mit Kohlenstoff anzureichern und gewährleiste zudem erhebliche Biodiversitäts- und Wasserschutzleistungen. Eine Förderung in der Größenordnung von 250 €/ha Kleegras vermeide damit Umweltkosten in wesentlich größerer Höhe und sorge für eine ökonomisch attraktive einheimische Proteinquelle für die Milchviehbetriebe.

Nach den Berechnungen von Taube und den Mitautoren der Studie „Klimaschutz im Agrar- und Ernährungssystem Deutschlands“ können bis 2045 im Agrar- und Ernährungssektor unter Einbeziehung der Wiedervernässung insgesamt etwa 50 Mio t CO2-Äquivalente eingespart werden.

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