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Nationalratsbeschluss

Teilverbot von Glyphosat in Österreich

Der Nationalrat in Österreich hat am Donnerstag ein Teilverbot für den Einsatz von Glyphosat beschlossen. Die Nutzung in der Landwirtschaft bleibt von der Regelung jedoch unberührt.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Beschluss des österreichischen Nationalrat am Donnerstag darf das Pflanzenschutzmittel nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden, wie es in einer Aussendung heißt. Unterschiedliche Kritik kommt von der Opposition und von der Industriegruppe Pflanzenschutz. Vom Verbot umfasst sind unter anderem die nicht berufliche Verwendung, der Haus- und Kleingartenbereich sowie der Einsatz auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden.

Opposition wollte Totalverbot

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Zwar sei das Teilverbot zu begrüßen, aber es gebe trotz aufrechter Beschlüsse des Nationalrats noch kein Gesamtverbot, kritisierten Walter Rauch (FPÖ) und Cornelia Ecker (SPÖ). Die SPÖ-Mandatarin brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der im Sinne der Versorgungssicherheit auf ein allgemeines Verbot des Pflanzenschutzmittels abzielt. Der SPÖ-Antrag fand in der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. In der Minderheit blieb auch ein von Rauch eingebrachter Entschließungsantrag, in dem er eine Kennzeichnung von Lebensmitteln fordert, wenn diese mit Glyphosat-Einsatz produziert wurden. Eine solche Kennzeichnung würde es KonsumentInnen ermöglichen, glyphosatfreie Lebensmittel zu kaufen, sagte Rauch.

Für Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) fehlt es in der politischen Diskussion um Pflanzenschutzmittel häufig an Sachlichkeit. Die Landwirtschaft dürfe nicht als Projektionsfläche für politische Agitation herangezogen werden. Bei Glyphosat seien wissenschaftliche Ergebnisse heranzuziehen, betonte der ÖVP-Mandatar und verwies wie Olga Voglauer (Grüne) auf eine ausstehende Neubewertung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene. Voglauer unterstrich, dass das vorliegende Teilverbot dem entspreche, was der EU-rechtliche Rahmen zulasse. Dem schloss sich auch Karin Doppelbauer (NEOS) an. Sie hob darüber hinaus das Problem des Artensterbens heraus. Neben synthetischen Pflanzenschutzmitteln stelle der Flächenverbrauch ein Risiko für die Biodiversität dar.

IGP: Warum nicht aktuelle Bewertung abgewartet?

„Aktuell läuft gerade das Wiederzulassungsverfahren für Glyphosat in Europa, das voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein wird. Dessen Ergebnis hätte abgewartet werden sollen“, erklärt der Obmann der IGP Christian Stockmar. In dem Verfahren werden 1.500 wissenschaftliche Studien und Analysen berücksichtigt. Dieses wird offen und transparent geführt. Alle Daten, Studien und Protokolle von Sitzungen zwischen dem Antragsteller und den vier Bewertungsbehörden sind über die Website glyphosate.eu zugänglich. Stockmar: „Alle Gesundheitsbehörden weltweit, darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), bestätigen die Sicherheit des Wirkstoffs bei sachgemäßer Anwendung der Produkte.“

Zudem würden Pflanzenschutzmittel gerade für den vom Teilverbot betroffenen Bereich Haus und Kleingarten bei sachgemäßer Anwendung eine hohe Sicherheit für Mensch, Haustiere, Nützlinge und die Umwelt sowie eine schonende und effiziente Wirkung bei schneller Abbaubarkeit gewährleisten. „Es ist daher keinesfalls nachvollziehbar, warum Einschränkungen für private Anwender beschlossen wurden“, so Stockmar.

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