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topplus BVL informiert

Teppeki in Rüben und Raps zugelassen

In zwei Kulturen darf man das Insektizid Teppeki ab 30. April gegen Blattläuse einsetzen. Das BVL hat über die erweiterte Zulassung informiert. Die Indikation ist jedoch begrenzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Insektizid Teppeki ist nun offiziell in Rüben und Raps zugelassen. In beiden Kulturen darf man Teppeki nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche anwenden. Wie die bestehende Zulassung Insektizids erweitert ist, gab das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Pressemitteilung bekannt.

Indikation für Teppeki

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Ab dem 30. April 2019 ist das Mittel (500 g/kg Flonicamid) wie folgt zugelassen:

  • Gegen die Grüne Pfirsichblattlaus in Winterraps, zwischen der Entfaltung des zweiten und achten Laubblattes (EC 12 bis 18). Die Aufwandmenge beträgt max. 100 g/ha je Kultur und Jahr, mit einem Wasseraufwand von 200 bis 300 l/ha.
  • In Zuckerrüben ist Teppeki gegen Blattläuse zugelassen. Der Einsatzzeitraum erstreckt sich von der Entfaltung des sechsten Laubblattes, bis die Rüben erntereif sind (EC 16 bis 49). Sie dürfen max. 140 g/ha je Kultur und Jahr ausbringen, mit 200 bis 500 l Wasser/ha. Beachten Sie, dass bis zur Ernte eine Wartezeit von 60 Tagen einzuhalten ist.

Warten Sie mit dem Einsatz in jedem Fall, bis ein Warndienstaufruf kommt oder die Schadschwelle erreicht ist.

Das Insetizid ist als B2-Mittel eingestuft. Damit gilt es als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug ab 23 Uhr (Auflage NB6621). Zudem gilt die Auflage NW642-1: "Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden." Für die beiden neu zugelassenen Anwendungen gibt es darüber hinaus keine speziellen Abstands- oder Bienenschutzbestimmungen, teilte das BVL auf Nachfrage mit.

Einvernehmliche Zulassung

Die drei Bewertungsbehörden, das Julius Kühn-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt, haben der Zulassung zugestimmt. Notwendig sei diese, da die drei verbotenen Neonics Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr im Freiland eingesetzt werden dürfen, begründet das BVL. Zuvor hatte das Bundesamt übergangsweise Notfallzulassungen für Teppeki, Carnadine und Mospilan SG erteilt.

Ab Anfang Mai sind die Änderungen in der Online-Datenbank des BVL zu finden.

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