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Thema Glyphosat für Hendricks noch nicht vom Tisch

Ein mittelfristiges Verbot glyphosathaltiger Produkte steht für Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks auch nach der Wiederzulassung des Wirkstoffs auf dem Plan. Das hat die Ministerin auf der Weltkonferenz zur nachhaltigen Entwicklung von Landschaften (GLF) in Bonn erklärt.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein mittelfristiges Verbot glyphosathaltiger Produkte steht für Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks auch nach der Wiederzulassung des Wirkstoffs auf dem Plan. Das hat die Ministerin auf der Weltkonferenz zur nachhaltigen Entwicklung von Landschaften (GLF) in Bonn erklärt.


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Hendricks sprach sich dabei allerdings für einen schrittweisen Prozess aus, bei dem es regionsspezifische Besonderheiten zu beachten gelte. So seien Bauern in Steillagen beispielsweise verstärkt auf die Anwendbarkeit des Wirkstoffes angewiesen.


Von einem Kompromiss bei der nun erfolgten Wiederzulassung angesichts verstärkter Auflagen wollte die Ministerin jedoch nicht sprechen. Sie forderte weitere Einschränkungen bei der Anwendung, die über die Vorschläge von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hinausgehen müssten. Beim nationalen Zulassungsprozess müssten nun „sehr unterschiedliche Positionen“ zur Aushandlung kommen. Das Anwendungsverbot für glyphosathaltige Produkte in Gärten sei nur „ein kleiner Punkt“, aber nicht der Kompromiss, um den es gehe.


Hendricks will weitergehende Schritte einleiten. Als Beispiel nannte sie ein Verbot der Sikkation. Schmidts Ankündigung, die Anwendung des Breitbandherbizids kurz vor der Ernte anzeigepflichtig zu machen, reiche nicht aus. „Es ist wirklich nicht nötig, dass man in Deutschland das Getreide kurz vor der Ernte braun macht und dann erntet“, stellte die Ministerin klar. Es gebe genügend Erntemaschinen, die auch kurzfristig zur Verfügung stünden. Daher sei die Sikkation schichtweg überflüssig.


Zwar sei das Verfahren auch bislang schon stark eingeschränkt gewesen, die Durchführung aber nicht ausreichend kontrolliert worden. Angesichts des damit einhergehenden Aufwandes sei ein Verbot auch wesentlich leichter umzusetzen, da jeder normale Gemeindearbeiter „ein braunes Feld erkennen“ könne und sich somit auch ein Gesetzesübertritt leicht feststellen lasse.


Derweil stellte die Bundesregierung aus Anfrage erneut fest, dass das Kanzleramt erst nach der Abstimmung am 27. November über die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in Brüssel von dem Ja Deutschlands erfahren habe.

 

Verantwortliche machen es sich zu einfach


Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert forderte in der vergangenen Woche ein Szenario für ein Anwendungsverbot auf mittlere Sicht. Nach den nun festgelegten fünf Jahren müsse „ein endgültiger Ausstieg erfolgen, ohne Wenn und Aber“, so die Grünen-Politikerin.


Mit der Aussage, negative Wirkungen resultierten nur aus nicht sachgemäßer Anwendung, machten es sich die Verantwortlichen zu einfach. Unterdessen vermehren sich die Anzeichen, dass der Einzelhandel mit Maßnahmen zur Reduzierung von Glyphosatrückständen in seinen Lebensmitteln aktiv werden könnte. So soll der Discounter Aldi seine Fleisch-, Milch- und Eierlieferanten aufgefordert haben, Auskünfte über den Einsatz des Wirkstoffs in Futtermitteln zu geben. Ob und welche praktischen Konsequenzen darauf folgen, ist jedoch unklar.


In den Vereinigten Staaten konnten die Hersteller und Vertreiber von Glyphosat in der vergangenen Woche aufatmen. Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) stellte fest, dass sie Glyphosat als nicht schädlich für den Menschen einstufe. Von Produkten, die den Wirkstoff enthielten, gingen „keine bedeutenden Risiken für die menschliche Gesundheit“ aus, wenn das Produkt entsprechend den Anweisungen auf dem Etikett verwendet werde, erklärte die EPA. Die Abteilung für Risikobewertung der kalifornischen Umweltbehörde (OEHHA) hatte Glyphosat im Juli auf die Liste von Stoffen gesetzt, die Krebs erregen können

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