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Thüringer Wassergesetz bestraft freiwillige Maßnahmen der Landwirte

Mit dem neuen Wassergesetz will die Thüringer Regierungskoalition eine pauschale Pflicht zum Anlegen von Gewässerrandstreifen mit weitgehenden Bewirtschaftungseinschränkungen einführen. Dagegen wehrt sich der Bauernverband.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Thüringer Bauernverband (TBV) bekräftigte am Freitag im Zuge der Verabschiedung der Novelle des Thüringer Wassergesetzes erneut seine Ablehnung zentraler Teile des Gesetzes.

Durch die Neuregelung für landesweit verpflichtende Gewässerrandstreifen mit weitgehenden Bewirtschaftungseinschränkungen entstehen rechtliche und wirtschaftliche Nachteile für zahlreiche Thüringer Betriebe“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV.

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„Durch das gesetzliche Verbot von Pflanzenschutz und Düngung auf diesen Flächen können mehrere EU- und Landesnaturschutzprogramme, die einen solchen Verzicht als freiwillige Voraussetzung haben, bis zum Inkrafttreten neuer Programme mit der GAP 2020 in mehreren Jahren, nicht mehr genutzt werden. Dadurch werden gerade jene Landwirte bestraft, die sich bisher bereits im Gewässerschutz engagierten und solche Maßnahmen freiwillig ergriffen hatten. Naturschutzfachlich ist dies insbesondere auch auf den Biotopgrünlandflächen nicht nachvollziehbar und wird zur Nutzungsaufgabe von Kleinst- und Splitterflächen führen sowie das Problem der wirtschaftlichen Beweidung weiter verschärfen“, so die Kritik des Bauernpräsidenten.

Die Einführung einer pauschalen Verpflichtung landesweit Gewässerrandstreifen mit weitgehenden Bewirtschaftungseinschränkungen einzuführen, ist aus Sicht des Verbandes nicht notwendig, da die Belastung der Oberflächengewässer in Thüringen zum einen nur ein regionales Phänomen darstellt und im Durchschnitt die Stickstoffüberschüsse weit unter den Werten in anderen Bundesländern liegen.

Nur bei vier Prozent der Messstellen in Thüringen zeigt sich eine Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwertes von 50mg Nitrat/l, nur 11 der 124 Oberflächengewässer sind überhaupt belastet. Zudem führen Gewässerkooperationen und Gewässerschutzprogramme seit Jahren zu stetig sinkenden Salden und steigender Wasserqualität.

„Um die Wunschträume Grüner Landschaftsplaner Wirklichkeit werden zu lassen, opfert die Landesregierung trotz dieser Fakten fast 8.000 Hektar Ackerland in Thüringen, verringert den Wert der Flächen für Eigentümer und Nutzer, und dass, obwohl von vielen keine nennenswerten Gewässerbelastungen ausgehen“, so Wagner.

Das Ziel einer Verbesserung der Wasserqualität in Thüringen wird durch den TBV im Grundsatz unterstützt. Viele Thüringer Landwirte arbeiten seit vielen Jahren mit messbarem Erfolg in Gewässerschutzkooperationen mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Projektpartnern aus der Wissenschaft zusammen, um gemeinsam Wege zu finden, einer Belastung der heimischen Gewässer entgegenzuwirken. Deshalb hatte TBV sich im Gesetzgebungsverfahren eingebracht und mehrere Vorschläge vorgelegt, die eine unproblematische Umsetzung ohne Benachteiligungen für die am Gewässer liegenden Betriebe ermöglicht hätten. So wurde alternativ vorgeschlagen, eine kurze Verschiebung des Inkrafttretens der Randstreifenregelung zur Vermeidung rechtlicher Problemstellungen bis zum Inkrafttreten der neuen GAP zu beschließen oder die gesetzlichen Vorgaben auf Regionen mit tatsächlichen Wasserbelastungen zu beschränken.

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