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Tipps gegen Unkräuter und Ungräser im Grünland

In lückigen Grünlandnarben siedeln sich schnell unerwünschte Arten an. Helfen Pflegemaßnahmen nicht mehr, sind Herbizide nötig. Gesetzliche Auflagen erschweren allerdings die Umsetzung.

Lesezeit: 15 Minuten

Unser Autor: Dr. Jürgen Fisahn, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Kleine Narbenverletzungen und Lücken im Grünland sind Türöffner für unerwünschte Kräuter und Gräser. Vorbeugend helfen eine sachgerechte Bewirtschaftung, z.B. kein Befahren von nassen Flächen, und eine regelmäßige Pflege wie Nachsaaten, um Lücken zu schließen. Nehmen auf intensiv genutztem Grünland Unkräuter und Ungräser zu, sollte man frühzeitig eingreifen. Dann ist mechanischer und chemischer Pflanzenschutz erforderlich, um den Bestand zu sanieren.

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Bei chemischen Maßnahmen gibt es allerdings Fallstricke durch neue gesetzliche Regeln. So ist z.B. der Einsatz von Glyphosat seit 2021 nur noch eingeschränkt möglich, da die neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung gilt (siehe Zusatzinfo „Neue Regeln“ ganz unten). Zudem gilt z.B. speziell in Niedersachsen das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Wichtig ist: Zeitnah zur chemischen Maßnahme müssen Betriebsleiter und Lohnunternehmer als berufsmäßige Verwender der Aufzeichnungspflicht nach dem Pflanzenschutzgesetz nachkommen. Dabei sind der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel, die Kultur und die Aufwandmenge aufzuzeichnen. Den Schaderreger (Unkraut) muss man nicht mehr vermerken. Die Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen beträgt drei Jahre, bei Bedarf müssen Sie diese vorzeigen.

Neues bei den Herbiziden

Ab dieser Saison darf das Fluroxypyr-haltige Taipan nicht mehr eingesetzt werden. Die Zulassung und die Aufbrauchfrist sind abgelaufen. Neu zugelassen wurden hingegen die fluroxypyrhaltigen Produkte Tandus 200 (Auflage NT102) sowie Tandus EC, Toska und Profi Fluroxy (Auflage NT108). Bei allen Mitteln ist ein Gewässerabstand von 10 m bei Einsatz von 90% abdriftmindernder Technik einzuhalten. Neu ist auch Lupus SX Mais, ein zu Harmony SX identisches Produkt.

Einzelpflanze oder Fläche behandeln?

Damit sich unerwünschte Pflanzen nicht durch Samen im Grünland etablieren, empfiehlt sich eine Mahd oder Nachmahd vor der Samenbildung. Um die oft schnelle Ausbreitung von Ampfer, Distel und Brennnessel zu verhindern, eignet sich die preiswerte Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung. Geeignete Geräte hierfür sind die Rückenspritze sowie der Streichstab. Um Doppelbehandlungen zu vermeiden, kann man der Spritz- bzw. Streichlösung eine Markierfarbe zufügen. Welche Einzelpflanzenbehandlungen möglich sind, finden Sie online unter www.topagrar.com/gruenland2022

Bei bereits größerer Verbreitung einzelner Unkrautarten, wie Löwenzahn, Hahnenfuß und Vogelmiere, ist eine Flächenbehandlung meist unumgänglich. Sie erfolgt mit selektiv wirkenden Herbiziden. Beachten Sie vor dem Einsatz die Bekämpfungsschwellenwerte!

Die Wirkungsspektren der Herbizide sind in Übersicht 2 dargestellt, die Sie aufgrund der Größe hier als pdf herunterladen können.

Nach den selektiven Herbizidmaßnahmen (Einzelpflanzen) entstehen Lücken und damit die Gefahr einer Neubesiedlung durch die gleichen oder andere Unkräuter. Die entstandenen Lücken müssen daher vor allem bei horstbildenden Kräutern und Gräsern wie Brennnesseln umgehend im Rahmen einer Nachsaat geschlossen werden. Nur so lässt sich die Qualität des Grünlandes nachhaltig verbessern.

Achten Sie beim Einsatz der Grünlandherbizide unbedingt auf die optimalen Termine (Unkrautgröße, Witterung, zulassungsbedingter Einsatzzeitraum), die Abstände zu Gewässern (NW-) und Saumbiotopen (NT-Auflagen) sowie auf die festgelegten Wartezeiten. Diese dienen der Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten in Lebens- und Futtermitteln.

Hinweis: Wer Giftpflanzen behandelt, sollte die Fläche danach erst wieder nutzen, nachdem die Pflanzen vollends abgestorben sind und somit nicht mehr von Weidetieren aufgenommen werden können. Andernfalls würden sich diese daran vergiften, da die Giftpflanzen durch die Behandlung ihre repellende Wirkung verlieren.

Empfehlungen gegen Kräuter

Breitet sich Stumpfblättriger und/oder Krauser Ampfer aus, müssen Sie sofort handeln. Bei geringem Besatz reicht eine Einzelpflanzenbehandlung mit Simplex, Ranger oder Glyphosat-haltigen Präparaten aus. Der optimale Bekämpfungstermin ist das Rosettenstadium (bis 20% Blütenstängel sind geschoben).

Im Rahmen der Flächenbehandlung empfehlen sich 2,0 l/ha Simplex oder 2,0 l je ha Ranger oder 3,0 l/ha Kinvara oder 2,0 l/ha Waran. Die beste Dauerwirkung gegen Ampfer lässt sich im Herbst erreichen, wenn die Pflanzen ihre Assimilate in die Wurzel einlagern. Dann können Sie auch das kleeschonende Harmony SX bzw. Lupus SX Mais mit 45 g/ha einsetzen (kein Einsatz im ersten Standjahr!). Vermeiden Sie die Anwendung von Harmony SX im Frühjahr – die Weidelgräser reagieren sonst mit einem vorübergehenden Wachstumsstopp.

Um gegen Ackerkratzdisteln vorzugehen, können Sie Distelbestände direkt vor einer längeren Regenperiode 10 cm über dem Boden mähen – dann faulen die hohlen Stängel. Auf Behandlungen im Frühjahr reagieren Disteln mit vermehrtem Austrieb der Wurzelknospen und Rhizome – genauso wie auf ein frühzeitiges Ausmähen nach der ersten Weidenutzung.

Eine chemische Maßnahme ist daher im Spätsommer gut platziert, am besten nach mehrmaligem Schnitt bei 20 bis 30 cm Wuchshöhe im Blütenknospenstadium. Einzelpflanzen können Sie frühzeitig mit Simplex oder glyphosathaltigen Präparaten ausschalten. Bei einer Flächenbehandlung sind 2,0 l/ha Simplex ausgesprochen leistungsstark. Auch von 3,0 l/ha Kinvara ist eine gute Wirkung zu erwarten. Ideal ist, die Behandlung aufgrund des Wuchsstoffanteils bei wüchsiger Witterung durchzuführen. Dieses ist auch für eine zufriedenstellende Wirkung von 2,0 l/ha U46M-Fluid entscheidend.

Auftretende Brennnesseln lassen sich durch eine häufige Mahd nur teilweise zurückdrängen. Erfolgt der Schnitt bei Nässe, faulen die hohlen Stängel. Ein Herbizideinsatz kann sich durch das horstweise Auftreten auf eine Einzelpflanzenbehandlung mit Simplex beschränken. Der beste Bekämpfungserfolg wird nach mehrmaligem Schnitt bei einer Wuchshöhe von 20 bis 30 cm erreicht. Im Rahmen einer Ganzflächenbehandlung lassen sich mit 2,0 l/ha Ranger gute Wirkungsgrade erzielen. Noch besser wirken 2,0 l/ha Simplex. Die Anwendungen ist unter Beachtung der Anwendungszeiträume (siehe Übersicht 2) das ganze Jahr über möglich.

Nimmt der Anteil an Löwenzahn überhand, können 3 dt/ha Perlkalkstickstoff auf das taunasse Grünland helfen (Verätzung). Die Blütenknospen sollten dabei noch in den Blattrosetten stecken. Für Herbizideinsätze eignet sich besonders der Spätsommer, alternativ das Frühjahr vor dem ersten Schnitt kurz bevor die Blütenknospen aufbrechen. Zu empfehlen sind dann 1,5 l/ha Waran oder 1,3 l/ha Ranger oder 1,5 l/ha Simplex. Wer zudem Spitzwegerich bekämpfen muss, kann 1,0 l/ha U46D-Fluid + 1,0 l/ha U46M-Fluid kombinieren.

Um Kriechenden und Scharfen Hahnenfuß zu bekämpfen, lässt sich sicher und preiswert mit 2,0 l/ha U46M-Fluid arbeiten. Ein günstiger Zeitpunkt ist im Spätsommer nach mehrmaligem Schnitt vor der Blüte bei 10 bis 15 cm hohen Pflanzen. Wuchsstoffwetter verbessert die Wirkung.

Die Vogelmiere lässt sich durch Striegeln bzw. scharf gestellte Wieseneggen eindämmen. Bei beginnender Polsterbildung versprechen 1,0 bis 1,3 l/ha Ranger den besten Erfolg. Oft reichen Teilflächenbehandlungen aus.

Tipp: Mit 2,0 l/ha Ranger gegen Ampfer lässt sich Vogelmiere direkt miterfassen.

Schwierig zu beseitigen ist Sumpfschachtelhalm (Duwock) aufgrund des weit verzweigten und tief reichenden Wurzelsystems. Zwar lässt er sich zur vollen Wedelentfaltung mit 2,0 l/ha U46M-Fluid eindämmen, allerdings treiben die ungeschädigten Rhizome wieder nach (Wiederholung notwendig). Die beste Wirkung wird bei wärmerem Wetter mit hoher Luftfeuchtigkeit erreicht, wichtig ist, die Wedel bis unten gut zu benetzen. Erfolgt die Maßnahme auf Wiesen vier Wochen vor der Mahd (14 Tage Wartezeit), vertrocknen die Wedel innerhalb von acht bis zehn Tagen und zerbröckeln bei der Heuwerbung. Das Heu lässt sich ohne Bedenken verfüttern. Treiben Sie das Vieh erst auf die Weiden, wenn die Wedel nicht mehr aufnehmbar sind. Mehr lesen Sie unter www.topagrar.com/gruenland2022

Das zweijährige, giftige Jakobskreuzkraut lässt sich im ersten Jahr (Rosettenstadium) am besten bekämpfen. Blühende Pflanzen sollten Sie mähen (Mahdgut verwerfen!) und den Nachwuchs dann mit 2,0 l/ha Simplex behandeln. Häufig ist eine Wiederholung notwendig.

Achtung: Auch nach der Wartezeit von sieben Tagen (Simplex) ist Jakobskreuzkraut noch giftig! Warten Sie mit der Beweidung daher ab, bis das Jakobskreuzkraut nicht mehr aufnehmbar und zerbröckelt ist.

Gute Ergebnisse gegen Bärenklau werden mit 2,0 l/ha Ranger erzielt. Setzen Sie es am besten im Rosettenstadium von Mai bis August ein. Die Anwendung zum zweiten Aufwuchs bringt erfahrungsgemäß bessere Bekämpfungserfolge als Maßnahmen im Frühjahr oder Spätsommer. Gegen Schafgarbe helfen hingegen 2,0 l/ha Simplex. Da die Wirkungsgrade von Herbiziden gegen Wiesenkerbel nur gering sind, ist seine Bekämpfung problematisch.

Strategien gegen Gräser

Treiben Binsen nach einem Schnitt neu aus und sind ca. 20 bis 30 cm hoch, ist der günstigste Termin für 2,0 l/ha U46M-Fluid erreicht (beste Wirkung). Mähen Sie die Binsen unbedingt etwa zwei bis drei Wochen nach der Behandlung! Dann kann Regenwasser in den Stängel eindringen und einen Fäulnisprozess auslösen, der auf die Wurzel übergreift. Nur so kombiniert ist eine nachhaltige Wirkung zu erwarten. Wiederholen Sie den Vorgang bei Wiederaustrieb.

Gegen die Gemeine Rispe hilft aggressives Striegeln. Die beste Wirkung erzielt der Striegel auf trockenem Boden im Sommer. Bei hohen Besatzstärken muss die anfallende Grünmasse anschließend geschwadet und abgefahren werden.

Bei einem Grünmasseanteil der Quecke von mehr als 30 bis 40% ist eine Grünlanderneuerung angebracht. Dazu eignet sich eine Flächenbehandlung mit glyphosathaltigen Mitteln wie Dominator 480 TF oder Roundup PowerFlex u.a. Beachten Sie dabei die Pflanzenschutzanwendungsverordnung.

Optimal erfolgt die letzte Schnittnutzung in der ersten Julidekade. So hat der Bestand bei der Glyphosatmaßnahme zur Monatswende Juli/August eine gleichmäßige Aufwuchshöhe von 10 bis 15 cm. Etwa zwei bis drei Wochen nach der Behandlung kann man dann zeitgerecht eine Neuansaat durchführen. Ist eine Herbizid-Nachbehandlung gegen auflaufende Unkräuter notwendig, könnte diese dann noch im Herbst ab dem 4-Blattstadium der Gräser erfolgen. Wer umbricht, sollte überkreuz grubbern anstatt zu fräsen. Das schüttelt die Rhizome auf und lässt sie bei günstiger Witterung vertrocknen.

Bereitet Rasenschmiele Probleme, lassen sich Einzelpflanzen mit Roundup über Dochtstreichgeräte bzw. mit Perlkalkstickstoff (eine Handvoll je Pflanze) recht gut bekämpfen. Ist die Schadschwelle überschritten, kommt man nicht umhin, die Vorflutverhältnisse zu verbessern und ganzflächig glyphosathaltige Mittel einzusetzen. Dazu eignen sich z.B. 3,75 l/ha Roundup Powerflex mit 200 l/ha Wasser.

Etwa 14 Tage nach dieser Maßnahme muss die Fläche aggressiv gemulcht werden (Schlegelmulcher). Anschließend werden die Grassoden und Blüten der Rasenschmiele mit der Fräse fein zerschlagen und optimal mit dem Boden vermischt. Eine anschließend flache Pflugfurche (nicht auf Moor!) vergräbt sowohl organisches Material als auch bodenbürtige Ungras- (Rasenschmiele) und Unkrautsamen.

Nach der Saatbettbereitung und der Aussaat ist die Folgenutzung so zu gestalten, dass die aus dem Samenvorrat im Boden hervorgehenden Rasenschmielen weitestgehend unterdrückt werden. Halten Sie daher Flächen in der Etablierungsphase durch Beweidung kurz und streben Sie einen schnellen Narbenschluss durch eine jeweils frühzeitige Nutzung an.

Lösungen gegen eine Mischverunkrautung

Hat sich in Altnarben eine breite Mischverunkrautung etabliert, können 2,0 l/ha Simplex oder eine Kombination aus 2,0 l/ha Ranger + 1,5 l/ha U46M-Fluid helfen. Die Wartezeit der Kombination beträgt 14 Tage.

In Neuansaaten lassen sich gegen Sämlingsampfer 1,3 l/ha Ranger oder 1,5 l/ha Simplex einsetzen. Dabei werden Vogelmiere, Löwenzahn und Nachtschatten mitbekämpft. Bei einer Mischverunkrautung aus Gänsefuß, Melde und Knötericharten eignet sich eine Kombination aus 1,5 l/ha Ranger +1,0 l/ha U46M-Fluid. Darüber hinaus wirken 1,5 l/ha Simplex noch auf Kamillearten. Keines der genannten Präparate schont allerdings Klee. Harmony SX bzw. Lupus SX Mais sollte man in Nach- und Neuansaaten nicht einsetzen, da es unter ungünstigen Bedingungen zu Wuchshemmungen kommen kann. Auch Kinvara ist in Neuansaaten nicht zugelassen.

Achtung bei Simplex!

Simplex ist bekannt für seine überragende Ampfer- und Distelwirkung sowie seine insgesamt sehr große Wirkungsbreite. Die in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Anwendungshinweise sind unbedingt zu beachten, da sonst die Folgekulturen Schäden nehmen können. Aufgrund der Nachbauproblematik ist der Einsatz auf Dauerweiden und nach dem letzten Schnitt begrenzt. Darüber hinaus darf behandeltes Grundfutter und Wirtschaftsdünger, die von behandelten Flächen gewonnenen sind, nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Der Einsatz darf nur zu Grünland, Mais und Getreide erfolgen. Kleegrasbestände sind von einer Behandlung auszunehmen.

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Was ist bei der Nachsaat zu beachten?

Der beste Nachsaatzeitpunkt, um Gräser zu etablieren, hängt von der Altnarbenkonkurrenz und der Wasserverfügbarkeit des Standortes ab. Eine Frühjahrsnachsaat führt z. B. bei feuchten Böden zu hohen Auflaufraten. Allerdings ist auch die Konkurrenz der Altnarbe stark ausgeprägt – das bremst junge Gräser in der Entwicklung.

Alternativ liefert die Monatswende Juli/August oftmals ein zweites Niederschlagsmaximum bei gleichzeitig schwach ausgeprägter Altnarbenkonkurrenz. In der Praxis werden je nach Standort und Erfahrung unterschiedliche Zeitpunkte für eine Nachsaat bevorzugt.

Bei starker Verunkrautung kann eine Nachsaat vor dem Herbizideinsatz im zeitigen Frühjahr sinnvoll sein, dann schirmen die Unkräuter den Boden noch nicht ab. So können die in den unkrautnahen Bereichen etablierten Gräser die entstehenden Lücken nach der Maßnahme schnell wieder schließen.

Wichtig ist auch: Setzen Sie ein Herbizid nicht vor dem 4-Blattstadium der jungen Gräser ein (Verträglichkeit) und säen Sie Klee immer nach einer Maßnahme! Um Narbenschäden zu vermeiden, empfiehlt sich eine Wartezeit von 16 Wochen nach dem Einsatz von Simplex und vier bis sechs Wochen nach anderen Herbiziden.

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N E U E R E G E L N

Was gilt bei Glyphosat auf Dauergrünland?

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) zum 8.9.2021 wurde übergangslos auch der Glyphosateinsatz eingeschränkt. Die Umsetzung der Vorgaben erfolgt überwiegend bundeseinheitlich. Allerdings werden einzelne Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. So greift z.B. in Niedersachsen zusätzlich das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Ein grundsätzliches Anwendungsverbot für Glyphosat besteht in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.

Außerhalb dieser Gebiete sind Teilflächenanwendungen erlaubt, wenn

  1. die Futternutzung wegen eines Risikos für die Tiergesundheit nicht mehr möglich ist, z.B. durch flächendeckenden Besatz mit Jakobskreuzkraut oder
  2. eine wirtschaftliche Nutzung des Dauergrünlandes aufgrund starker Verunkrautung nicht mehr möglich ist.

Grundsätzlich darf der in der Schutzgebietsverordnung formulierte Schutzzweck des Gebietes dem Glyphosateinsatz nicht entgegenstehen.

Für Niedersachsen gilt zudem: In Landschaftsschutzgebieten, die gleichzeitig Natura2000-Gebiete (= FFH- und Vogelschutzgebiete) sind, gelten die Bekämpfungsschwellen nach §25a NAGBNatSchG. Für Dauergrünland außerhalb dieser Gebiete gelten hingegen weiterhin die allgemeinen Bekämpfungsschwellen (siehe Übersicht 1). Nur bei überschrittenen Bekämpfungsschwellen ist die Glyphosatanwendung erlaubt.

Glyphosat ganzflächig anzuwenden ist auf Flächen erlaubt, die

  1. einer CC-Erosionsgefährdungsklasse zugeordnet sind (CCWind, CCWasser1 oder CCWasser2 gemäß Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung) und
  2. auf denen eine wendende Bodenbearbeitung aufgrund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist (Bekämpfungsschwellen gemäß Übersicht 1).

In Niedersachsen dazu: Einsetzen lässt sich Glyphosat demnach auf Flächen, die nach §2a des (NAGBNatSchG) vom naturschutzrechtlichen Umbruchverbot betroffen sind. Dabei handelt es sich um Moorstandorte (≥30% organische Masse, Auflage ≥30cm), Feuchtgrünlandstandorte (>BKF 9), Überschwemmungsgebiete (HQ 100) und stark erosionsgefährdete Hänge in Südniedersachsen. Unter Umbruch wird im Gesetz ein Eingriff von >10cm Bodentiefe verstanden. Bei flachen bodenlockernden Eingriffen bis 10 cm Bodentiefe, z.B. mit der Fräse, handelt es sich hingegen nicht um einen Umbruch im Sinne des Gesetzes.

Der Glyphosateinsatz ist nicht genehmigungspflichtig. Die Entscheidungsgründe für eine Glyphosatanwendung in Landschaftsschutzgebieten, die auch Natura2000-Gebiete sind, müssen jedoch nachvollziehbar dokumentiert und z.B. dem Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Verlangen vorgezeigt werden. Eine Dokumentation (z.B. Fotos zur Verunkrautung, Notizen zum Deckungsgrad bzw. zahlenmäßigen Auftreten der Unkräuter, Skizzen zur Teilflächenbehandlung) empfiehlt sich auch bei Glyphosatanwendungen auf allen anderen Dauergrünlandflächen. Eine Übersicht dazu finden Sie unter www.topagrar.com/gruenland2022

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NIEDERSÄCHSISCHER WEG

Neue rechtliche Vorgaben zum Pflanzenschutz

In Niedersachsen sind nicht nur die neuen Regeln zum Einsatz von Glyphosat zu beachten. Es gilt zudem das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Es ist am 1.1.2021 in Kraft getreten und resultiert aus der Vereinbarung „Der Niedersächsische Weg“. Darin haben sich Naturschutz, Landwirtschaft und Politik verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen.

Gemäß §25a NAGBNatSchG gilt auf Dauergrünland in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie Natura-2000-Gebiete sind (= FFH- und Vogelschutzgebiete), ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln. Ausnahmen sind möglich, z.B. wenn man im ökologischen Landbau zugelassene Mittel einsetzt, sowie auf Flächen, auf denen die „Bekämpfungsschwellen nach §25a NAGBNatSchG“ überschritten sind. Diese abschließende Liste in Übersicht 1 wird in regelmäßigen Abständen überprüft und erforderlichenfalls erweitert.

Dabei ist zu beachten, dass der Schutzzweck des Gebietes dem Einsatz nicht entgegenstehen darf, die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel maßvoll erfolgen muss und keine zumutbare praxistaugliche Alternative bestehen darf.

Anzeige und Dokumentation

Wer Herbizide in einem Naturschutzgebiet wegen einer Bekämpfungsschwellenüberschreitung einsetzen will, muss dies bei der Unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises mindestens zehn Arbeitstage (Einspruchsfrist der Behörde) vor der Durchführung formlos anzeigen. Dokumentieren Sie Anwendungen in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (sofern Natura2000-Gebiete) nachvollziehbar und legen Sie die Dokumente auf Verlangen vor.

Bewirtschaftungserschwernis und monetärer Ausgleich

Für Dauergrünland außerhalb von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (sofern Natura2000-Gebiet), gelten weiterhin die im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes angewandten „Allgemeinen Bekämpfungsschwellen“. Da in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie Natura 2000-Gebiete (= FFH- und Vogelschutzgebiete) sind, höhere Bekämpfungsschwellen gelten, entsteht allerdings eine Bewirtschaftungserschwernis. Diesen Nachteil will das Bundesland im Rahmen einer Verordnung „Erweiterter Erschwernisausgleich“ (in Erarbeitung) monetär ausgleichen. Wenden Sie sich bei Fragen an ihren zuständigen Berater.

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