Das brandenburgische Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LEF) gibt Landwirten Tipps für Pflanzenschutzmaßnahmen. Diese gehen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
So schlägt die Behörde vor, auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte der Kulturen möglichst ganz zu verzichten. Unbedingt notwendige Anwendungen sollten am besten außerhalb des täglichen Bienenfluges erfolgen. Die Regelungen zum Bienenschutz seien konsequent einzuhalten.
Das Landesamt stellt fest, dass als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden dürfen. Weiterhin sei sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden.
Mit einem Appell an die gute Landwirtschaftliche Praxis weist das Landesamt darauf hin, dass die Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zwingend einzuhalten seien. Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, könnten negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte solle deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.
Addierende Wirkung von PSM-Tankmischungen
Besondere Vorsicht sei auch bei Tankmischungen geboten. Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft wären, könnten wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden, so das Landesamt. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden könnten die Bienengefährlichkeit erhöhen. Unbedingt einzuhalten seien die Regelungen der Bienenschutzverordnung und die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.
Abdrift von Beizstäuben vermeiden
Beim Einsatz von Saatgut, das mit Insektiziden gebeizt wurde, seien Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik sei zu achten. Die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Maissaatgut ist nach wie vor verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch für weitere Kulturen wie Raps, einschließlich Sommerraps, und Getreidearten.
Gute Zusammenarbeit mit Imkern gewünscht
Um PSM-Rückstände im Honig zu vermeiden, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium den Einsatz von Dropleg-Düsen, um einen direkten Kontakt zwischen PSM, Blüte und Bienen zu vermeiden. Es wird auch angeraten, den Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf blühende Pflanzen zu vermeiden. Zudem wird eine gute Kommunikation als vertrauensbildende Maßnahme zwischen Landwirten, Gärtnern und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkern angeraten.