Die Europäische Kommission hat insgesamt acht gentechnisch veränderte Pflanzensorten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel in der Gemeinschaft zugelassen. Zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gehören vier neu zugelassene Maisorten, darunter die Linien MZHG0JG und MON 89034 x 1507 x NK603 x DAS-40278-9.
Erneut für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel in der EU autorisiert wurden die Sojabohnen MON 89788 und A2704-12 sowie die Rapslinie T45 und die Baumwolllinie LLCotton25. Laut Kommission haben die Linien ein „umfassendes Zulassungsverfahren“ durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Zudem stellte die Kommission klar, dass die Genehmigungsentscheidungen nicht den Anbau umfassten. Die jetzt erteilten Genehmigungen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Für alle Linien waren sowohl im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dessen Berufungsausschuss keine Mehrheit für oder gegen die Zulassung durch die Mitgliedstaaten zustande gekommen. Daher lag die endgültige Entscheidung über die Zulassung bei der Kommission.
Erst vor kurzem hatte sich das Europaparlament sich in einer nicht-legislativen Resolution unter anderem gegen die Zulassung von Subkombinationen der Maislinie MON 89034 sowie der Sojalinie MON 89788 und der Baumwolllinie LLCotton25 ausgesprochen