Zwei transgene Maislinien hat die Europäische Kommission zugelassenen. Für eine weitere Linie wurde die Genehmigung erneut. Wie die Behörde erklärt, umfasst die Erlaubnis für diese Maissorten, bei denen es sich um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) handelt, lediglich die Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel in der EU.
Neu zugelassen wurden die Hybridlinie MON 87427 x MON 89034 x 1507 x MON 88017 x 59122. Auch der GVO-Mais, der zwei, drei oder vier der Traits MON 87427, MON 89034, 1507, MON 88017 und 59122 kombiniert, darf jetzt als Lebens- und Futtermittel verwendet werden. Verlängert wurde die Zulassung des GVO-Maises NK603 x MON 810. Auch hier ist lediglich die Nutzung als Lebens- und Futtermittel erlaubt.
Die Kommission betonte, dass alle GVO-Linien ein „umfassendes Zulassungsverfahren“ durchlaufen hätten. Überdies sei eine „günstige“ wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgt.
Darüber hinaus verwies die Brüsseler Kommission ausdrücklich darauf, dass die Zulassungsentscheidungen nicht den Anbau beträfen. Auch sei den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt worden, sich im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) und anschließend im Berufungsausschuss zu äußern. Alle aus diesen GVO-Linien hergestellten Produkte unterlägen zudem den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU. Die Zulassungen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.