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Anhörung zum neuen Düngerecht startet - Diese Verschärfungen plant Özdemir

Langsam wird es ernst: Die Regierung hat den Entwurf für das neue Düngegesetz, die Stoffstrombilanzverordnung und die Speicherung von Düngedaten fertig. Was geplant ist, verraten wir Ihnen hier.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung will das Düngerecht zielgerichteter gestalten und eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen ermöglichen. Zudem stehen Wasserschutz und Verursacherprinzip ganz oben auf der Liste.

Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesagrarministerium nun am Donnerstag die Anhörung der Länder und Verbände gestartet. Ziel ist es, das Düngegesetz vor dem Sommer im Kabinett zu beschließen, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

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Neu sind:

  • geändertes Düngegesetz,
  • angepasste Stoffstrombilanzverordnung
  • gesetzliche Vorschrift für Düngemonitoring

Warum ein neues Düngegesetz?

Im ersten Schritt erfolgt die Anpassung des Düngegesetzes. Nötig ist dies insbesondere vor dem Hintergrund einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Denn in vielen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung die natürlichen Ressourcen und verursachen hohe Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung, erklärt das BMEL.

Das geplante Düngepaket soll Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden, den Betrieben Planungssicherheit geben und Ressourcen schützen.

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem wird eine neue EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sorgen dafür, dass sichere und wirksame EU-Düngeprodukte zur Verfügung stehen.

Schritt 2: Änderung der Stoffstrombilanzverordnung

Parallel zur Änderung des Düngegesetzes arbeitet das BMEL an einer Änderung der Stoffstrombilanzverordnung. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen sind nun im Änderungsentwurf des Düngegesetzes berücksichtigt. Sie dienen der Umsetzung auf der Basis des vorgelegten Ergebnisberichts zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung, der dem Deutschen Bundestag im Dezember 2021 vorgelegt wurde. Das Ziel: den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichern.

Schritt 3: Düngedaten aller Betriebe speichern

Die Änderung des Düngegesetzes soll weiterhin dazu führen, dass künftig die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Mit der Monitoringverordnung soll überprüft werden, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind.

Die Betriebsdaten sollen mittelfristig die Basis bilden, um das Verursacherprinzip noch stärker zu berücksichtigen. Zudem soll diese Datenbasis bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten – zum Beispiel um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten.

Mehr Verursacherprinzip wagen

Landwirtschaftliche Betriebe haben laut BMEL einen Anspruch darauf, dass ihr Einsatz von Dünger angemessen und fair bewertet wird. Das Agrarministerium will deshalb ein System schaffen, das noch mehr dem Verursacherprinzip gerecht wird. Nur wer Wasser gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.

Konkret heißt das

Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Dazu schreibt das Ministerium: "Es ist notwendig, in Deutschland endlich ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den sog. „Roten Gebieten“, also den Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers."

Die Behörden wollen zudem Daten bezüglich Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.

Geplant ist auch eine größere Flexibilität, um z. B. den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln.

Für die Betriebe soll die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen detaillierter und besser geregelt werden und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen möglich sein. Ziel ist, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.

Weitere Pläne sind, bestehende Vorschriften zu harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden. Außerdem soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.

Und die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln will die Regierung stärken, indem z. B. eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.

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