Die neue Leitlinie beschreibt die Umsetzung der acht allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes gemäß dem in der EU geltenden aktuellen Pflanzenschutzrecht, bezogen auf den Anbau von Ackerbohnen, Körnererbsen, Sojabohnen und Süßlupinenarten. Die freiwillige Erstellung und Umsetzung entsprechender Leitlinien ist im Nationalen Aktionsplan verankert. Im Bundesanzeiger vom ersten Oktober wurde die Aufnahme der mit Mitteln der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) finanzierten und von der Fachhochschule Südwestfalen erstellten Leitlinie in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) bekannt gegeben. Damit konnte das Anerkennungsverfahren mit Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des NAP und nach Abstimmung mit den Bundesländern sowie mehreren Bundesministerien erfolgreich abgeschlossen werden.
Unterstützung von Beratung und Praxis
Im allgemeinen Teil der Leitlinie werden ein Überblick über die Pflanzenschutzmaßnahmen im Körnerleguminosenanbau gegeben und die Instrumente des integrierten Pflanzenschutzes beschrieben. Im speziellen Teil werden Unkräuter und Ungräser, tierische Schaderreger, Pilzkrankheiten und Viren dargestellt. Ziel der Leitlinien ist die Unterstützung von Beratung und Praxis bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes durch eine praxisgerechte Sprache und aktuelles Bildmaterial zur Ansprache von Schadorganismen und Symptomen. Sie enthält sowohl bewährte Verfahren als auch alternative Praktiken und Hinweise auf neue Methoden. Mit der Erstellung der Leitlinie werden eine Verringerung der Anwendungsrisiken von Pflanzenschutzmitteln sowie eine Anwendung im Rahmen des notwendigen Maßes verbunden.
Die Leitlinie steht als kostenloser Download unter www.ufop.de zur Verfügung.