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UFOP warnt vor unüberlegtem Verbot von Neonicotinoiden

Augenmaß und die Einbeziehung wissenschaftlicher Kriterien hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) bei der Bewertung von Neonicotinoiden (NNI) angemahnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Augenmaß und die Einbeziehung wissenschaftlicher Kriterien hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) bei der Bewertung von Neonicotinoiden (NNI) angemahnt. Wie die UFOP vergangene Woche in Berlin erklärte, müsse für eine Entscheidung über die Zukunft der NNI-Saatgutbeizung bei Raps eine wissenschaftlich und praktisch fundierte Bewertung der Wirkstoffe unter Einbeziehung der in Deutschland vorliegenden Daten zur erfolgreichen Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen vorgenommen werden.


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Darüber hinaus müssten die entscheidenden Stellen anerkennen, dass momentan keine Alternativen für diese Form der Saatgutbehandlung zur Verfügung stünden. Flächenspritzungen könnten mangels Wirksamkeit bei relevanten Schädlingen die insektizide Beizung nicht ersetzen.


Laut Ufop hatte die EU-Kommission Anfang Februar Pläne für ein Verbot der neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in für Bienen attraktiven Kulturen vorgelegt. Dabei habe sie sich auf eine Mitte Januar bekannt gewordene Risikoabschätzung zur Bienensicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt, die von Expertenseite massiv kritisiert werde.


Moniert werde insbesondere die ausschließliche Verwendung von Labordaten durch die EFSA und das gleichzeitige Ignorieren vorliegender Monitoringdaten sowie Daten zu Risikominderungsmaßnahmen beim Einsatz der Wirkstoffe in der Praxis. Diese belegten beispielsweise in Deutschland eine sichere Anwendung bei der Rapsbeizung, seien jedoch von der EFSA nicht berücksichtigt worden. (AgE)

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