Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Umsetzung des Nagoya-Protokolls für die Pflanzenzucht rückt näher

Im Rahmen der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat das Europäische Parlament einem zuvor mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Rahmen der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat das Europäische Parlament einem zuvor mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Darin wird - vorrangig mit Blick auf die Nutzung von Pflanzen aus Entwicklungsländern - unter anderem festgehalten, dass europäische Unternehmen prüfen müssen, ob genetisches Material und eventuelles traditionelles Wissen um bestimmte Eigenschaften auf legalem Wege und unter angemessener Vergütung erlangt wurden.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nutzer von genetischem Material müssen sich ein internationales Zertifikat beschaffen, um die Rechtmäßigkeit der Verwendung nachzuweisen. Nationale Behörden sollen die Handhabung überwachen und bei Verstößen Strafen erheben. Bevor der Kompromiss in Kraft treten kann, muss der Rat ihn noch durchwinken.


Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) steht dem Text kritisch gegenüber und sieht den Züchtungsvorbehalt als Kernelement des „Open-Source-Systems“ Sortenschutz in Gefahr. „Dadurch ist die Innovationskraft der Pflanzenzüchter gefährdet und somit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft eingeschränkt“, warnte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer in einer Stellungnahme.


Der Züchtungsvorbehalt erlaube es jedem Züchter, mit auf dem Markt verfügbarem Saat- oder Pflanzgut ohne Einschränkungen weiter zu züchten. Durch die EU-Verordnung könne in Zukunft die Dokumentation des Ursprungszüchters und damit faktisch dessen Einwilligung notwendig werden.


Der BDP kritisiert die vorgesehenen umfangreichen Dokumentationspflichten für alle Züchtungsvorgänge, die notwendig sind, um den Anforderungen der zu erwartenden Gesetzgebung zu genügen. „Die Regelungen sind unverhältnismäßig. Besonders kleine Unternehmen wären überproportional betroffen. Das kann nicht im Sinne einer gesunden Marktstruktur sein“, so Schäfer.


Der BDP erkenne das Bedürfnis eines gerechten Vorteilsausgleichs für den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen an. Gleichzeitig fordere er aber eine angemessen umsetzbare Regelung, die die spezifischen Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung und damit ihrer Kunden, der Landwirte, berücksichtige.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.