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Antibiotikaresistenz

Umweltbundesamt fordert Verbot unbehandelter Klärschlämme als Düngemittel

Das UBA fordert ein vollständiges Verbot der Verwendung von unbehandeltem Klärschlamm als Düngemittel, die technische Aufrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen in größeren Städten und eine umfassende und systematische Überwachung der AMR in der Umwelt.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, den Risiken, die von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen (AMR) in der Umwelt ausgehen, besser zu begegnen. Nach Meinung der Behörde passiert bisher zu wenig. Dabei seien Boden und Wasser Entstehungsorte von Resistenzen (oder „Brutstätten“).

"Diese Risiken müssen wir richtig identifizieren, managen und minimieren", sagt Jutta Klasen, Leiterin der Abteilung „Chemikaliensicherheit“ des UBA. In einem neuen wissenschaftlichen Hintergrundpapier des UBA werden sieben Handlungsprioritäten benannt. Dazu gehören unter anderem: Ein vollständiges Verbot der Verwendung von unbehandeltem Klärschlamm als Düngemittel, die technische Aufrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen in größeren Städten, die oft Brennpunkte für die Freisetzung von Antibiotikaresistenzen sind, und eine umfassende und systematische Überwachung der AMR in der Umwelt.

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Verbreitung über Gülle gefährlich

Am problematischsten ist laut den Beamten die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und über Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden, da antibiotikaresistente Keime so weiter in der Umwelt verbreitet werden. Dort könnten sich resistente Keime dann vermehren und/oder ihre Resistenzgene an andere, für den Menschen gefährliche Krankheitserreger weitergeben. Je öfter dies geschieht, desto resistenter könnten sich Keime entwickeln und durchsetzen, so das UBA weiter. In der Folge seien klassische Antibiotikabehandlungen gegen häufige bakterielle Erkrankungen nicht mehr wirksam.

Das UBA empfiehlt, dass diese sieben prioritäre Handlungsfelder von der EU und den Mitgliedsstaaten angegangen werden:

  1. Prävention: Der Einsatz von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin sollte auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt werden.

  2. Kommunikation: Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Landwirte müssen über das Thema Antibiotika in der Umwelt und insbesondere über die korrekte Entsorgung von Antibiotikarückständen informiert und geschult werden.

  3. Zulassung von Antibiotika: Entwicklung und Umsetzung von Bewertungsmethoden und Kriterien für Antibiotika und Antibiotikaresistenzen.

  4. Direkte und indirekte Einleitung von Kläranlagen (kommunal und industriell): Identifikation von Hotspots für die Freisetzung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen. Verbesserung der Technologie in Kläranlagen. Zusammenstellung der Produktionsstandorte und Untersuchung der Emissionen aus Produktionsanlagen.

  5. Oberflächengewässer/Badegewässer/Grundwasser: Entwicklung von Überwachungsrichtlinien und Bewertungskonzepten für die Überwachung der Antibiotikaresistenz in Oberflächen- und Badegewässern. Reduktion des Eintrags von Antibiotikaresistenzen in Oberflächen- und Badegewässer, z. B. durch die Verbreiterung von Uferstreifen und die Ausweisung von Wasserschutzzonen.

  6. Düngemittel, die in der Landwirtschaft verwendet werden: Durchführung einer bedarfsgerechten Düngung. Verbot des Aufbringens von unbehandeltem Klärschlamm auf den Boden und Verwendung von Klärschlamm für die Rückgewinnung von Phosphor.

  7. Boden: Überwachung der Verbreitung von Antibiotikarückständen und antibiotikaresistenten Bakterien an ausgewählten Ackerflächen. Definition vorsorglicher Grenzwerte für Antibiotika, Zink und Kupfer im Boden.

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