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Klage

Umwelthilfe verklagt Niedersachsen und NRW wegen Nitrat

Wegen zu hoher Nitratwerte im Ems-Gebiet hat die Umwelthilfe Klage gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Umweltministerin Schulze sieht bei der Düngeverordnung die EU am Zug.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Dieselskandal klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jetzt auch gegen die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Unterstützt durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zog die Organisation am Mittwoch gegen die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. „Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser hat die DUH daher am 20. November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingereicht“, teilt die DUH dazu mit.

DUH wirft Länderbehörden Versagen beim Wasserschutz vor

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Der zulässige Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser werde an vielen Messstellen in der Ems-Region überschritten. 21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper, beziehungsweise zwei Drittel der Gesamtfläche der Flussgebietseinheit (FGE) Ems auf deutschem Gebiet befänden sich in einem schlechten chemischen Zustand, heißt es bei der DUH zur Begründung. Als Hauptgrund dafür macht die DUH eine Überdüngung aus, die zu hohe Stickstoffeinträge zur Folge habe.

In der Klageschrift wirft die DUH den zuständigen Länderbehörden Versagen vor. Diese hätten das Grund- und Oberflächengewässer nicht ausreichend vor zu hohen Nitratbelastungen geschützt. Nach der heutigen Klageeinreichung rechnet die DUH damit, dass es zwei bis zweieinhalb Jahre dauern wird, bis ein endgültiges Urteil vorliegt.

DUH und BUND forderten die beklagten Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf, ein Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems zu erstellen, das sicherstelle, dass der Grenzwert für Nitrat schnellstmöglich in allen Grundwasserkörpern eingehalten werde. Außerdem forderten die beiden Organisationen eine flächengebundene Tierhaltung von maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar.

Schulze hält Druck von der EU bereits für "enorm hoch"

Bundesumweltministerin Svenja Schulze bewertet die Einreichung der Klage nicht als zusätzlichen Druck für die Bundesregierung bei den Verhandlungen um die Novelle der Düngeverordnung. „Der Druck ist ohnehin schon enorm hoch“, sagte sie. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland wegen der Missachtung der EU-Nitratrichtlinie sei Deutschland „gezwungen zu handeln“, sagte sie.

Neuer EU-Umweltkommissar muss über Düngeverordnung entscheiden

In den Verhandlungen zur Verschärfung der Düngeverordnung liege es noch immer an der EU-Kommission in Brüssel nun zu entscheiden, ob der im August verschickte Maßnahmenplan der Bundesregierung ausreiche. Es gebe dazu noch kein Signal aus Brüssel, sagte Schulze am Mittwoch am Rande des Runden Tisches Insektenschutz. Grund sei auch, dass die EU-Kommission derzeit mitten in der Neubildung sei. Ab 1. Dezember soll die neue EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen ihre Arbeit aufnehmen. Neuer Umweltkommissar wird darin der Litauer Virginius Sinkevicius. Er ist für die Bewertung der deutschen Düngeverordnung und die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie zuständig. Er folgt auf Karmenu Vella aus Malta.

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