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Pflanzenschutzmittelzulassung

Umweltminister beharren auf Mitspracherecht des Umweltbundesamtes

Die Umweltminister der Länder haben die Rolle des Umweltschutzes bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bekräftigt. Das Mitspracherecht des Umweltbundesamtes (UBA) soll uneingeschränkt erhalten bleiben, entschieden sie. Hintergrund sind Unstimmigkeiten zwischen den Zulassungsbehörden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich gegen eine Beschleunigung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel „auf Kosten des Umweltschutzniveaus“ ausgesprochen. „Die in das Zulassungsverfahren eingebundenen Behörden sollten daher gestützt und nicht etwa durch Diskussionen über institutionelle und strukturelle Veränderungen des Zulassungsverfahrens in Frage gestellt werden“, schreiben die Umweltminister in ihrem Protokoll. Damit reagieren die Umweltminister auf die Unstimmigkeiten, die es bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln insbesondere zwischen den beiden beteiligten Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Umweltbundesamt (UBA) gibt.

Die Pflanzenschutzmittelindustrie beklagt seit Jahren eine schleppende Bearbeitung von Zulassungsanträgen für neue Pflanzenschutzmittel in Deutschland. Der Industrieverband Agrar (IVA) hat deshalb gefordert, dass die in Deutschland derzeit auf vier einzelne Stellen verteilte wissenschaftliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln unter dem Dach einer einzigen Behörde zusammengefasst wird. Für Unmut sorgt bei der Pflanzenschutzindustrie insbesondere der Vorstoß des Umweltbundesamtes (UBA), die Zulassung von breit wirkenden Herbiziden ab 2020 an die Bereitstellung von Ausgleichsflächen auf 10 % der Betriebsfläche zu knüpfen.

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