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Kartoffelwirtschaft

UNIKA drängt auf Übergangsregelung für Chlorpropham-Rückstände

Mit dem endgültigen Verbot des in der Kartoffellagerung eingesetzten Keimhemmers Chlorpropham geht ab Oktober 2020 ein regelrechter Systemwechsel für weite Teile der Kartoffelwirtschaft einher.

Lesezeit: 1 Minuten

Augenmaß bei der Umsetzung von Pflanzenschutzmittelverboten hat der Vorstandsvorsitzende der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA), Olaf Feuerborn, angemahnt.

Bei der 19. UNIKA-Mitgliederversammlung wies Feuerborn kürzlich darauf hin, dass mit dem von der EU-Kommission verhängten endgültigen Verbot des in der Kartoffellagerung eingesetzten Keimhemmers Chlorpropham ab Oktober 2020 ein regelrechter Systemwechsel für weite Teile der Kartoffelwirtschaft einhergehe.

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Problematisch sei insbesondere eine ab diesem Datum fehlende Rückstandsregelung. Ohne die Festlegung eines temporären Rückstandshöchstgehaltes seien jedoch Strukturbrüche in der deutschen und europäischen Kartoffelwirtschaft unvermeidlich, warnte der UNIKA-Vorstandsvorsitzende.

Er bekräftigte daher die Forderung der Branchenvertreter nach einer befristeten Übergangsregelung für die Zeit nach Beendigung der Aufbruchsfrist für den Wirkstoff im Oktober dieses Jahres.

Laut Feuerborn ist bereits jetzt absehbar, dass die deutsche Kartoffelwirtschaft zukünftig schätzungsweise rund 33 Mio Euro in die Reinigung von Lagerhallen investieren muss, um die Verschleppung von Rückständen des Wirkstoffs zu vermeiden. Er sieht dies als „bedeutenden Beitrag der Wirtschaft für den Verbraucherschutz“, der in der Öffentlichkeit auch als solcher verstanden werden müsse.

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