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Union pocht auf Länderausnahmen beim Insektenschutz

Im Bundestag soll es diese Woche eine Entscheidung zum ersten Teil des Insektenschutzpakets, dem Bundesnaturschutzgesetz geben. Die Union will noch umfangreiche Länderöffnungsklauseln erreichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag soll diese Woche über den ersten Teil des Insektenschutzpakets der Bundesregierung abstimmen. Für Freitag steht die Entscheidung mit der 2./3. Lesung des Bundesnaturschutzgesetzes auf der Tagesordnung. Es enthält die Regelungen für den Biotopschutz von Streuobstwiesen, artenreichem Grünland und Trockenmauern sowie die Einschränkungsmaßnahmen gegen Lichtverschmutzung in Schutzgebieten.

In den Schlussberatungen diese Woche will die CDU/CSU-Fraktion nach Informationen von top agrar mit mehreren Änderungsanträgen vor allem erreichen, dass die Bundesländer von den Maßnahmen abweichen können, sofern sie eigene Regeln zum Insekten- und Artenschutz haben. Durch einen Kniff wollen die Unions-Abgeordneten auch auf die die Landwirtschaft viel ausgeprägter betreffenden Insektenschutz-Regeln aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Einfluss nehmen. Vor allem hier fordert die Union umfangreiche Länderöffnungsklauseln, was die Insektizid-Verbote in Schutzgebieten und die geforderten 5 Meter Gewässerrandstreifen anbelangt. Eigentlich kann der Bundestag die Verordnung nicht ändern, denn über sie stimmt nach der Bundesregierung nur noch der Bundesrat ab.

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Dennoch wollen die Bundestagsabgeordneten durch eine noch eingeschobene Änderung im Bundesnaturschutzgesetz und zusätzlich noch im Pflanzenschutzgesetz eine Länderabweichung in der Verordnung rechtlich wasserdicht machen. Damit sollen die Regeln zum Artenschutz, die Bayern und Baden-Württemberg infolge der Verhandlungen, die durch die Volksbegehren ausgelöst wurden, schon verabschiedet haben, Rechtssicherheit bekommen. Auch der Niedersächsische Weg mit seinen Ausgleichszahlungen soll damit gesichert werden. Die Union will nun auch Ländern, die noch keine Regelungen zum Artenschutz mit der Landwirtschaft vereinbart haben, ermöglichen, diese über die Länderöffnungsklauseln zu ermöglichen. Das betrifft zum Beispiel Brandenburg.

Somit würden die meisten Insektenschutzregeln des Bundes zunächst nur für die Länder gelten, die noch keine eigenen Anstrengungen haben. Offen ist, wie weit sich Union und SPD beim Insektenschutz im Bundestag jetzt noch annähern können. Am Mittwoch soll dazu die entscheidende Sitzung im Umweltausschuss des Bundestages stattfinden.

Sollte die SPD zu keinen Zugeständnissen bereit sein, drohen einige Unionsabgeordnete damit, dem Insektenschutzpaket nicht zu zustimmen und die Verabschiedung vor der Bundestagswahl platzen zu lassen.

Termin für die entscheidende Bundesratssitzung über die Änderungen für den Pflanzenschutz aus dem Insektenschutzpaket in der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung ist der 28. Mai. Wenn sich bis dahin Bundestag und Bundesländer nicht auf gemeinsame Entwürfe einigen können, wird eine Verabschiedung der Insektenschutz-Regeln vor der Bundestagswahl knapp und ist nur noch mit Fristverkürzungen möglich.

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