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Streit in Thüringen über Feldmaus-Hilfe

Der Thüringer Bauernverband warnt, dass von den Feldmaushilfen gar nichts bei den Bauern ankommt. Das sieht auch Agrarminister Hoff so, Umweltministerin Siegesmund dagegen nicht.

Lesezeit: 5 Minuten

In Thüringen wird der Ton beim Thema Feldmausbekämpfung rauer. Umweltministerium und Agrarministerium hatten den Einsatz von Gift zwar erlaubt – jedoch nur unter strengen Auflagen, um den Bestand des Feldhamsters nicht zu gefährden. Die Bauern halten das für nicht machbar.

Neu dazugekommen ist nun auch ein Streit zwischen Agrar- und Umweltministerium über Entschädigungszahlungen. Von denen hätten die Bauern nur gar nichts, weil die De-minimis-Grenze überschritten werde.

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Darum geht es

Wie die Thüringer Allgemeine Zeitung am Mittwoch berichtete, schlägt Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) einen Ausgleich für betroffene Bauern vor. Sie habe bei Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) dafür geworben, dass es einen Ausgleich für Schäden oder Mehraufwand in der Landwirtschaft gibt, wenn sie durch streng geschützte Tierarten entstanden seien, so Siegesmund in einem Brief an Bauernpräsident Wagner.

Minister Hoff sieht das anders. Er habe laut der Zeitung den Vorschlag von Ausgleichszahlungen geprüft mit dem Ergebnis, dass viele Bauern die Höchstgrenze für nicht genehmigungspflichtige Beihilfen bereits ausschöpfen und deshalb von einer solchen zusätzlichen Zahlung nichts hätten.

Das sagt der Bauernverband

Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), bestätigt, dass die Entschädigungszahlungen bei den meisten Landwirten aus rechtlichen Gründen mit anderen Beihilfen verrechnet werden müssen und damit gar nicht ankommen. „Statt mit Steuergeld Probleme übertünchen zu wollen, brauchen wir pragmatische und schnell umsetzbare Lösungen zur Bekämpfung der Feldmäuse und zum Schutz des Feldhamsters“, so Wagner.

„Umweltministerin Anja Siegesmund zündet hier wieder eine Nebelkerze, die verstecken soll, dass sie den Landwirten im Freistaat in der schwierigen Situation nicht helfen will, obwohl die Möglichkeit besteht, wie das Beispiel Sachsen-Anhalt zeigt“, so die Bewertung des Bauernpräsidenten. „Die kompromisslose Haltung des Thüringer Umweltministeriums führt dazu, dass sich Fronten verhärten und die Bereitschaft der Landwirte schwindet, sich noch im Artenschutz zu engagieren“, gibt Wagner zu bedenken.

Der Vorschlag seitens des Thüringer Umweltministeriums zur Feldmausbekämpfung, das sogenannte Schwarzmachen der Felder, also das vollständige Einarbeiten von Pflanzenmaterial durch mehrfaches Grubbern oder Pflügen, hilft, so die Einschätzung des TBV, nicht nur wenig, sondern schädigt die Umwelt und gefährdet die zu schützende Feldhamsterpopulation. Hinzu kommt, dass durch die intensive Bodenbearbeitung die Verdunstung des wichtigen Bodenwassers steigt, wodurch das Trockenheitsproblem weiter verschärf wird. Durch die intensivere Bodenbearbeitung werden zudem sowohl die Mäusegänge als auch die Bauten des zu schützenden Feldhamsters in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem verringert sich durch das Schwarzmachen der Flächen das Futterdargebot für alle Arten.

Stellungnahme des Umweltministeriums: Gutachterlösung ist rechtssicher!

Das Thüringer Umweltministerium stellt auf Anfrage von top agrar nochmals klar, dass entsprechend der Anwendungsbestimmungen des BVL das Ausbringen von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid in den Vorkommengebieten des Feldhamsters bis zum 31.10.2020 verboten ist.

Von diesem "pauschalen" Anwendungsverbot in den als FFH-Vorkommengebiet des Hamsters definierten Flächen sind Ausnahmen möglich, wenn der Landwirt durch einen Gutachter feststellen lässt, dass auf der von ihm konkret zu behandelnden Fläche kein Feldhamster vorkommt. Die Beschreibung dieser zwischen dem Landwirtschaftsressort und dem Umweltressort abgestimmten Vorgehensweise finden Sie im Merkblatt der TLLLR vom August 2020.

Konkret auf die Pressemitteilung des TBV angesprochen stellt das Ministerium klar, dass die Gutachterlösung in Thüringen ein rechtssicherer Weg sei. „Es sollte dem Bauernverband ein Anliegen sein, dass die Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen sich nicht der Gefahr aussetzen, EU-Gelder wegen Rechtsverstößen zurückzahlen zu müssen“, so das Ministerium.

Die vorgeschlagenen Entschädigungen im Rahmen der De-minimis-Regelungen wären eine wichtige Soforthilfe. Das Ministerium fragt sich, ob der Bauernverband mit der Ablehnung einer finanziellen Förderung tatsächlich die Interessen der geschädigten Landwirte vertritt. „Die Landwirtinnen und Landwirte, die im Projekt Feldhamsterland mitmachen, zeigen deutlich, dass sowohl die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel und die Erhaltung sowie Verbesserung der Feldhamsterbestände auf der gleichen Fläche möglich sind. Dass, was dort gelungen ist, kann ohne Probleme mit einer geänderten Agrarförderung in der nächsten Förderperiode umgesetzt werden“, heißt es wörtlich.

Das Umweltressort des Freistaates wünscht sich daher, dass sich der Bauernverband gemeinsam mit dem Umweltministerium dafür engagieren würde, dass Landwirte gutes Geld dafür bekommen, dass sie gesunde Lebensmittel erzeugen und die Artenvielfalt erhalten.

Wer überschreitet die De-minimis-Grenze?

Hinsichtlich der im Artikel der Thüringer Allgemeinen benannten Hemmnisse einer möglichen Entschädigungszahlung auf Grund von Beihilfefragen hat das TMUEN am Donnerstag eine entsprechende Anfrage an das TMIL gestellt.

"In Thüringen sind es nach unserer Kenntnis im wesentlichen die Empfänger der SchaZie (Schaf-Ziegen) Prämie, die die Höchstgrenze genehmigungsfreier Beihilfen bereits ausschöpfen. Die Überschneidung mit den Betrieben um die es beim Hamster geht, sind unserer Erwartung nach sehr gering. Deshalb haben wir das TMIL hier um genauere Auskunft gebeten. Entschädigungen für Ernteverluste durch Mäuse sollten nach Auffassung des TMUEN diejenigen Landwirte erhalten können, die von der Ausnahmeregelung des Rodentizideinsatzes keinen Gebrauch machen können, da gutachterlich festgestellt wurde, dass sich auf Ihren Ackerflächen Feldhamster befinden", schreibt das Umweltministerium abschließend.

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