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Unter Auflagen: EU erlaubt ChemChina Übernahme von Syngenta

Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme des Schweizer Unternehmens Syngenta durch ChemChina nach der EU‑Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass ChemChina wesentliche Teile seines europäischen Pflanzenschutzmittel- und Wachstumsreglergeschäfts veräußert.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des in der Schweiz ansässigen Unternehmens Syngenta durch ChemChina nach der EU‑Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass ChemChina wesentliche Teile seines europäischen Pflanzenschutzmittel- und Wachstumsreglergeschäfts veräußert.


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„Für die Landwirte und letztlich auch die Verbraucher in Europa ist es wichtig, dass der wirksame Wettbewerb auf den Märkten für Pflanzenschutzmittel auch nach der Übernahme von Syngenta durch ChemChina gewahrt wird. ChemChina hat umfangreiche Abhilfemaßnahmen angeboten, mit denen unsere Wettbewerbsbedenken ganz ausgeräumt werden. Daher konnten wir den Zusammenschluss genehmigen“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.


Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung der Übernahme erlassen. Syngenta ist Weltmarktführer für Pflanzenschutzmittel. ChemChina ist derzeit über seine in Israel ansässige hundertprozentige Tochtergesellschaft ADAMA auf den europäischen Märkten für Pflanzenschutzmittel tätig. Während Syngenta Pflanzenschutzmittel aus selbst entwickelten Wirkstoffen herstellt, produziert ADAMA nur generische Pflanzenschutzmittel aus Wirkstoffen, die von Dritten entwickelt wurden, mittlerweile aber patentfrei sind. Das Unternehmen ist der weltweit größte Hersteller von generischen Pflanzenschutzmitteln.


Wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission


Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form auf einer Reihe bestehender Märkte für Pflanzenschutzmittel zu einer Verringerung des Wettbewerbs geführt hätte. Zudem befürchtete sie einen Rückgang des Wettbewerbs im Bereich Pflanzenwachstumsregler. Da ChemChina nicht in der Entwicklung neuer und innovativer Pflanzenschutzmittel mit Syngenta im Wettbewerb steht, stellte die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Kommission vor allem auf den Wettbewerb bei bereits im Handel befindlichen Pflanzenschutzmitteln ab.


Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die beteiligten Unternehmen bei mehreren Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Wachstumsreglern gemeinsam hohe Marktanteile erreicht hätten und dass auf diesen Märkten nur wenige Wettbewerber verblieben wären. ADAMA ist mit seinen Generika auf vielen dieser Märkte ein enger und wichtiger Wettbewerber von Syngenta. Daher hätte die Übernahme in einer Reihe von Mitgliedstaaten den wirksamen Wettbewerb erheblich behindert.


Die Verpflichtungen


ChemChina hat eine Reihe von Verpflichtungen angeboten, die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausräumen. Das Unternehmen hat insbesondere zugesagt, Folgendes zu veräußern:

  • einen wesentlichen Teil des Geschäfts von ADAMA mit bereits auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Fungiziden für Getreide, Obst und Raps, Herbiziden für Getreide, Mais, Sonnenblumen und Gemüse, Insektiziden für Getreide, Mais, Obst, Raps und Gemüse sowie Saatgutbehandlungsmitteln für Getreide und Zuckerrüben,



  • einige Pflanzenschutzmittel von Syngenta, insbesondere Fungizide für Gemüse und Herbizide für Getreide, Gemüse und Sonnenblumen,



  • 29 in der Entwicklung befindliche Pflanzenschutzgenerika von ADAMA (zudem wird ChemChina Dritten Zugang zu den diesbezüglichen Studien und Feldversuchsergebnissen gewähren),



  • einen wesentlichen Teil des Geschäfts von ADAMA mit Wachstumsreglern für Getreide sowie



  • alle relevanten immateriellen Vermögenswerte, auf denen die veräußerten Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregler basieren (ChemChina wird auch das in diesen Bereichen tätige Personal zur Verfügung stellen).

Diese Veräußerungen werden nach Auffassung der Kommission sicherstellen, dass auf den Märkten für Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregler auch nach der Übernahme wirksamer Wettbewerb stattfinden wird. Denn auf allen Produktmärkten mit problematischen Überschneidungen wird ChemChina entweder die Produktsparte von ADAMA oder die betreffende Sparte von Syngenta veräußern. Die Veräußerung der in der Entwicklung befindlichen Produkte von ADAMA gewährleistet auch die langfristige Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des veräußerten Geschäfts. Der Käufer der veräußerten Vermögenswerte wird in der Lage sein, langfristig mit den beteiligten Unternehmen zu konkurrieren. Dies wird für die europäischen Landwirte und Verbraucher von Vorteil sein. Daher hat die Kommission das Rechtsgeschäft genehmigt.


Kritik


Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen warnt: „Die gefährliche Fusionsspirale der Agrochemie-Konzerne dreht sich weiter. Nach DuPont und Dow Chemimal jetzt  Syngenta und Chem China – und am Horizont braut sich der Bayer-Monsanto-Deal zusammen. Diese Reduktion des Marktes auf wenige Mega-Konzerne muss gestoppt werden – ihre Marktmacht schadet der Umwelt, den Verbrauchern und den Landwirten. Als Saatgut- und Pestizid-Konzerne beherrschen sie zunehmend, was auf unseren Feldern angebaut wird. Wenn auch der BaySanto-Deal genehmigt wird, hat das langfristige Konsequenzen für das, was in Zukunft auf unseren Tellern landet.“

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